Carl Hinstorff

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Carl Hinstorff

Carl Hinstorff[1], auch Det(h)loff Carl Hinstorff (* 2. Juni 1811 in Brüel; † 10. August 1882 in Wismar; vollständiger Name: Dethloff Carl Joachim Hinstorff) war ein mecklenburgischer Buchhändler, Verleger und Begründer des gleichnamigen Hinstorff Verlages.

Leben

Carl Hinstorff, geboren als Sohn des Webers Heinrich Hinstorff (1779–1842) und dessen Frau Christine, geb. Possehl (1776–1848), erreichte als einziges von acht Kindern seiner Eltern das Erwachsenenalter. Er besuchte in Brüel, der damals mit nur etwa 720 Einwohnern kleinsten Stadt Mecklenburgs, zuerst eine einfache Schule, die „Brüeler Kanterschaul“ (eine von Kantor geleitete private Vorschule?). Später schickte ihn sein Vater bis zur Konfirmation auf die Wismarsche Bürgerschule, auch wenn dies mit großen finanziellen Opfern verbunden war. 1826 ging er nach Wismar und begann dort eine Lehre als Kaufmann bei Verwandten, wechselte aber bald als Lehrjunge in die Buchhandlung Schmidt und von Cossel. Eine fundierte buchhändlerische Ausbildung war damals kaum möglich, denn seine Lehrherren waren ein ehemaliger Postbeamter und ein Jäger. Hinstorff aber war ehrgeizig und nahm Privatunterricht. Mit zwanzig Jahren wollte er sich selbständig machen und wählte für sein Geschäft die Stadt Parchim aus. Der Grund dafür war, dass die Stadt Sitz des höchsten Gerichts des Landes, des Oberappellationsgerichts, war. Ganz in der Nähe, in Ludwigslust, befand sich zudem ein Lehrerseminar. Da Parchim „Amtsstadt“ war, bestand Aussicht auf gute Geschäfte. Wegen seiner noch nicht erreichten Volljährigkeit, welche damals 25 Jahre betrug, konnte er erst mit einer Sondergenehmigung des Großherzogs Friedrich Franz I. die Amtshürden überwinden.

Im Jahr 1835 konnte sich Hinstorff vom Kommissionsbuchhandel unabhängig machen, indem er eine Druckerei in Ludwigslust eröffnete. Rechtswesen, Schulwesen und Theologie waren seine bevorzugten Themenkomplexe. Die Schulbücher „Schraepsche Fibel“ und „Schlotterbecksches Rechenbuch“, die Generationen Mecklenburgischer Schüler verwendeten, wurden bei Hinstorff gedruckt. 1849 übersiedelte Hinstorff mit seinem Verlag nach Wismar. Grund dafür war die Verlegung der Residenz des Großherzogs von Ludwigslust nach Schwerin und der Umzug des Oberappellationsgerichts nach Rostock. Die Wahl fiel auf Wismar wegen der schon vorhandenen Bahnverbindung.

Hinstorff war der einzige Verleger für juristische Bücher in Mecklenburg. Er gab unter anderem die sechsbändige Gesetzessammlung von Raabe, das „Handbuch für Notarien“ oder „Die Entscheidungen des Oberappelationsgerichts“ in neun Bänden heraus. Noch 1879 erschien bei Hinstorff die „Mecklenburgische Zeitschrift für Rechtspflege und Rechtswissenschaft“.

Im Jahr 1864 wurde mit der Ausgabe des „Rostocker Tageblatts“ die neue Druckerei in Rostock eröffnet.

Seit 1856 verlegte Hinstorff mit Fritz Reuter den wohl wichtigsten niederdeutschen Dichter Mecklenburgs und sicherte sich mit dieser Zusammenarbeit ein großes Geschäft: bis 1881 erschienen 156 Auflagen der Werke Reuters mit fast 500.000 gedruckten Exemplaren. Auch Reuter profitierte von Hinstorffs verlegerischer Leistung: seine Bekanntheit und Verbreitung wurden außerordentlich befördert. Die Zusammenarbeit mit Reuter ermöglichte Hinstorff erstmals, Belletristik in größerem Umfang zu präsentieren, war doch das Programm des Verlages bis dahin hauptsächlich von Sachliteratur geprägt.

Schon früh begann Hinstorff, sein mittlerweile gut florierendes Geschäft in andere Hände zu legen. Er übergab die Druckereien an seinen Sohn Carl (1843–1884) und seine Schwiegersöhne Louis Eberhardt (1844–1931) und Heinrich Witte (1839–1926), er selbst behielt die reinen Verlagsgeschäfte.

Carl Hinstorff starb am 11. August 1882 in Wismar.

Nachlass

Aus der Familie des Hinstorff-Schwiegersohns Louis Eberhardt in Wismar ist ein rd. 570 Einheiten umfassender Nachlass Hinstorffs und seines Verlages erhalten, der sich im Fritz Reuter Literaturarchiv Hans-Joachim Griephan in Berlin befindet. Der Bestand enthält aus dem Zeitraum 1831 bis 1931 Autorenkorrespondenz, Verlags- und Redakteursverträge, Lehr- und Ausbildungsverträge, Grundstücksverträge, Briefe der Reuter-Illustratoren Ludwig Pietsch, Theodor Schloepke und Otto Speckter, Briefe Adolf Wilbrandts zur Herausgabe der nachgelassenen Schriften Fritz Reuters, Briefe Luise Reuters, Belege über Honorarzahlungen für die Werke Fritz Reuters sowie Lieferanten- und Familienkorrespondenz.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Nach Hans Heinrich Leopoldi die kirchenbuchbelegte und/oder selbstbenutzte Namensform. (Vgl. Ders.: Namensverzeichnis. In: Fritz Reuter. Gesammelte Werke und Briefe. Rostock, 1967. Bd. 8. S. 816ff. (hier S. 841). Zur Unterscheidung von seinem namensgleichen Sohn, Carl Hinstorff (1843–1884), der auch im Buchhandels- und Verlagsfach tätig war, wird in der Literatur der Vater oft mit den ersten beiden Taufnamen genannt.

Weblinks