Benutzer Diskussion:Zoellner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Deine Ergänzungen in Berufung (Amt)[Quelltext bearbeiten]

habe ich revertiert, da sie alle unbelegt waren, vgl. Wikipedia:Belege und Hilfe:Einzelnachweise. Gruß --Lutheraner (Diskussion) 17:53, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Kein Fehlen von Referenzen in Berufung (Amt)[Quelltext bearbeiten]

Das Fehlen von Referenzen ist eine irreführende Falschaussage, da sehr wohl alles referenziert ist, und zwar in der von mir stark ergänzten Literaturliste am Ende des Artikels. -- Zoellner 18:04, 1. Mai 2019 (CEST)

Diese Löschung (des Beitrages von Zoellner durch UV) ist tatsächlich ein starkes Stück: Zoellner hat alle Aussagen klar belegt, saubere Arbeit geleistet. Zu diesem - für Ö tatsächlich ungemein wichtigen - Thema gibt es zahlreiche öffentlich zugängliche Dokumente, die zweifelsohne absolut zuverlässig sind. Das sind Urteile, bitte und Berichte öffentlicher Kontrolleinrichtungen, wie der Volksanwaltschaft! Und da kommt "UV" daher und behauptet "mindestens zur Hälfte" seien die Aussagen unbelegt und "eigene Interpretationen". Die zitierten Urteile sind eindeutig. Wenn UV diese anders lesen will, dann soll er einen Kommentar anfügen. Durchaus möglich, dass gerade in Österreich dieser klare EU-Rechtsverstoß ignoriert und "ausgesessen" werden soll. Ein Grund mehr für Wikipedia, diese rechtlich und rechtspolitisch ungemein wichtigen Fakten an die Öffentlichkeit zu bringen und die damit einhergehende Diskussion zuzulassen und nicht zu unterbinden. Auch der Ort ist genau der richtige. Wenn UV will, kann er ja ein eigenes Stichwort "österreiches Universitätsrecht" eröffnen. Die vorliegende Diskussion ist bei der "Konkurrentenklage" genau an der richtigen Stelle aufgehoben.

Löschung des neuen Beitrags über die Konkurrentenklage im Universitätsrecht (Österreich) auf keinen Fall gerechtfertigt[Quelltext bearbeiten]

Auch ich bin über die Komplettlöschung des Beitrags über die Konkurrentenklage in Österreich stark konsterniert. Selbst wenn der eine oder andere Satz nicht einwandfrei formuliert sein sollte, so könnte er sicherlich leicht verbessert statt gelöscht werden. Insbesondere sind jedoch die Sätze klar verständlich und entsprechend mit Referenzen korrekt hinterlegt. UV ist bereits mehrmals mit fragwürdigen Revertierungen aufgefallen; er sollte seine Neutralität dringend überdenken. Sein aktuelles, zensurähnliches Verhalten schadet der freien Wikipedia, die dringend auf (neue) Autoren mit guten Beiträgen angewiesen ist. -- Antimobber 01:25, 2. Mai 2019 (CEST)

Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierungen waren alle korrekt und klar belegt. Eine solche Streichung durch UV ist einfach unerhört! Moritz von Grünstein

Ich habe nun den Text über die Konkurrentenklage bei universitären Berufungsverfahren unter "Universitätsgesetz 2002" in leicht abgewandelter Form eingefügt. Ich wäre Zoellner dankbar, wenn Sie die Quellen so hervorragend ergänzen könnten, wie das letzte Mal. Mal sehen, ob UV nochmals hergeht und alles löscht. Dann müsste man wirklich hergehen und Maßnahmen gegen UV verlangen. So kann man eine Diskussion nicht unterbinden. Die Ausführungen zur Konkurrentenklage in Österreich waren alle im Detail belegt - da stimmt jedes Wort.

