Benutzer:Tsor/URViges

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Wikipedia:10 Jahre Wikipedia/Wikipedia-Buch/Inhaltsverzeichnis: 7. Eigentlich ganz einfach: Zur Funktionsweise

Hinweis: Die aktuelle Version dieser Abhandlung befindet sich auf dem Wikimedia-Server

7.5 Urheberrechte in Wikipedia

Grundsätzliches

Wie wir bereits erfahren haben, ist es das Ziel der Wikipedia, eine Enzyklopädie Freien Wissens bereitzustellen - frei im Sinne von frei verfügbar und ohne Einschränkungen kostenlos nutzbar für jedermann (selbst für kommerzielle Zwecke),

solange die Lizenzbedingungen
der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (kurz: CC-by-sa-3.0)
oder
der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (kurz: GNU-FDL)
befolgt werden.

Das heißt, der Name des Autors/Rechteinhabers an dem genutzten Werk muss in der von ihm festgelegten Weise - CC-by-sa oder GNU-FDL - genannt werden (bei mehreren Autoren mindestens die 5 Hauptautoren), und wenn ein so lizenziertes Werk bzw. dessen Inhalt bearbeitet, abwandelt oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwendet wurde, muss die so entstandene Ableitung (Derivat) wieder unter die gleiche Lizenz wie das ursprüngliche Werk gestellt werden.[URH 1]

Die Urheberrechte an einem verfassten Werk gehen also niemals verloren, weder die an dem in der Wikipedia verfassten Artikel und erst recht nicht die von fremden, nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichten Werke. Und damit das hier bereitgestellte Wissen auch frei nutzbar bleibt, ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig, egal ob man Wikipediainhalte weiter nutzen oder fremde Inhalte in die Wikipedia integrieren möchte, um sich nicht einer Lizenzverletzung und damit einer Urheberrechtsverletzung (URV) schuldig zu machen.

Innerhalb der Wikipedia

Wie kann ich aber nun innerhalb der Wikipedia Urheberrechte und Nutzungsbedingungen wahren? Ganz einfach!

Niemals Artikelinhalte einfach per "Copy & Paste" (C&P, Kopieren und Einfügen) in einen neuen Artikelnamen (Lemma: Grundform eines Wortes, unter der man es in einem Nachschlagewerk sucht) überführen oder Artikelteile auf diese Art auslagern! Die in der Versionsgeschichte verankerten Informationen über die ursprünglichen Autoren gingen verloren und die Nutzungsbedingung der Autorennennung würde verletzt.

Braucht der Artikel einen neuen Namen, kann ihn jeder angemeldete und bestätigte Benutzer durch die von der Wiki-Software bereitgestellte Funktion dorthin verschieben (seit Mitte 2010 ist dies Administratoren und als vertrauenswürdig eingestuften Benutzern auch bei Bildern möglich).

Auch Auslagerungen bzw. Artikelteilungen oder -vereinigungen dürfen nicht durch einfaches Copy & Paste vorgenommen werden, da sonst der Eindruck entsteht, derjenige, der die Bearbeitungen vorgenommen hat, sei auch dessen Autor. Daher muss vor einer Auslagerung oder Teilung die Versionsgeschichte dupliziert[URH 2] oder bei einer Vereinigung zusammengeführt[URH 3] werden.

Übrigens gelten auch Übersetzungen aus anderssprachigen Wikipedia-Versionen[URH 4] als Weiternutzung im Sinne der Lizenz, also müssen auch dabei deren Bedingungen eingehalten werden. Zum Glück ist es aber den Wikipedia-Administratoren[URH 5] möglich, Artikel samt ihrer Versionsgeschichte ins jeweilige "Heimatwiki" zu importieren.

Außerhalb der Wikipedia

Egal ob ich Wikipedia-Artikel online auf der eigenen Homepage, für Handys oder Handcomputer (PDA, iPAD) zur Verfügung stellen möchte, oder aber offline in Form von Kopien (z.B. für die Schule) oder Sachbüchern; immer gilt es die Nutzungsbedingungen der GNU (Autorennennung, Lizenzerhalt und Abdruck des kompletten Lizenztextes) oder der CC-by-sa-3.0 (Autorennennung und Lizenzerhalt) einzuhalten.

