Deutscher Oktober

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Der Begriff Deutscher Oktober bezeichnet den Plan des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale (EKKI), die Staatskrise der Weimarer Republik auf ihrem Höhepunkt im Jahr 1923 für einen bewaffneten Umsturz in Deutschland auszunutzen. Nach dem Vorbild der russischen Oktoberrevolution von 1917 wollten die Kommunisten die Macht an sich reißen und damit das Signal zur Revolution in Mitteleuropa geben. Fernziel war der Sieg der kommunistischen Weltrevolution. Die Revolution, die für Oktober/November 1923 geplant war, wurde jedoch durch Maßnahmen der Reichsregierung vereitelt.

Situation in Deutschland

Auf dem Höhepunkt der Inflation sprachen sich verschiedene Politiker der Weimarer Republik für eine begrenzte Diktatur aus. Dabei spielte die Furcht vor kommunistischen Aufständen eine erhebliche Rolle. Für die Zeitgenossen schien Sachsen einer der möglichen Ausgangspunkte kommunistischer Umsturzversuche zu sein. Dort hatte die KPD einen größeren politischen Spielraum als in anderen Ländern, da die SPD-Regierung unter Erich Zeigner auf die parlamentarische Unterstützung durch die KPD angewiesen war. Eine Folge war, dass die paramilitärischen Proletarischen Hundertschaften nicht verboten waren, vielmehr seit August 1923 damit begannen, ihre militärischen Übungen zu verstärken und Waffen zu sammeln. Auch in Thüringen mit einer sozialdemokratischen Minderheitsregierung unter August Frölich waren die Hundertschaften nicht verboten.

Entscheidung in Moskau

Die Entscheidung über einen kommunistischen Revolutionsversuch fiel in Moskau. Zahlreiche Streiks gegen die rechtsgerichtete Regierung Wilhelm Cunos (Cuno-Streiks) schienen der Beginn revolutionärer Ereignisse zu sein. Der Vorsitzende der Komintern Grigori Sinowjew wies die KPD am 15. August 1923 an, sich auf eine herannahende revolutionäre Krise vorzubereiten. Dem stimmte Leo Trotzki ausdrücklich zu. Am 23. August 1923 kam es zu einer geheimen Sitzung des Politbüros der Kommunistischen Partei Russlands. Auch Karl Radek befürwortete dort ein offensives Vorgehen. Skeptisch zeigte sich Josef Stalin. Der schwerkranke Lenin spielte dabei schon keine Rolle mehr. Am Ende der Sitzung wurde ein vorbereitender Ausschuss eingesetzt. Eine wichtige Position nahm Radek ein. Inoffiziell gehörte dazu auch der sowjetische Botschafter in Berlin, Nikolai Krestinski. Dieser war für die Verwaltung der geheimen Gelder zur Vorbereitung des Deutschen Oktober verantwortlich.

Für die Führung in Moskau schien die Situation in Deutschland der in Russland im Sommer 1917 vergleichbar. Die innen- und außenpolitische Krise in Deutschland hatte sich 1923 derartig zugespitzt, dass eine gewaltsame Lösung von rechts oder links geradezu als logisch angesehen wurde. Für die Kommunisten ging es zunächst um die Entscheidung, ob die KPD oder die Faschisten den ersten Schlag führen sollten. Radek plädierte für eine baldige Offensive. Dabei spielten auch innersowjetische Aspekte eine Rolle. Als Anhänger von Trotzki sah er eine Möglichkeit, dessen Position gegenüber Sinowjew und Stalin zu stärken. Von einem Erfolg in Deutschland erhoffte man sich auch eine positive Wirkung auf die Stimmung in Russland. Im September entschied sich die Komintern schließlich endgültig für den Deutschen Oktober. Am 9. November 1923, genau fünf Jahre nach der deutschen Novemberrevolution von 1918, sollte – nach den Plänen Leo Trotzkis – das Deutsche Reich durch eine Revolution zu einem kommunistischen Land werden.

Heinrich Brandler, der Vorsitzende der KPD, war zunächst skeptisch, ließ sich aber von den Plänen überzeugen. Die Linken, unter anderem Ruth Fischer und Ernst Thälmann, waren von Anfang an zum Losschlagen bereit. Als Voraussetzung der Aktion gab Sinowjew den Eintritt der KPD in die sächsische Landesregierung vor. Von dieser Position aus sollten die Arbeiter bewaffnet werden. In Sachsen und Thüringen sollten jeweils 50.000 bis 60.000 Arbeiter bewaffnet werden. Beide Länder sollten gegen die Nationalsozialisten aus Bayern verteidigt werden. Die Reichswehrtruppen sollten ignoriert werden.

Verlauf

Die innenpolitische Lage in Deutschland spitzte sich im Laufe der Vorbereitungen indes weiter zu.

