Amtsgericht Falkensee

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Das Amtsgericht Falkensee war ein Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Potsdam mit Sitz in Falkensee.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel des Amtsgerichts Falkensee gehörte bis zum Zweiten Weltkrieg zum Amtsgericht Spandau. Durch die deutsche Teilung gehört Spandau zu dem unter dem Viermächte-Status stehenden Berlin, ein Teil des Gerichtssprengels aber zur SBZ, genauer zu Brandenburg.

Um den Teil der Sprengels des Amtsgerichtes Spandau, der außerhalb von Berlin lag, abzudecken, wurde 1946 das Amtsgericht Falkensee gebildet.[1] Dies betraf die Gemeinden Bötzow mit Neu-Bötzow, Dallgow-Döberitz, Elstal, Falkensee, Hennigsdorf, Nieder-Neuendorf, Rohrbeck, Schönwalde, Seeburg und Wansdorf. Daneben kamen Velten mit Pinnow zum Amtsgericht Oranienburg, Marwitz zum Amtsgericht Kremmen, Pausin zum Amtsgericht Nauen und Groß Glienicke zum Amtsgericht Potsdam.[2]

1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Falkensee kam zum Kreis Nauen, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Nauen. Das Amtsgericht Falkensee wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht neu errichtet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 167, Digitalisat
  2. Verordnung über die Bildung des Amtsgerichtes Falkensee und die anderweitige Zuteilung von Gemeinden zu Amtsgerichten vom 30. September 1946; Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1946, Nr. 45 vom 23. November 1946, S. 418