Im Einzelnen ist also

  1. die Wikipedia als Quelle zu nennen (inkl. Verlinkung der Hauptseite)
  2. der Originalartikel der Wikipedia zu verlinken
  3. die Versionsgeschichte des Artikels aus der Wikipedia zu verlinken (= indirekte Benennung der Autoren) oder die Autoren (bzw. mindestens die 5 Hauptautoren) direkt unter der lokalen Kopie des Artikels zu nennen.
  4. die freie Lizenzierung des (u. U. modifizierten) Wikipedia-Artikels durch Verlinkung auf eine lokale Kopie der GFDL bzw. die CC-Lizenz im Volltext sicherzustellen

Freie Inhalte zur Verfügung stellen

Die folgenden Ausführungen handeln von Texten. Die Überprüfungen von Bildern sind anders gelagert, da hier neben dem Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte, Markenrechte ... eine Rolle spielen.

Wie oben aufgezeigt wird spielt die Frage des Urheberrechtes eine zentrale Rolle. Wenn man Inhalte einstellt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. man hat den Text selbst erfasst
  2. man übernimmt den Text aus einer vorhandenen Vorlage

Der erste Fall ist unkritisch. Der Einsteller ist der Rechteinhaber.

Im zweiten Fall muss der Autor des ursprünglichen Textes einwilligen, dass der Text unter den freien Lizenzen Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht wird. Liegt diese Genehmigung nicht vor, dann gehen wir von einer Verletzung des Urheberrechtes aus und löschen den übernommenen Text. Die Genehmigung selbst ist recht einfach: Der Rechteinhaber schreibt eine entprechende mail (hier ist eine Mustermail) an das Wikipedia-Supportteam, möglichst von einer offiziellen mail-Adresse aus. Ebensogut kann der Rechteinhaber die Freigabeerklärung auch mit der "herkömmlichen Post" an Wikimedia Deutschland e.V. senden. Das Supportteam prüft diese Freigabeerklärung und trägt einen entsprechenden Freigabevermerk auf der Diskussionsseite des Artikels ein.

Soweit die Theorie.

Potentielle Verletzung des Urheberrechtes

In der Praxis funktioniert das gelegentlich leider nicht so gut. Vorwiegend Anfänger erliegen - ohne böse Absicht - der Versuchung, fremde Texte zu kopieren oder wörtlich zu übersetzen. Sie übersehen dabei den ausführlichen Hinweis unterhalb des Editierfensters und oberhalb der Zusammenfassungszeile, der auf die Urheberrechts-Problematik aufmerksam macht. Wer liest auch schon das Kleingedruckte ...

Nun steht da also ein Text, der anderswo bereits verfügbar ist. Ob der ursprüngliche Verfasser den Text zu unseren Bedingungen freigibt ist völlig unklar. Wir sprechen daher von einer potentiellen Urheberrechtsverletzung (URV). Was nun?

Automatisch passiert überhaupt nichts. Erst wenn jemand, etwa im Rahmen der Eingangskontrolle, die Kopie oder Übersetzung bemerkt und entsprechend reagiert wird das "Problem" öffentlich sichtbar. Es kommt vor, dass eine solche Entdeckung erst Monate oder gar Jahre nach Einstellunbg des Artikels erfolgt. Wer eine Kopie entdeckt sollte

Nun warten wir auf eine offizielle Freigabe des Textes, nämlich die entsprechende Mail an das Supportteam. Sobald diese eintrifft und geprüft ist, vermerkt der Supportmitarbeiter dies auf der Diskussionsseite des Artikels und setzt den Artikel auf die Version vor dem URV-Vermerk zurück. Damit ist die Welt wieder in Ordnung.