Retrograde Analyse[Quelltext bearbeiten]

Vom Prinzip her ist dein Ansinnen bei Endspieldatenbank ja löblich, aber so geht es eben nicht. Schau doch mal hier, vielleicht kannst du ja sogar den engl. Artikel übersetzen.--Wilske 14:00, 24. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, wir könnten diese deutschsprachige Wikipedia-Seite zur retrograden Analyse erstellen, indem wir das Essentielle der englischsprachigen Wikipedia-Seite übersetzen. Alternativ kenne ich noch ein externes Wiki, das sehr bekannte Chess Programming Wiki, das ebenfalls eine Wiki-Seite zur retrograden Analyse hat. Darf man diese Nicht-Wikipedia-Seite als Quelle unten angeben? Dann bräuchte man keine neue deutsche Wikipedia-Seite.--Zoellner 14:10, 24. Jul. 2019 (CEST)

Liste von Justizirrtümern in der österreichischen Rechtsprechung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zoellner!

Die von dir angelegte Seite Liste von Justizirrtümern in der österreichischen Rechtsprechung wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 12:19, 5. Aug. 2019 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten

Hinweis zur Signatur[Quelltext bearbeiten]

Servus!

Ich weise dich darauf hin, dass deine Signatur auf die Benutzerseite, die Benutzerdiskussionsseite oder die Beitragsliste (mindestens eines davon) verlinken [muss]. Ich ersuche darum, deine Signatur in deinen Einstellungen entsprechend anzupassen. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 13:24, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung, wenn dem so wäre, würde es die Standard-Einstellung für Signaturen bei Wikipedia sein. Da es offensichtlich aber nicht die Standard-Einstellung von Wikipedia ist, muss ich es aufgrund der fehlenden Angabe einer Belegstelle nicht glauben. Es wird auch nicht erklärt, welche Einstellungen gemeint sind und wo man sie denn findet. --Zoellner 13:36, 15. Aug. 2019 (CEST)

Mein obiger Hinweis enthält abzüglich der Links in meiner Signatur genau einen Link, wenn du ihn noch immer nicht findest, kannst du alternativ auch → hier ← einen Klick drauf machen. Dort steht jedenfalls alles beschrieben. Und davon abgesehen stimmt deine AUssage mit den Standardeinstellungen nicht, die Standardsignatur erfüllt die Regeln, die sich die Community gegeben hat, einwandfrei. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 14:42, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Die Signatur enthält nun die Links wie die von Clemens.--Zoellner 15:59, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Meinungsbild: Abstimmung in zwei Wochen[Quelltext bearbeiten]

Das Meinungsbild, bei dem du entweder Intiator oder Mitunterstützer bist, steht in zwei Wochen zur Abstimmung. Näheres dazu siehst du hier.--Albin Schmitt (Diskussion) 09:47, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Mögliche Urheberrechtsverletzung in Der Zürich-Krimi: Borchert und die Stadt in Angst[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

auf der Seite Der Zürich-Krimi: Borchert und die Stadt in Angst befindet sich ein von dir eingefügter Text, der teilweise oder ganz mit dem Text von hier übereinstimmt und eventuell von dort übernommen wurde. Bitte beachte jedoch, dass auch in der Wikipedia Urheberrechte beachtet werden müssen. Texte, die außerhalb der Wikipedia veröffentlicht wurden, dürfen also nicht einfach hierherkopiert werden. Auf der Seite Wikipedia:Textplagiat sind Hinweise zum Vermeiden von Verstößen gegen das Urheberrecht zusammengefasst. Wenn du Fragen dazu hast, wird im Forum Wikipedia:Urheberrechtsfragen gerne darauf eingegangen.

Ohne einen entsprechenden Nachweis ist nicht nachvollziehbar, ob der Urheber oder die Urheberin eines außerhalb der Wikipedia veröffentlichten Texts damit einverstanden ist, dass er in der Wikipedia und damit auch an anderer Stelle (aufgrund der für Wikipediainhalte geltenden Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz) weiterverbreitet und bearbeitet werden darf.

