Antikenhehlerei

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Als Antikenhehlerei wird der illegale Handel mit archäologischen Funden und Kunstobjekten bezeichnet.

Bedeutung und Umfang

Innerhalb des Kunsthandels mit antiken Gegenständen hat die Antikenhehlerei einen großen Anteil, da in den meisten Regionen mit archäologisch bedeutenden Kulturen seit dem 19. Jahrhundert Denkmalschutzgesetze bestehen, die Grabungen und Ausfuhr von Funden an offizielle Genehmigungen binden. Objekte ohne entsprechende Provenienznachweise sind deshalb in den allermeisten Fällen illegal ausgegraben und außer Landes gebracht worden. Das entscheidende Problem ist die Zerstörung der archäologischen Fundstellen, die einmalige Wissensquellen über die Vergangenheit darstellen. Der Markt für Antiken, insbesondere aber der illegale Markt ist ein Anreiz zu immer neuen Raubgrabungen. Inzwischen sind einige antke Städte etwa im Irak, in Syrien, aber auch in Bulgarien (z. B. Ratiaria) vollständig zerstört und als Informationsquelle und für den lokalen Tourismus vernichtet.

In vielen Ländern gilt zudem ein so genanntes Schatzregal, wonach die Funde rechtlich Eigentum des jeweiligen Landes sind, Ausgrabung und Ausfuhr sind deshalb als Unterschlagung (Raub) zu bezeichnen. Provenienzangaben "aus alter Sammlung" sind meist unglaubwürdig, da sich vor Inkrafttreten der betreffenden Alterumsgesetze etwa im Osmanischen Reich kaum ein Reiseverkehr aus Europa entwickelt hatte.

Heute ist Antikenhehlerei eng mit Raubgräberunwesen, illegalem Sondengängertum, aber auch dem internationalen Terrorismus verbunden.[1] Nach Schätzungen des FBI beträgt der Umsatz - Stand 1999 - sechs bis neun Milliarden Schweizer Franken. Er dürfte heute deutlich höher liegen. Antikenhehlerei liegt damit vom Umsatz gleich hinter dem Drogen- und Waffenhandel und ist eines der einträglichsten illegalen Geschäftsfelder. Die Bundeskriminalpolizei der Schweiz geht davon aus, dass auch die Geldwäscherei im Kunsthandel ein umsatzstarker illegaler Geschäftszweig ist.[2]

Nach neueren Erkenntnissen sind diese Zahlenangaben jedoch weder von der UNESCO noch von der UNDOC noch vom FBI hinterfragt oder verifiziert worden. Sie gehen zurück auf eine Studie von Fabio Isman aus dem Jahr 2009. Isman ist ein italienischer Journalist, sein Buch keine Studie mit wissenschaftlichem Anspruch.[3] Die UNESCO distanziert sich mittlerweile von diesen Zahlen ausdrücklich. Während sie sie in einer Studie von 2013 zur Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut noch verwendete, verzichtet sie nun auf entsprechende, nicht zu belegende Zahlenangaben.

Der jährliche Umsatz mit legalen Antiken liegt laut Angaben der International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) bei rund 150 bis 200 Millionen Dollar für das Jahr 2013; die Preise für Antiken liegen in der Regel zwischen 500 Euro und 300.000 Euro. Spitzenpreise im Millionenbereich sind nur für Objekte mit erstklassigem Erhaltungszustand und einwandfreier, exzellenter Provenienz zu erzielen.[4]

Maßnahmen gegen die Hehlerei

Mehrere internationale Vereinbarungen wenden sich gegen den illegalen Handel, so das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut[5] der UNESCO von 1970. Da dieses nur die zwischenstaatlichen Belange betrifft wurde 1995 durch das "Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts" (UNIDROIT) in Rom ein ergänzendes Übereinkommen, die UNIDROIT Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects[6], die 1995 verabschiedet wurde.