Fehlende Freigabe

14 Tage nach Meldung der potentiellen URV beginnt die Arbeit der Prüfer. Das sind seit einigen Jahren hauptsächlich Ra'ike und Tsor. Diese betrachten jede der 14-Tage alten Meldungen einzeln.

Manche Artikel wurden inzwischen gelöscht, beispielsweise wegen Werbung oder fehlender enzyklopädischer Relevanz. Da ist natürlich nichts mehr zu tun. Findet man für einen Artikel auf dessen Diskussionsseite einen Freigabevermerk des Supportteams, dann ist dieser Fall auch erledigt. Übrig bleiben die existierenden Artikel ohne Freigabevermerk. Und genau hier geht die Arbeit der "URV-Prüfer" los...

Prinzipiell stellen sich nun folgende Fragen:

  1. Handelt es sich um ein Amtliches Werk, welches keinen Urherrechtsschutz geniesst? Wenn ja, dann liegt keine URV vor.
  2. Hat der abgeschriebene oder übersetzte Text Schöpfungshöhe (SH)? Wenn nein, dann ist das keine URV.
  3. Oder handelt es sich um ein zulässiges Textplagiat?
  4. Wer hat von wem abgeschrieben - der Wikipedia-Autor von der angegebenen Quelle oder umgekehrt? Die Prüfer müssen daher Artikel und Quelle vergleichen.

Am einfachsten sind die Fälle, bei denen der Text erst vor Kurzem, also ungefähr vor 14 Tagen, eingestellt wurde. Handelt es sich um eine nahezu 1:1 Kopie der angegebenen Quelle, dann gehen wir von einer potentiellen URV aus und löschen den Artikel oder diejenigen Versionen, die den Text enthalten. Manchmal trudelt später noch eine Freigabeerklärung bei dem Supportteam ein. Kein Problem, in diesem Fall stellen wir die Texte einfach wieder her.

Manche URV-Meldungen besagen, dass große Textabschnitte aus einem Artikel in einen eigenen Artikel ausgelagert wurden, ohne die Lizenzanforderungen (Autorennennung) zu beachten. Dies lässt sich reparieren, indem man gemäß Hilfe:Artikelinhalte auslagern oder Hilfe:Artikel zusammenführen nachbessert. Ähnlich liegt der Fall, wenn jemand einen Artikel aus der englischsprachigen (oder anderen) Wikipedia einfach übersetzt hat ohne auf die Lizenz zu achten. Hier heilt ein Nachimport die Wunde. Dabei werden alle Versionen des englischen Artikels an den Artikel als eigenständige Version chronologisch korrekt angehängt. In der Historie sieht man dann als älteste Versionen den englischen Artikel und damit alle beteiligten Autoren.

Kniffliger sind die Fälle, bei denen die Einfügung des beanstandeten Textes weit in der Vergangenheit liegt. Hier muss geklärt werden, ob die angegebene Quelle zuerst da war oder ob unser Artikel älter ist. Im ersten Fall wird der Text oder gegebenfalls der gesamte Artikel wegen potentieller URV gelöscht oder versteckt. Im zweiten Fall handelt es sich um eine sogenannte umgekehrte URV, jemand hat unseren Artikel genutzt. Da es keine URV der Wikipedia ist wird der URV-Baustein aus dem Artikel entfernt und der Text wieder sichtbar gemacht.

Umgekehrte URV?

Die Untersuchung auf umgekehrte URV ist komplex und erfordert etwas Detektivarbeit. Einerseits kann man den genauen Zeitpunkt feststellen, an dem der beanstandete Text in die Wikipedia eingebracht wurde. Dies ist dagegen bei einer Webseite nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Oft hilft dabei das Internet-Archiv, das oft alte Versionen von Webseiten speichert und zur Verfügung stellt. Diese muss man halt duchsehen und mit dem Artikel vergleichen, um das Alter des Textes ungefähr zu ermitteln. Auf diese Weise kann man sich beispielsweise die chronologische Entwicklung unserer Wikipedia-Hauptseite ansehen.

