Deutscher Kurzfilmpreis

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Der Deutsche Kurzfilmpreis wird im Auftrag der Bundesregierung seit 1956 für herausragende Kurzfilme verliehen. Im Jahr 2002 wurde das Reglement des Deutschen Kurzfilmpreises umfassend neu gestaltet.

Verleih- und Nominierungskategorien

Die Preise werden in fünf Kategorien verliehen:

  • Spielfilme mit einer Laufzeit bis 7 Minuten;
  • Spielfilme mit einer Laufzeit von mehr als 7 bis 30 Minuten Laufzeit;
  • Animationsfilme mit einer Laufzeit bis 30 Minuten;
  • Experimentalfilme mit einer Laufzeit bis 30 Minuten;
  • Dokumentarfilme mit einer Laufzeit bis 30 Minuten.

Außerdem wird ein – fakultativer – Sonderpreis vergeben.

Vorschlagswesen

Der Preis ist vor allem für junge Filmemacherinnen und Filmemacher eine wichtige Auszeichnung. Teilnahmeberechtigt sind Kurzfilme nach den oben genannten Kategorien, die von Verbänden des Deutschen Films, Filmhochschulen oder von der Jury vorgeschlagen wurden. Die Preisverleihung nimmt der jeweilige Kulturstaatsminister vor. Über die Preisvergabe entscheiden zwei unabhängige Jurys aus Experten.

Preisdeklaration und Preisgeld

Der Deutsche Kurzfilmpreis in Gold ist mit einer Prämie von 30.000 Euro verbunden. Für die Nominierung erhält der Hersteller 15.000 Euro. Dieses Preisgeld wird auf die Prämie für einen Filmpreis in Gold angerechnet. Der Sonderpreis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Prämie ist für die Filmproduktion oder für die Projektvorbereitung zu verwenden.

Kurzfilmpreis unterwegs

In Folge an die Preisverleihungen eines Jahres gehen die jeweiligen nominierten Filme eines Jahrgangs auf die Kinotour durch deutsche und internationale Kinosäale. Unter dem Motto „Kurzfilm unterwegs“ werden die Filme auf Kurzfilmfestivals und in Programmkinos gezeigt, unter anderem im Filmmuseum München, im Lichtblick-Kino in Berlin-Prenzlauer Berg und im Kino Cine Joia Copacabana in Rio de Janeiro.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Kurzfilmpreis Kinotournee. In: kurzfilmtournee.de. 25. Mai 2016, abgerufen am 27. Mai 2016.