Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über Arbeitsstätten |
| Kurztitel: | Arbeitsstättenverordnung |
| Abkürzung: | ArbStättV |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Erlassen aufgrund von: | § 18 ArbSchG; § 66 Satz 3, § 68 Abs. 2 Nr. 3 BBergG |
| Rechtsmaterie: | Gewerberecht, Arbeitsschutzrecht |
| Fundstellennachweis: | 7108-35 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 20. März 1975 (BGBl. I S. 729) |
| Inkrafttreten am: | 1. Mai 1976 |
| Letzte Neufassung vom: | 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
25. August 2004 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 4 VO vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960, 965 ff.) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
27. Juli 2010 (Art. 5 VO vom 19. Juli 2010) |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Inhalt
Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege (Fußgänger- und Fahrzeugverkehr) u. v. m vor.
Zu einzelnen Vorschriften gibt es sogenannte „technische Regeln Arbeitsstätten“, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Solange noch keine technische Regeln herausgegeben wurden, sind die älteren Arbeitsstättenrichtlinien anwendbar. Die Arbeitsstättenverordnung ist bundesweit gültig. Die amtlich anerkannten technischen Regeln sind zum Beispiel zu Themen wie:
- ASR A 1.7 – Türen und Tore
- ASR A 3.4 – Beleuchtung
- ASR A 3.4/3 – Sicherheitsbeleuchtung
- ASR A 3.5 – Raumtemperaturen
noch geltende Arbeitstättenrichtlinien gibt es zum Beispiel zu Themen wie:
- ASR 5 - Lüftung
- ASR 17/1.2 - Verkehrswege
- ASR 18/1-3 - Fahrtreppen und Fahrsteige
2003 wurde die Arbeitsstättenverordnung um Regelungen zum Nichtraucherschutz ergänzt.
Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung neu erlassen. In der geänderten Fassung sind viele Definitionen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Deregulierung weggefallen.
Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft 2010. ISBN 978-3-86509-737-8
[Bearbeiten] Weblinks
- Text der Arbeitsstättenverordnung 2004
- Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Arbeitsstättenrecht (ArbStätt)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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