Was tun:

  • Wenn du die Urheberrechte an diesem Text besitzt, schicke dem Support-Team bitte eine Bestätigung per E-Mail. Dazu kannst du diese Textvorlage verwenden. Die Bestätigung muss an permissions-de@wikimedia.org gesendet werden. Der Support wird die Einverständniserklärung dann auf der Diskussionsseite des Artikels festhalten.
  • Falls du den Urheber oder die Urheberin kennst, könntest du auch Kontakt aufnehmen, um eine Freigabe zu erwirken.
  • Alternativ kannst du den Text neu formulieren. Bitte kündige das zunächst bei der erfolgten Meldung des URV-Verdachts unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen an. Dann kannst du den Baustein entfernen und deinen umformulierten Text einfügen.

Wenn keine Bestätigung eingeht, wird der Text gelöscht. Wenn du Anmerkungen zu diesem Fall hast, dann melde dich unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen.

Viele Grüße, Leserättin (Diskussion) 10:30, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Es liegt eine fernmündliche Zustimmung des am Ende der Pressemitteilung genannten Pressekontakts zur Wiederverwendung des Textes der Pressemitteilung in Wikipedia vor. Die schriftliche Bestätigung erfolgt laut Pressekontakt in Bälde an permissions-de@wikimedia.org. Dasselbe gilt für den anderen neuen Wikipedia-Artikel Der Zürich-Krimi: Borchert und der Schuss ins Herz. --Zoellner 12:28, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich kann keine Freigabeerklärung im System finden. Hast du eine Ticketnummer für mich? XenonX3 – () 14:26, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten
  1. Es wird und wurde nicht behauptet, dass es eine Freigabeerkärung im System gibt.
  2. Das Ersuchen um eine Freigabeerklärung bei permissions-de@wikimedia.org ist inzwischen hier dokumentiert: Benutzer Diskussion:Dk1909#URV oder nicht?
  3. Die Ticketnummer ist [Ticket#2024020210009895].
  4. Die Freigabeerklärung hat sich inzwischen erübrigt, da es seit wenigen Tagen neue, selbst verfasste Texte zum Handlungsinhalt gibt für beide Artikel.
  5. Leserättin hatte ohne näheres Wissen bezüglich der Freigabeerklärung den früheren, nun obsoleten Text des Handlungsinhalts im Artikel Der Zürich-Krimi: Borchert und die Stadt in Angst als mögliche URV gemäß den Wikipedia-Hinweisen gekennzeichnet, was nachvollziehbar war.
  6. Dk1909 hatte dagegen ohne näheres Wissen bezüglich der Freigabeerklärung den Text des Handlungsinhalt des Artikels Der Zürich-Krimi: Borchert und der Schuss ins Herz einfach wegen einer von ihm angenommenen URV gelöscht, was nicht der übliche Weg scheint, sondern der von der Leserättin gewählte Weg wäre wohl zu bevorzugen.
--Zoellner 17:22, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten
@Krd: Für dich zur Info. XenonX3 – () 17:57, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Zur Aussage einfach wegen einer von ihm angenommenen URV gelöscht, was nicht der übliche Weg scheint kommentiere ich Folgendes:

  • Auszug aus URV: Artikel, bei denen ein konkreter Grund vorliegt, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, sollten auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eingetragen werden, heißt kann und nicht muss. Wenn ich stichfeste, belegbare Gründe habe (und nur dann mache ich es es, und zwar fast immer so), geht die Passage durch mich offline (bis die Regel geändert wird):
  • der von mir gelöschte Eintrag bezieht sich auf eine nicht URV-gekennzeichnete Folge. Das dies auch zwei andere Folgen betraf, habe ich erst danach gesehen
  • besteht hier offensichtlich nicht ein Umkehrschluss in der Beweisführung?
    • Du textest Inhalte von nicht veröffentlichten Folgen (wie hast Du die gesehen?)
    • Du wirst teilweise erwischt und reichst Freigaben nach und parallel strickst Du die Texte um (immer noch nicht gesehen, vermute ich)
    • Freigabeerklärungen für lange Texte, die dann wiedergegeben werden, widersprechen unserer Zitatregelung (siehe meine Antwort auf meiner Disk)