Der Prähistoriker Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, fordert zudem eine Selbstverpflichtung des Handels, nur Stücke mit klarer Provenienz zu verkaufen.[7] Ein Verband, der sich eine derartige Selbstverpflichtung auferlegt hat, ist die „International Association of Dealers in Ancient Art“ (IADAA), ein Zusammenschluss von 29 Händlern aus neun Ländern. Mitglieder der IADAA kaufen oder verkaufen nur Stücke, deren Provenienz „lückenlos nachweisbar“ ist. Dieser Selbstverpflichtung haben sich auch Auktionshäuser angeschlossen. Die IADAA, deren Pressesprecherin Ursula Kampmann ist, arbeitet seit 1996 mit dem Art-Loss-Register zusammen.[8]

Eine der wichtigsten Maßnahmen gegen Antikenhehlerei wäre eine sinkende Nachfrage. Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF) weist darauf hin, dass illegale Antiken auch über Internet-Auktionsplattformen verkauft werden und wie man als potenzieller Käufer damit umgehen sollte. Die DGUF rät: "Weil die Legalität von Antiken oft nicht bewiesen werden kann und weil Netzwerke illegal arbeitender Antikenhändler schwer zu entwirren sind, vor allem für Einzelpersonen, empfehlen wir Ihnen eine klare Linie: Kaufen Sie keine Antiken. Niemals."[9]

Bedeutende Fälle

Siehe auch

Literatur

  • Th. Otten: Archäologie im Fokus. Von wissenschaftlichen Ausgrabungen und illegalen Raubgrabungen. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn 2008
  • Frank Brunecker (Hg.): Raubgräber, Schatzgräber. Theiss, Stuttgart, ISBN 978-3-8062-2238-8
  • EvB Magazin 4/20 Sonderausgabe Kulturgutraub (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive) (pdf; 503 kB)
  • Michael Müller-Karpe, Eckard Laufer: Kriminalarchäologie, Mainz, Römisch-Germanisches Zentralmuseum 2011, ISBN 978-3-88467-179-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Video Blutige Schätze. Der Antikenhandel und der Terror. Ein Film von Rainer Fromm, Kristian Lüders und Michael Strompen in der ZDFmediathek, abgerufen am 25. Januar 2014. (offline)
  2. Thomas Buomberger: Die Wege des illegalen Kunsthandels. EvB Magazin 4/20 Sonderausgabe Kulturgutraub (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive) S. 16ff.
  3. Lucas Elmenhorst: Der Sechs-Milliarden-Dollar-Mythos, Handelsblatt vom 31. Juli 2015
  4. Juan Moreno: Aber so was von stinkfalsch. Spiegel-Gespräch mit dem Basler Antikenhändler Christoph. Spiegel 6/2015 vom 31. Januar 2015 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-131578967.html
  5. Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut abgerufen 14. Januar 2012
  6. UNIDROIT Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects abgerufen 14. Januar 2012
  7. Parzinger: „Natürlich wäre es am allerbesten, wenn sich der Handel aus dem Bereich archäologischer Fundstücke zurückzöge.“ „Aber weil man das nicht erwarten und auch nicht erzwingen kann, muss man an alle Beteiligten appellieren, sorgfältiger zu sein bei der Prüfung der Herkunft. Ohne eine solche Selbstverpflichtung des Handels geht es nicht. Die Museen haben sich diese Grundregeln auch verordnet“, zitiert in: Catrin Lorch: Antiken vom Lastwagen : Der internationale Markt schützt seine Ware durch Provenienzforschung: Aber wer kauft das Raubgut? In: Süddeutsche Zeitung, 23./24./25. April 2011, Seite 20
  8. siehe Catrin Lorch: Antiken vom Lastwagen : Der internationale Markt schützt seine Ware durch Provenienzforschung: Aber wer kauft das Raubgut? In: Süddeutsche Zeitung, 23./24./25. April 2011, Seite 20
  9. Antike Objekte im Internet kaufen? Ein Wegweiser des DGUF-Arbeitskreises Kulturgutschutz. Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte, Dezember 2015, abgerufen am 27. Juli 2016.
  10. 'El traficante Leonardo Patterson fue detenido por Interpol-España.' In: El Universal (abgefragt am 8. September 2013)
  11. 'Jäger der verlorenen Schätze'. In: Süddeutsche Zeitung online. (Abgefragt am 8. September 2013)
  12. 'Mexico erhält gestohlene Kulturgüter zurück.' In: Saarbrücker Zeitung. (Abgefragt am 8. September 2013)