Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)

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Basisdaten
Titel: Verordnung über Arbeitsstätten
Kurztitel: Arbeitsstättenverordnung
Abkürzung: ArbStättV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 18 ArbSchG; § 66 Satz 3,
§ 68 Abs. 2 Nr. 3 BBergG
Rechtsmaterie: Gewerberecht,
Arbeitsschutzrecht
Fundstellennachweis: 7108-35
Ursprüngliche Fassung vom: 20. März 1975
(BGBl. I S. 729)
Inkrafttreten am: 1. Mai 1976
Letzte Neufassung vom: 12. August 2004
(BGBl. I S. 2179)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
25. August 2004
Letzte Änderung durch: Art. 4 VO vom 19. Juli 2010
(BGBl. I S. 960, 965 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juli 2010
(Art. 5 VO vom 19. Juli 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt

Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege (Fußgänger- und Fahrzeugverkehr) u. v. m vor.

Zu einzelnen Vorschriften gibt es sogenannte „technische Regeln Arbeitsstätten“, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Solange noch keine technische Regeln herausgegeben wurden, sind die älteren Arbeitsstättenrichtlinien anwendbar. Die Arbeitsstättenverordnung ist bundesweit gültig. Die amtlich anerkannten technischen Regeln sind zum Beispiel zu Themen wie:

  • ASR A 1.7 – Türen und Tore
  • ASR A 3.4 – Beleuchtung
  • ASR A 3.4/3 – Sicherheitsbeleuchtung
  • ASR A 3.5 – Raumtemperaturen

noch geltende Arbeitstättenrichtlinien gibt es zum Beispiel zu Themen wie:

  • ASR 5 - Lüftung
  • ASR 17/1.2 - Verkehrswege
  • ASR 18/1-3 - Fahrtreppen und Fahrsteige

2003 wurde die Arbeitsstättenverordnung um Regelungen zum Nichtraucherschutz ergänzt.

Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung neu erlassen. In der geänderten Fassung sind viele Definitionen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Deregulierung weggefallen.

Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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