Cathin

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Strukturformel
Struktur von Cathin
Allgemeines
Freiname Cathin
Andere Namen
  • Pseudonorephedrin
  • Norpseudoephedrin
  • β-Hydroxyamphetamin
  • (+)-(1S,2S)-2-Amino-1-phenylpropan-1-ol
Summenformel C9H13NO
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
PubChem 441457
Wikidata Q423797
Arzneistoffangaben
ATC-Code

A08AA07

Wirkstoffklasse

Stimulans

Eigenschaften
Molare Masse 151,21 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

174–176 °C[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (20 g·l−1 bei 20 °), löslich in Salzsäure und Ethanol[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[1]

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​315​‐​319​‐​335
P: 261​‐​301+310​‐​305+351+338[1]
Toxikologische Daten

161 mg·kg−1 (LD50Mausi.p.)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Cathin (INN), auch Norpseudoephedrin, Pseudonorephedrin, β-Hydroxyamphetamin, ist ein Alkaloid, chemisch ein Amphetamin, und zählt zu den Stimulantien. Cathin ist eines der Alkaloide in der Droge Kath, die vor allem in den Hochlagen ostafrikanischer Länder und auf der arabischen Halbinsel verbreitet ist.[2] Der Wirkstoff wird unter anderem aus Blättern des vorkommenden Kathstrauches gewonnen, teils auch aus Zweigspitzen mit Blättern.

Anwendung

Der Kathstrauch enthält Cathin.

Cathin-haltige Arzneimittel werden als Anorektika (Appetitzügler) verkauft. Diese sind rezeptpflichtig und dürfen nur über wenige Wochen hinweg benutzt werden.

Als Arzneimittel wurden Vita-Schlank-Tropfen und X-112 vom europäischen Markt genommen. Nach der Namensänderung von Norpseudoephedrin auf Cathin ist ein Medikament unter dem Namen ALVALIN Lösung hergestellt worden.

Der Stoff steht auf der Dopingliste des IOC, der Grenzwert liegt bei über 5 µg/ml im Urin.

Rechtsstatus

In Deutschland ist Cathin durch das Betäubungsmittelgesetz als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft, der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist damit grundsätzlich strafbar. Niedrige Dosen bzw. Mengen (d.h. „…ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 5 vom Hundert als Lösung, jedoch nicht mehr als 1 600 mg je Packungseinheit oder je abgeteilte Form bis zu 40 mg Cathin, berechnet als Base“) sind von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen.

Handelsnamen

Alvalin

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Datenblatt Cathin bei Sigma-Aldrich (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Name nicht angegebenVorlage:Sigma-Aldrich/Abruf nicht angegeben
  2. Stefan W Toennes, Sebastian Harder,1 Markus Schramm, Constanze Niess, and Gerold F Kauert: "Pharmacokinetics of cathinone, cathine and norephedrine after the chewing of khat leaves", Institute of Forensic Toxicology, University of Frankfurt, PMC 1884326 (freier Volltext).