Bei manchen Webseiten zeigt das Internet-Archiv für eine URL überhaupt nichts an. Wenn es sich dabei um eine Unterseite handelt, dann bietet das Archiv häufig die Option, sich alle Seiten der Domäne anzeigen zu lassen. Dies gibt Hinweise darauf, wie lange die Domäne bereits exisitiert. Sind auch für die Domäne keine Einträge vorhanden, dann kan man vermuten, dass die Webseite noch keine sechs Monate alt ist. Leider stellt das Internet-Archiv keine Volltextsuche zur Verfügung.

Bei älteren Webseiten hilft schon mal ein Aufruf dieser Seite, Rechtsklick und (im Firefox) "Seiteninformationen anzeigen". Ein neues Fenster zeigt im oberen Drittel den Zeitpunkt "modifiziert". Bei neueren Webseiten sieht man hier nur die gerade aktuelle Uhrzeit, weil diese dynamisch erzeugt werden.

Desweiteren findet man gelegentlich Hinweise, wenn man auf der Webseite selbst etwas herum navigiert und sich insbesondere das Impressum anschaut. Das Tool uwhois zeigt, wann eine Domäne angelegt wurde.

Umgekehrte URVen sollten auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eingetragen werden. Freiwillige können dann die Betreiber der betroffenen Webseite freundlich anschreiben und auf die nicht-lizenzkonforme Nutzung hinweisen. Die Einhaltung der Lizenzen können allerdings nur am Artikel beteiligte Autoren rechtlich einfordern. Genauere Infos dazu stehen auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel, insbesondere im Abschnitt "Rechtliche Konsequenzen".

Aus Buch oder Zeitschrift abgeschrieben?

Es kommt auch vor, dass jemand ein Buch oder eine Zeitschrift als vermeintliche Quelle angibt. Die prinzipiellen Fragen sind die gleichen wie bei einer Internetquelle. Allerdings liegt den URV-Prüfern meist das Buch nicht vor. In diesem Fall sind wir auf Hilfe angewiesen. Wir fragen dann im Fachportal oder bei einem Benutzer aus diesem Fachbereich nach, ob er das Werk einsehen kann. Gleichzeitig sortieren wir den "Fall" bei den Altfällen ein. Mit etwas Glück meldet sich auf unsere Anfrage jemand und sendet uns per mail einen Scan zu. Dann ist eine URV-Prüfung möglich.

Auch haben wir schon erfolgreich Herausgeber und Verlage eines Buches sowie gegebenenfalls örtliche Vereine, die Zugang zu der angegebenen Quelle haben könnten, angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten bzw. uns den Autor des Textes zu nennen.

Erhalten wir nach ein paar Wochen keine Reaktion, dann betrachten wir den Fall als potentielle URV und löschen den Text.

Problem der Anonymität

Gelegentlich beschwert sich der Einsteller über die URV-Meldung: Schau doch ins Impressum der Webseite. Da steht "Hans Müllermaier". Das ist doch identisch mit meinem Benutzernamen. Also bin ich offensichtlich der Rechteinhaber! Da müssen wir auf die Anonymität in der Wikipedia hinweisen: "Gemach, gemach! Zwar vermuten wir, dass Du mit der im Impressum genannten Person identisch bist, aber sicher können wir uns nicht sein. Schliesslich musstest Du Dich bei der Anmeldung Deines Accounts nicht ausweisen. Daher könnte auch mein Nachbar hinter dem Account Benutzer:Hans Müllermaier stecken".

Folgerichtig bestehen wir auch in so einem Fall auf einer Mail mit einer offiziellen Freigabeerklärung an unser Suppportteam.

Weitergehende Informationen

Einzelnachweise zum Urheberrecht

  1. Wikipedia:Lizenzbestimmungen Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported/DEED
  2. Wikipedia:Importwünsche/Importupload
  3. Hilfe:Artikel zusammenführen
  4. Wikipedia:Übersetzungen
  5. Wikipedia:Administratoren