Bodypacking

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Röntgenaufnahme des Bauchraums eines Drogenkuriers mit mehreren verschluckten Kapseln
Deutscher Zollbeamter mit sichergestellten Kokain-Drogenbehältnissen (sog. Bodypacks)

Als Bodypacking wird das Verschlucken von Drogen zum Zweck des Transportes bezeichnet. Bodypushing beschreibt das Einbringen der Behälter in Körperöffnungen, vor allem im Ausscheidungstrakt (Rektum, Colostoma)[1] und in der Vagina. Die Drogen werden dabei in speichel- und magensäureresistente Beutel (meist Kunststoff, häufig Kondome) verpackt.

Medizinische Aspekte

Wie beim Bodystuffing besteht großes Risiko für das Leben des Bodypackers, wenn eines der Päckchen platzt. Dabei können die giftigen Wirkstoffe der Droge austreten und über die Schleimhäute aufgenommen werden. Der Nachweis der Päckchen geschieht durch eine Röntgenübersichtsaufnahme des Bauchraums und durch Sonografie. In Sonderfällen ist eine endoskopische Bergung möglich. Ein operativer Eingriff, um die Container zu entfernen (Laparotomie), wird bei rupturierten (gerissenen) Behältern durchgeführt, sowie dann, wenn die Chance des Zerreißens als groß eingeschätzt wird.

Strafverfolgungstechnische Aspekte

Zur Sicherstellung der verschluckten Drogen (zur späteren Verwendung als Beweismittel gegen den Beschuldigten) wird beim Beschuldigten entweder der Brechmitteleinsatz oder die Kontrolle der Ausscheidungen (die durch Abführmittel beschleunigt werden kann) vorgenommen. Die Ausscheidungskontrolle kann an der Dauer der notwendigen Freiheitsentziehung des Beschuldigten scheitern. Als einzige Maßnahme bleibt dann nur der Einsatz von Brechmitteln (Emetika), die sehr umstritten ist (Verletzung der Menschenwürde, Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeits- und Nemo-tenetur-Prinzip).

Deutschland

Brechmitteleinsätze wurden in Deutschland auf § 81a StPO gestützt. Mit Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Juli 2006 sind solche Maßnahmen für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt worden (Individualbeschwerde Nr. 54810/00). In etwa 65 % der in Hamburg durchgeführten Brechmitteleinsätze (272 Einsätze zwischen August 2001 und Juli 2003) konnten hierdurch Drogen sichergestellt werden.[2] Aus Bremen[3] und Hamburg[4] sind Todesfälle im Zusammenhang mit dem Brechmitteleinsatz bekannt geworden.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Benjamin M. Walter, M. Martignoni, J. Säckl, N. Felgenhauer, F. Eyer, V. Tratzl, R. M. Schmid, S. Delius: A curious case of body packing: impaction of cocaine capsules in a colostomy exit. In: Forensic Toxicology. 30, 2012, S. 199–201, doi:10.1007/s11419-012-0139-4.
  2. Zusammenfassung des Beitrags „Zwei Jahre Brechmitteleinsätze in Hamburg“ (Kriminalistik 2004, 678 ff)
  3. Polizeiarzt nach Brechmitteleinsatz freigesprochen. Die Welt, 14. Juni 2011, abgerufen am 23. Mai 2016.
  4. Kai von Appen: Der Tod des Achidi John. taz, 30. April 2010, abgerufen am 22. Mai 2016.