Benutzer:Matutinho/Arbeitsindex/Signalglocke (SBB)

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SBB Historic - SV 218 03 - Bahnhof Courchavon Waerterin zieht Signalglocken auf
SBB Historic - SV 220 07 - Bahnhof Grandgourt Barrierenwaerterin mit Hund zieht Signalglocke auf
Barrierenwärterin in Malters, 1944
Typische Signalglocke rechts, im Hintergrund Schnellzug zwischen Schoenbuehl und Zollikofen typische Masten Kreis II
SBB Historic AV TON 2136 01 A Ausschnitt Doppelschläger: Station: Zeichen zur Abfahrt
Signalbuch Orig 02x

Nebst den optischen spielen auch akustische Signale eine Rolle, um die Sicherheit im Bahnverkehr zu gewährleisten. Vor der Digitalisierung der Sicherheitsmassnahmen waren akustische Signale bei behinderter Sicht (nachts, bei Nebel, enge Kurven) wichtiger als heute.

Die Signalglocke ist ein Kommunikationsmittel der Schweizer Bahnen, das mittels Reglementen (international) standardisiert ist und der Sicherheit im Bahnverkehr dient.

cf. den Artikel über Eisenbahnsignale in der Schweiz, darin hat ein Abschnitt über akustische Signale Platz

cf. Artikel Bahnübergang Es existiert auch ein Artikel Bahnübergang (Deutschland).

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ersten Eisenbahnen verkehrten ohne Eisenbahnsignale. George Stephenson, der Vater der Eisenbahn, bemerkte die Gefahren bald und versah seine Lokomotiven ab 1834 mit der Dampfpfeife, die im Vorjahr erfunden wurde. 1847 zählte die Signalordnung der Spanisch-Brötli-Bahn nebst den sichtbaren Signalen folgende akustischen Signalmittel auf: Rufhorn, Glocke, Dampfpfeife.[1]

Da die Eisenbahnen in den Anfängen in privaten Händen waren, entwickelten sich auch das Signalwesen unterschiedlich. Um einen durchgehenden Betrieb zu erleichtern, schlug die Compagnie Lausanne-Fribourg an der Direktoren-Konferenz der Schweizer Bahnen 1863 vor, ein einheitliches Signalreglement zu erarbeiten. Leider wurde das Vorhaben von der Traktandenliste gestrichen. Das verleitete den Dichter-Ingenieur Max Maria von Weber zur Erklärung: «Wo dasselbe Zeichen auf jenem Gleise dies, auf diesem jenes bedeutet, wird das Chaos vollendet durch die Verschiedenheit der Signale an den Maschinen und Zügen verschiedener Verwaltungen, die gleichzeitig auf derselben Station anhalten und rangieren.»[2] Bundesrat Jakob Dubs, der das Gefahrenpotenzial erkannte, brachte ein neues Eisenbahngesetz auf den Weg, dessen Hauptziel die Vereinheitlichung der Sicherheitsmassnahmen, insbesondere auch des gesamten Signaldienstes war. (S.4) Darin wurde die Kompetenz analog zum Strassenverkehrgesetz national geregelt. Aufgrund dieses Gesetzestextes verfasste Leopold Blotnitzki im Frühling 1873 einen ersten Entwurf zur eidgenössischen Signalordnung aus. Aufgrund einer Vernehmlassung bei sämtlichen Gesellschaften wurde der Entwurf bereinigt und 1874 vom Bundesrat verabschiedet. Am 12. März 1875 trat der Beschluss in Kraft, gleichzeitig galt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 1875, um den Gesellschaften Zeit für technische Umstellungen und Anschaffungen einzuräumen. Nach mehreren Konferenzen einigten sich Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich-Ungarn über die Technische Einheit im Eisenbahnwesen und unterzeichneten das betreffende internationale Übereinkommen, das am 1. April 1887 in Kraft trat. (S. 10) Die ersten Streckenläutwerke der Schweiz ertönten 1876 im Bahnhof Zürich.

Placid Weissenbach, ehemaliger Präsident der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen, berichtet, dass im Jahr 1911 3'009,2 km Bahnlänge mit Läutwerken bestückt waren, ohne zu präzisieren, wie viele Läutwerke in Betrieb waren.[3]

Im Postulat Rothpletz vom 3. Oktober 1921 wird vom Bundesrat gefordert, die Bahnübergänge mit automatisch wirkenden optischen und aktustischen Signalen auszustatten. Die Schweizerischen Bundesbahnen stellten in Aussicht, versuchsweise an ausgewählten Bahnübergangen in verschiedenen Regionen verschiedene aus- und inländische Produkte auszuprobieren.[4]


akustische Signaltypen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Barrierensignal (Bahnübergang) auf Commons z.B.: [[Datei:Glockenschlagwerk Bahnhof Fridingen.ogg|mini|Läutewerk [[Bahnhof Fridingen (b Tuttlingen)|Fridingen]]]]
  • Stationssignal
  • Streckenläutwerk oder Streckenläutewerk (auf Commons mehrere vorhanden, aber keines aus der CH)
  • Rufhorn(signal) / Signalhorm (das die Streckenwärterin auf dem Bild von Malters in der Hand hält)
  • Dampfpfeife
  • Pfeife der Conducteure


Die Singalordnung aus dem Jahre 1874[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Signalordnung für die schweizerischen Hauptbahnen. (Bundesratsbeschluss vom 7. September 1874). Mit Erläuterungen von Hans G. Wägli. Artex AG, Bern 1980.
  • E. Wahrenberger: Weiche-, Signal- und Stellwerkanlagen. In: Generaldirektion der SBB (Hrsg.): SBB Nachrichtenblatt 1935. Band 12, Nr. 1, S. 207–208.


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Signalordnung für die schweizerischen Hauptbahnen. (Bundesratsbeschluss vom 7. September 1874). Mit Erläuterungen von Hans G. Wägli. Artex AG, Bern 1980, S. 3.
  2. Hier zit. nach: Signalordnung für die schweizerischen Hauptbahnen. (Bundesrathsbeschluss vom 7. September 1874). Mit Erläuterungen von Hans G. Wägli. Artex AG, Bern 1980, S. 3.
  3. Placid Weissenbach: Das Eisenbahnwesen der Schweiz. Zweiter Teil. Die schweizerischen Eisenbahnen 1911. Art. Institut Orell Füssli, Zürich 1914, S. 15.
  4. Die schweizer. Eisenbahnen im Jahre 1921. In: Schweizerische Bauzeitung. 15. Juli 1922, S. 33 (e-periodica.ch).
  5. Signalordnung für die schweizerischen Hauptbahnen. Mit Erläuterungen von Hans G. Wägli. Artex, Bern 1980.