Bundesamt für Soziale Sicherung

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Bundesversicherungsamt

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit
Gründung 9. Mai 1956
Hauptsitz Bonn
Behördenleitung Frank Plate, Präsident
Bedienstete etwa 590
Netzauftritt www.bundesversicherungsamt.de
Sitz des Bundesversicherungsamts in Bonn

Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger aus; das sind solche, deren Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt (§ 94 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).

Geschichte

Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin. Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 wurde 1999 im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin der Sitz des Bundesversicherungsamtes nach Bonn verlegt.

Aufgaben

Auswahl

Prüfdienst Krankenversicherung (PDK)

Das BVA prüft Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sämtlicher bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträger und hat somit einen großen Anteil an der Konformität und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungsträger.

Der PDK wird, anders als die sonstigen Abteilungen des Bundesversicherungsamtes, durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über eine zweckbestimmte Umlage finanziert.

Aufsehen erregten zuletzt die Ergebnisse der bundesweiten Schwerpunktprüfung DRG (d. h. Diagnosis Related Groups – Fallpauschalen für stationäre Krankenhausbehandlung), wodurch Einsparpotentiale in Höhe mehrerer Milliarden Euro aufgedeckt werden konnten.

Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt

Der Schätzerkreis nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. Daraus wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres bekannt gegeben.

Dem Schätzerkreis gehören Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Den Vorsitz hat ein Vertreter des Bundesversicherungsamts. Der Schätzerkreis schätzt ebenso die erwartete Grundlohnsummenveränderungsrate für das Folgejahr und setzt die Erhöhung des Pro-Kopf-Betrags fest, den die Krankenkassen je Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Die Erhöhungsrate beträgt für das Jahr 2016 4,4 Prozent.[1][2]

Präsidenten

Das Amt des Präsidenten hatten bislang folgende Personen inne:

  • 1956–1969 Kurt Hofmann
  • 1969–1975 Johannes Meier
  • 1975–1977 Dieter Schewe
  • 1977–1992 Alfred Christmann
  • 1992–1993 Martin Ammermüller
  • 1993–2008 Rainer Daubenbüchel
  • 2008–2009 Josef Hecken
  • 2010–2015 Maximilian Gaßner
  • seit 2015 Frank Plate

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesversicherungsamt, Schätzerkreis 2015, 2016. Abgerufen am 4. Februar 2016.
  2. Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt

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Koordinaten: 50° 42′ 40″ N, 7° 7′ 28,9″ O