Anfahrsicht

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Die Anfahrsicht ist die Sichtweite, die der Fahrzeugführer benötigt, um aus dem Stand und dem vorgeschriebenen Abstand sicher in eine übergeordnete Straße einfahren zu können. Die Anfahrsicht ist im Straßen- und Wegebau eine nachzuweisende Größe. Grundlegende Regelwerke sind die RASt für innerörtliche Straßen und die RAL für außerörtliche Straßen.

Die Anfahrsicht beträgt zwischen 30 m (innerorts, vzul = 30 km/h)[1] und 200 m (außerorts, vzul = 100 km/h).[2]

Wenn die nötige Anfahrsicht durch den baulichen Straßenverlauf nicht gesichert ist, kann dies mit regulierenden Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverboten, oder dem Einbau von Lichtzeichenanlagen oder Spiegeln erreicht werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. S. 125.
  2. FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Landstraße. S. 109.