Balduin Forster

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Balduin Forster (* 20. Februar 1920 in Berlin; † 28. Dezember 1999 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtsmediziner.

Forster studierte Medizin in Berlin und Göttingen, wo er 1954 promoviert und 1962 habilitiert wurde. Er war von 1970 bis 1988 Professor für Rechtsmedizin an der Universität Freiburg.

In den 1970er Jahren befasste er sich unter anderem mit der Frage, inwiefern die Leichenstarre bzw. deren Nachlassen als Hinweis auf den Todeszeitpunkt von Ermordeten genutzt werden kann.[1] Unter anderem führte dies zu dem Verdacht, im Fall Vera Brühne sei ein Justizirrtum begangen worden.[2]

Veröffentlichungen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Beeinflussung des Blutalkoholabbaues durch Fructose <Laevoral> im Experiment und deren praktisch-forensische Bedeutung. Dissertation Göttingen 1954.
  • Über die plastische, elastische und kontraktile Verformung des totenstarren Skelet- und Herzmuskels. Habilitation Göttingen 1963.
  • (Hrsg.): Praxis der Rechtsmedizin. Stuttgart/New York/München 1986.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stefan Pollak: Balduin Forster zum Gedenken. In: Freiburger Universitätsblätter 39, Nr. 147, 2000, S. 119.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wie ausgestopft, in: Der Spiegel, 2. Oktober 1972 (Spiegel Online).
  2. Der Tod kam nicht um 19.45 Uhr, in: Der Spiegel, 24. September 1973 (Spiegel Online).