Bruttoergebnis

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Als Bruttoergebnis vom Umsatz wird der Saldo aus Umsatz und den direkten Herstellungskosten (im Gesetz: Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen) bezeichnet.

Es ist ein in § 275 HGB definierter Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Bruttoergebnis wird beim Umsatzkostenverfahren als erste Zwischengröße angewandt.

Verwaltungs-, Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten und sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge sind noch nicht abgezogen.

Das Bruttoergebnis gibt Aufschluss darüber, wie profitabel die Produktion unter ausschließlicher Berücksichtigung der umsatzabhängigen Kosten ist.

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