Börsennotierung

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Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“)[1] wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet.[2][3] Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz.

In Deutschland sind die gesetzlichen Auflagen durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt. In der Schweiz sind die mit der Kotierung verbundenen Auflagen im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel festgelegt.

Mehrfachnotierungen

Die Aktien großer Unternehmen werden oft an mehreren Börsenplätzen, zum Teil auch im Ausland notiert, um von einer erhöhten Liquidität zu profitieren. Zum Beispiel wurde die Aktie der Bayer AG bis 2007 in New York an der NYSE und bis 2011 in London an der LSE notiert. Infolge des Computerhandels (siehe auch Xetra), der die Marktliquidität in der Regel auf den Hauptnotierungsplatz konzentriert, hat die Notierung an mehreren Börsen jedoch viel weniger Bedeutung als früher. Aus Kostengründen betrieb Bayer und eine Reihe anderer europäischer Unternehmen das Delisting von diesen Börsenplätzen.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Brockhaus Enzyclopädie, 17. Auflage 10. Band, S. 545
  2. Börsennotierung im Gabler-Wirtschaftslexikon
  3. Börsennotierung im ARD-Börsenlexikon
  4. Deutsche Konzerne verlassen die Wall Street Die Welt, 7. September 2007