Abriegeln einer Straße durch Reichswehr mit gefälltem Bajonett in Freiberg in Sachsen

Am 10. Oktober 1923 trat die KPD wie geplant in die sächsische Regierung Zeigner ein. Allerdings gelang es nicht wie erhofft, das Innenministerium und damit den Befehl über die Polizei zu erhalten. Dennoch übernahm der Vorsitzende Heinrich Brandler als Leiter der Staatskanzlei eine wichtige Rolle. Am 16. Oktober trat die KPD auch in Thüringen in die Regierung ein. Diese Vorgänge waren legal und die Regierungen unternahmen auch keine reichsfeindlichen Schritte. Damit unterschied sich die Lage grundsätzlich von der in Bayern, wo Gustav von Kahr und dessen rechtsradikales Umfeld einen Putsch planten. In Berlin hingegen zweifelte niemand daran, dass der Regierungseintritt lediglich eine Vorstufe eines bewaffneten kommunistischen Aufstandes bilden würde.

Verhaftung eines Mitglieds der Proletarischen Hundertschaften durch Reichswehr-Truppen

Am 13. Oktober 1923 ließ der in Sachsen kommandierende General Alfred Müller, der seit dem 27. September auch Inhaber der vollziehenden Gewalt war, die Proletarischen Hundertschaften verbieten. Am 16. Oktober wurde die sächsische Polizei direkt der Reichswehr unterstellt. Damit war der Regierung ihre wichtigste Machtbasis entzogen und sie de facto bereits weitgehend entmachtet.

Die Möglichkeit eines kommunistischen Aufstands blieb indes bis zum 21. Oktober real. Für diesen Tag hatte die KPD zu einer Arbeiterkonferenz nach Chemnitz aufgerufen. Sollte sich die Stimmung der Versammlung als günstig erweisen, sollte der Generalstreik ausgerufen werden und der Aufstand beginnen. Brandler stieß jedoch mit einem entsprechenden Vorstoß nicht auf Zustimmung der Versammlung und die SPD drohte, die Koalition aufzukündigen. August Thalheimer hat später die Ereignisse in Chemnitz mit Blick auf den geplanten Roten Oktober als „Begräbnis dritter Klasse“ bezeichnet. Tatsächlich erkannten KPD und EKKI, dass die Kommunisten selbst in Sachsen völlig isoliert waren. Der Plan einer Erhebung wurde fallen gelassen. Lediglich in Hamburg kam es zu einem begrenzten Aufstandsversuch (siehe Hamburger Aufstand).

In Sachsen ging nun die Reichswehr mit Gewalt gegen die Kommunisten vor. Vom 21. bis zum 27. Oktober kam es in verschiedenen Städten zu Schießereien mit Verwundeten und Toten. Der Vormarsch der Armee fand ohne förmlichen Beschluss der Reichsregierung, aber im Auftrag des Reichspräsidenten Friedrich Ebert statt. Nach der Weigerung Zeigners, eine Regierung ohne Kommunisten zu bilden, kam es schließlich am 29. Oktober zu einer förmlichen Reichsexekution nach Artikel 48 der Reichsverfassung.[1] Der frühere Justizminister Karl Rudolf Heinze wurde von der Reichsregierung zum Reichskommissar für Sachsen ernannt, die bisherigen sächsischen Minister von der Reichswehr aus ihren Diensträumen vertrieben. Am 30. Oktober trat Ministerpräsident Zeigner schließlich zu Gunsten von Alfred Fellisch als Chef eines reinen SPD-Kabinetts zurück, womit auch das Mandat Heinzes als Reichskommissar beendet wurde.

Literatur

  • Bernhard H. Bayerlein, Leonid G. Babicenko u. a. (Hrsg.): Deutscher Oktober 1923. Ein Revolutionsplan und sein Scheitern. Aufbau-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-35-102557-2.
  • Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. Verlag C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-40-637646-0, S. 213–227.
  • Frank Hirschinger: „Gestapoagenten, Trotzkisten, Verräter“. Kommunistische Parteisäuberungen in Sachsen-Anhalt 1918–1953. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-52-536903-4, S. 37–52 (eingeschränkte Online-Version bei Google Bücher).
  • Carsten Voigt, Michael Rudloff: Die Reichsexekution gegen Sachsen 1923 und die Grenzen des Föderalismus. In: Michael Richter, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner (Hrsg.): Länder, Gaue und Bezirke. Mitteldeutschland im 20. Jahrhundert. Mitteldeutscher Verlag, Halle/S. 2007, ISBN 3-89-812530-0, S. 53–72.
  • Otto Wenzel: 1923 – die gescheiterte deutsche Oktoberrevolution (= Diktatur und Widerstand. Bd. 7). Mit einer Einleitung von Manfred Wilke, Lit., Münster 2003, ISBN 3-8258-7246-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Freistaats Sachsen nötigen Maßnahmen im Reichsgesetzblatt in retrodigitalisierter Form bei ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online; zum Ablauf der Ereignisse siehe Die Sächsische Regierung an den Staatsgerichtshof. Dresden, 6. November 1923 im Bundesarchiv