Landgericht Potsdam

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Das Landgericht Potsdam ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bundesland Brandenburg. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Instanzenzug

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Königs Wusterhausen, Luckenwalde, Nauen, Potsdam, Rathenow und Zossen. Dem Landgericht Potsdam ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.

[Bearbeiten] Geschichte

Königliches Landgericht Potsdam 1883

1722 wurde die Justiz dem Kammergericht in Berlin unterstellt. 1808 wurde ein Königliches Stadtgericht eingerichtet. 1849 wird das Stadtgericht zum Königlichen Kreisgericht. Von 1853 bis 1857 war hier Theodor Storm als Assessor tätig. Zum 22. Mai 1883 wird Potsdam Sitz eines Königlichen Landgerichts und eines Königlichen Amtsgerichts aus Anlass der Reichsjustizverfassung vom 1. Oktober 1879. 1883 zieht das Landgericht in ein eigenes Gebäude in ein neu errichtes Gebäude in der Mauerstraße (heutige Hegelallee 8). 1910 zieht das Amtsgericht in das hintere Gebäude. Im Oktober 1945 wird kurzzeitig ein Oberlandesgericht in Potsdam eingerichtet. Nach der Gründung der DDR werden die Kreisgerichte Potsdam-Land und Potsdam-Stadt eingerichtet. Nach der Wende werden die beiden 1993 zum Amtsgericht Potsdam zusammengefasst, das Bezirksgericht Potsdam wird zum Landgericht. Seit 2008 ist das Landgericht im Justizzentrum Potsdam untergebracht.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

52.40503613.053507Koordinaten: 52° 24′ 18″ N, 13° 3′ 13″ O

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