Hierzu verweise ich nochmals auf die Diskussion in der RFF VG --Dk1909 (Diskussion) 22:36, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

  1. Im rechtlichen Sinne bedeutet "sollen" grundsätzlich eher "müssen" (bis auf seltene Ausnahmefälle) statt "können", siehe hierzu als mögliche Quelle Wikipedia selbst (Muss-, Soll- und Kann-Vorschrift) und auch andere juristische Fachliteratur. Inwieweit jedoch die Hinweise der Wikipedia zur möglichen URV als rechtlicher Behördentext anzusehen sind oder nicht, entgeht sich meiner Kenntnis.
  2. Die Diskussion betrifft insgesamt zwei und nicht drei Folgen.
  3. Zoellner hat nie behauptet, die Folgen selbst gesehen zu haben oder dass sie bereits ausgesendet wurden. Er muss ein Tatsache nicht persönlich erlebt haben, um darüber zu berichten.
  4. Als Quelle war von Anfang an die Pressemitteilung angegeben, andere Quellen wurden nicht referenziert (z.B. mündliche Aussagen eines Schauspielers). So war für den Leser ersichtlich, dass die Pressemitteilung die einzige Quelle ist (insbesondere da die Filme noch nicht ausgesendet sind, was mangels Aussendedatum ebenfalls klar war).
  5. Zoellner wurde "nicht erwischt", da es kein Vergehen gab, bei dem er hätte "erwischt" werden können. WIkipedia war sogar von Anfang an über die Quelle beider Artikel informiert, da die Pressemitteilung in beiden Artikeln als einzige Quelle referenziert war. PS: Zu der hier nicht zutreffenden Bedeutung des Verbs "erwischen" findet man zum Beispiel im Duden Folgendes: https://www.duden.de/rechtschreibung/erwischen
  6. Warum wird nicht über das eigentliche Thema diskutiert, dass permissions-de@wikimedia.org die Freigabe des Textes verweigerte? Der Text der Pressemitteilung könnte (nach einer Freigabe durch die Urheberrechteinhaber und deren Vertreter) auch nach der Aussendung des Films Verwendung finden, so dass die Themen getrennt voneinander zu diskutieren wären: URV bzw. Freigabe eines Textes als ein Thema, fehlende Aussendung des Films als ganz anderes Thema, und die Anwendung von Zitatregeln in Wikipedia als weiteres Thema.
  7. War die Verweigerung der Freigabe durch permissions-de@wikimedia.org trotz der bereits vorliegenden Antwort der Urheberrechtevertreter willkürlich oder wohl begründet? Weshalb werden die diesbezüglichen Fragen von permissions-de@wikimedia.org nicht beantwortet?
  8. Wenn man das eigentliche Thema URV näher diskutieren wollte, könnte man unter anderem darüber nachdenken, inwieweit unabhängig von der ausdrücklichen Freigabeerklärung der Urheberrechteinhaber konkludent mit der Verbreitung der referenzierten Pressemitteilung durch die Urheberrechteinhaber ein Recht zur eigenen Verbreitung bzw. Übernahme der Pressemitteilung zum Beispiel in Wikipedia erteilt wurde, was zum Beispiel insbesondere durch entsprechende öffentliche Nutzungsbedingungen oder den öffentlichen Auftrag der Produktion der Filme statthaft sein könnte, aber nicht sein muss. Es könnte gut sein, dass dies rechtlich noch keine abschließend für diesen konkreten Fall geklärte Fragestellung wäre.
  9. Zum Schluss ergeht nochmals der Hinweis, dass die aktuellen Texte der Handlungsinhalte neu verfasst wurden und keiner Freigabeerklärung mehr durch Dritte bedürfen.
--Zoellner 23:28, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten