Atomwaffenfreie Zone Mongolei

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Vertraglich kernwaffenfreie Zonen (2024)
Verträge über kernwaffenfreie Zonen
Vertrag (von) Region Unterzeichner/
Ratifikation
Jahr Unterzeichnung/
in Kraft
Antarktisvertrag Antarktis 45/45 1959/1961
Tlatelolco Lateinamerika/Karibik 33/33 1967/1968
Rarotonga Südpazifik 13/13 1985/1986
Zwei-plus-Vier-Vertrag ehem. DDR und Berlin 6/5* 1990/1991
Atomwaffenfreie Zone Mongolei Mongolei 1/1 1992/2000
Bangkok Südostasien 10/10 1995/1997
Pelindaba Afrika 53(54)/40 1996/2009
Semei Zentralasien 5/5 2006/2009
* von allen noch existenten Vertragsparteien ratifiziert (die DDR bestand nicht mehr)

Im Jahre 1992 hat der damalige mongolische Präsident Punsalmaagiin Ochirbat erklärt, dass die Mongolei den Status einer atomwaffenfreien Zone anstrebt. Im selben Jahr verließen die letzten russischen Streitkräfte das Land und die Mongolei nahm die geänderte geopolitische Bedeutung des Landes zur Kenntnis, woraufhin der Präsident die Chance auf eine mongolische Neutralität erkannte.

Das Streben der Mongolei nach internationaler Anerkennung mündete in der UN-Resolution 53/77 D, in der die UN-Vollversammlung am 4. Dezember 1998 das Vorhaben begrüßte und es auf den Plan für das nächste Treffen setzte.

Am 28. Februar 2000 präsentierte der mongolische UN-Vertreter ein Schriftstück, in dem das mongolische Gesetz zum Verbot der Stationierung von Atomwaffen in der Mongolei festgehalten ist.[1] Rechtlich ist die Grundlage der atomwaffenfreien Zone Mongolei ein einseitiges mongolisches Gesetz.

Einzelnachweise

  1. http://www.un.org/documents/ga/docs/55/a5556.pdf