Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

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Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
(BAP)
Logo
Rechtsform e.V.
Gründung 2011
Sitz Berlin
Auflösung 1. Dezember 2023[1]
Präsident Volker Enkerts
Vizepräsident(en) Thomas Bäumer, Heide Franken, Sebastian Lazay, Wilhelm Oberste-Beulmann, Hugo Schmitt, Ute Schoras, Steffen Wilke-Stern
Geschäftsführer Thomas Hetz
Mitglieder 2.000
Website www.personaldienstleister.de

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der im April 2011 aus der Fusion der beiden Verbände Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervorgegangen ist.

Ziele und Struktur

Der Verein vertritt einen Teil der Personaldienstleistungswirtschaft mit seinen ca. 2.000 Mitglieder 4.800 Personaldienstleistungsbetriebe in Deutschland und vereint somit weit mehr als 50 Prozent der Branche – bezogen auf Umsatz oder beschäftigte Zeitarbeitnehmer – unter einem Dach. Neben den großen, internationalen Unternehmen der Branche besteht der BAP zu 95 Prozent aus klein- und mittelständischen Betrieben (1 bis 500 Zeitarbeitnehmer).

Der Verein gehört auf internationaler Ebene der International Confederation of Private Employment Agencies (Ciett) an. In Deutschland ist der BAP in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) organisiert.

Als Arbeitgeberverband ist der Verband neben der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem als juristischer Berater für seine Mitglieder tätig sowie für die Koordinierung der Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) zuständig.

Präsident ist der Unternehmer Volker Enkerts. Die Geschäftsstelle in Berlin wird vom Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz geleitet. Enkerts distanzierte sich am 15. Februar 2013 in einer Pressemitteilung von den berichteten Praktiken im Zusammenhang mit Zeitarbeitnehmern von Trenkwalder International bei Amazon in Bad Hersfeld: "Wir werden es nicht zulassen, dass das Image unserer Branche so beschädigt wird."[2]

Tarifverträge und Tarifbindung

Der Verband ist Rechtsnachfolger der Verbände, aus deren Fusion er entstanden ist, so dass die Geltung der vor der Fusion vom BZA mit den DGB-Gewerkschaften sowie vom AMP und den CGB-Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge durch die Fusion nicht berührt wurde.

Die ordentlichen Mitglieder können sich nach der Satzung des BAP entscheiden, ob aus der Mitgliedschaft eine Tarifbindung folgen soll und, wenn ja, an welche Tarifverträge sie gebunden sein wollen:[3]

Talkshow

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.personaldienstleister.de. (abgerufen am 31. Dezember 2023): „Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.
  2. BAP-Präsident zu dem Amazon-Beitrag in der ARD: Wir stehen für Fairness und Transparenz. Unser BAP-Verhaltenskodex hat oberste Priorität. 15. Februar 2013, abgerufen am 28. Februar 2013.
  3. § 4 der Satzung