Bodypacking

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Röntgenaufnahme des Bauchraums eines Drogenkuriers mit mehreren verschluckten Kapseln

Als Bodypacking wird das Verschlucken von Drogen zum Zweck des Transportes bezeichnet. Bodypushing beschreibt das Einbringen der Behälter in Körperöffnungen, vor allem im Ausscheidungstrakt (Rektum, Colostoma)[1] und in der Vagina. Die Drogen werden dabei in speichel- und magensäureresistente Beutel (meist Kunststoff, häufig Kondome) verpackt.

Inhaltsverzeichnis

Medizinische Aspekte[Bearbeiten]

Wie beim Bodystuffing besteht großes Risiko für das Leben des Bodypackers, wenn eines der Päckchen platzt. Dabei können die giftigen Wirkstoffe der Droge austreten und über die Schleimhäute aufgenommen werden. Der Nachweis der Päckchen geschieht durch eine Röntgenübersichtsaufnahme des Bauchraums und durch Sonografie. In Sonderfällen ist eine endoskopische Bergung möglich. Ein operativer Eingriff, um die Container zu entfernen (Laparotomie), wird bei rupturierten (gerissenen) Behältern durchgeführt, sowie dann, wenn die Chance des Zerreißens als groß eingeschätzt wird.

Rechtliche Aspekte[Bearbeiten]

Als strafprozessuale Maßnahme wird beim Beschuldigten entweder der Brechmitteleinsatz oder eine Ausscheidungskontrolle vorgenommen. Die Ausscheidungskontrolle scheitert häufig an der Dauer der notwendigen Freiheitsentziehung des Beschuldigten. Als einzige Maßnahme bleibt dann nur der Einsatz von Brechmitteln (Emetika), die sehr umstritten ist (Nemo-tenetur-Prinzip).

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Todesfälle sind aus Bremen, Hamburg und Frankfurt im Zusammenhang mit dem Brechmitteleinsatz bekannt geworden.

Diese Maßnahmen werden in Deutschland auf § 81a StPO gestützt. Mit Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. Juli 2006 sind solche Maßnahmen für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt worden.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. http://www.springerlink.com/content/p734317724gn7022/

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

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