Bundesintervention

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Die Bundesintervention ist das Eingreifen der Bundesregierung zum Schutz der Ordnung in einem Gliedstaat. Im Gegensatz zur Bundesexekution richtete sich die Bundesintervention gegen Volksbewegungen und nicht gegen die Regierung des Gliedstaats.

Deutschland

Die Bundesintervention war eine im Deutschen Bund vorgesehene Maßnahme, um die monarchischlegitimistische Ordnung und die öffentlichen Ruhe vor bundesfeindlichen Bewegungen zu sichern, auch mit militärischen Mitteln. Falls notwendig konnte dies sogar durch Zusammenwirken des ganzen Bundes geschehen. Grundlage hierfür waren die Artikel 25, 26 und 28 der Wiener Schlussakte vom 8. Juli 1820 sowie Teile der Karlsbader Beschlüsse.

Übersicht

Intervention in Kurhessen

Zur Bundesintervention kam es in der Auseinandersetzung um die Kurhessische Verfassung von 1831 zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. und der kurhessischen Ständeversammlung. Diese wollte den verhassten, konservativen Minister Ludwig Hassenpflug um jeden Preis stürzen und verweigerte eine weitere Steuererhebung, woraufhin Friedrich Wilhelm I. die Ständeversammlung am 12. Juni 1850 auflöste. Der Versuch der Regierung, die Verfassung nun mittels Kriegsrecht und einseitiger landesherrlicher Dekrete auszuhebeln, scheiterte zunächst daran, dass das Offizierskorps sowohl auf den Landesherren als auch auf die Verfassung vereidigt war. Um nicht eidbrüchig zu werden, reichten knapp 80 % der Offiziere zwischen dem 9. und 12. Oktober 1850 Entlassungsgesuche ein. Dieser „Generalstreik“ des Offizierscorps, ein völlig singuläres Ereignis in der deutschen Geschichte, machte das kurhessische Militär handlungsunfähig. Um die Konterrevolution zu retten, rief der Kurfürst die Bundesversammlung um Hilfe an, die am 16. Oktober 1850 die Bundesintervention beschloss, insbesondere Besatzungstruppen nach Kurhessen zu entsenden, die so genannten „Strafbayern“, um den „ordnungsgemäßen“ Zustand wieder herbeizuführen. Diese Aktion endete im Sinne des Deutschen Bundes erfolgreich.

Schweiz

In der Schweiz fanden seit 1848 zehn Bundesinterventionen (mit und ohne Einsatz von Truppen) statt, darunter anlässlich des Tonhallekrawalls 1871 in Zürich, anlässlich der Unruhen in Göschenen 1875 und zuletzt anlässlich der Unruhen von Genf 1932.[1]

Literatur

  • Jürgen Angelow: Von Wien nach Königgrätz. Die Sicherheitspolitik des Deutschen Bundes im europäischen Gleichgewicht (1815-1866). München 1996.
  • Rüdiger Ham: Bundesintervention und Verfassungsrevision. Der Deutsche Bund und die kurhessische Verfassungsfrage 1850/52. Darmstadt und Marburg: Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, 2004 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 138). ISBN 3-88443-092-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans-Urs Wili: Bundesintervention. In: Historisches Lexikon der Schweiz.