Diskussion:Bezirksamt Sinsheim

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.142.68.8 in Abschnitt Neidenstein
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Auflösung des Bezirksamtes Neckarbischofsheim[Quelltext bearbeiten]

In folgenden WP-Artikeln werden unterschiedliche Jahreszahlen geannt:

1867 Bad Rappenau

1857 Waibstadt

1864 Neckarbischofsheim

1857 Epfenbach

1857 Reichartshausen

1864 Siegelsbach

Leider war anhand des Großherzoglich Badischen Regierungsblattes keine exakte Jahreszahl zu finden. Welches Jahr ist richtig und wo ist der exakte Nachweis dafür?--Reinhardhauke 13:35, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Einige Stunden später: Das Großherzogliche Badische Regierungsblatt (wikisource) vom 3. Oktober 1863/S. 399 schreibt, daß die bisherigen Kreise aufgelöst werden und die Bezirksämter direkt dem Innenministerium unterstellt werden. Leider sind an dieser Stelle die exitierenden Bezirksämter nicht aufgeführt. Aus diesem Zusammenhang, aus WP Verwaltungsgliederung Badens und Geschichte der Kreisbildung in Deutschland ergibt sich der Rückschluß, daß im Oktober das Bezirksamt Neckarbischofsheim aufgelöst und sein Gebiet dem Bezirksamt Sinsheim zugeordnet wurde.--Reinhardhauke 16:07, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich hab unterdessen mal im Heimatbuch Neckarbischofsheim („Villa biscovesheim...“) nachgeblättert. Während das Buch recht ausführlich über die Geschichte zur reichsritterschaftlichen Zeit Bescheid weiß, schweigt es sich über die Ämtersituation im frühen 19. Jhd. leider völlig aus. Grüße -- · peter schmelzle · d · @ · 18:58, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Gustav Neuwirth, Geschichte der Stadt Bad Rappenau (1978) nennt (S. 103) 1864 als das Jahr, in dem Rappenau nach Auflösung des Bezirksamtes Neckarbischofsheim zum Bezirksamt Sinsheim kam. Das genannte Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 trat erst zum 1. Oktober 1864 in Kraft, s. Regierungsblatt 1864, S. 316. Im gleichen Jahrgang, S. 369, findet sich als Teil einer Beilage einer Vollzugsverordnung (zur Wahl der Bezirksräte) eine Tabelle der existierenden Kreise und Bezirke. -- Rosenzweig δ 23:37, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
PS: 1863: http://books.google.com/books?id=TNwwAAAAMAAJ, 1864: http://books.google.com/books?id=K6cwAAAAMAAJ -- Rosenzweig δ 01:26, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

1863 oder 1864?[Quelltext bearbeiten]

Wie oben geschrieben geht die Auflösung des Bezirksamtes Neckarbischofsheim auf eine Reform aufgrund des Gesetzes über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 zurück. Wie ebenfalls oben geschrieben trat dieses Gesetz allerdings erst ein rundes Jahr später, zum 1. Oktober 1864, in Kraft. Eine direkte Verordnung oder dergleichen, die das Bezirksamt Sinsheim auflöst oder eine Neueinteilung der Bezirksämter vornimmt, konnte ich bislang auch nicht finden. Es ist aber anzunehmen, dass eine solche Neueinteilung frühestens mit Inkafttreten des Gesetzes, also 1864, wirksam wurde. 1864 ist auch das Jahr, das Neuwirth (s.o.) nennt und das im Artikel Verwaltungsgliederung Badens steht. Es sollte also m.E. als Jahr der Auflösung des Amtes genannt und auch in den betroffenen Ortsartikeln (sofern in ihnen auf die Bezirksämter eingegangen wird) verwendet werden. Gibt es Einwände? Weiß jemand etwas Konkreteres über die seinerzeitige Neueinteilung der Bezirksämter (Datum, Text der Verordnung oder dergl.)? -- Rosenzweig δ 18:20, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Keine Einwände, Argumentation schlüssig, kannst du die Änderungen übernehmen? Ich habe schon Tage bei der Recherche verbracht und sehr viele Großherzoglich-Badische Regierungsblätter gelesen, aber es bleiben immer wieder Lücken und alle Fragen sind noch nicht endgültig geklärt. Danke und Gruß.--Reinhardhauke 18:29, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Gesetz siehe Regierungsblatt 1863, S. 399. Aufhebung der Bezirksämter Gerlachsheim, Ladenburg, Neckarbischofsheim, Philippsburg siehe Verordnung 1864, S. 293 (konkret S. 307). Dazu Verordnung 1864, S. 333, nennt als Datum des Inkrafttretens: 1. Oktober 1864. Liste der verbleibenden Bezirksämter 1864, S. 369. Grüße -- Franzpaul 06:37, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke! Kleine Korrektur noch (nach deinem Hinweis habe ich's jetzt gefunden): die Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend vom 12. Juli 1864 beginnt konkret auf S. 299 (und geht bis S. 315). Manchmal ist man wirklich blind, die Verordnung zum Inkrafttreten auf der folgenden S. 316 habe ich ja gefunden ... das amtliche Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Jahrgangs lässt m.E. jedenfalls zu wünschen übrig. Egal, jetzt ist's ja gefunden, besten Dank nochmals. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 12:05, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Schließe mich dem Dank an und erfahre, dass die Inhaltsverzeichnisse nicht nur für mich schwer handhabbar sind. Auch das Lesen auf dem Bildschirm ist bei diesen Bänden nicht angenehm. Leider sind nicht alle Bände im Volltext zugänglich. Grüße--Reinhardhauke 14:53, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

1857?[Quelltext bearbeiten]

Dass in einigen Ortsartikeln stand bzw. steht, dass diese Orte ab 1857 zum Bezirksamt Sinsheim gehörten, macht mich stutzig. Wenn es nur einmal irgendwo stünde, könnte es ein Versehen sein, aber wenn es mehrfach dasteht, könnte mehr dahinterstecken. Gab es schon 1857 Verschiebungen bei der Zuordnung zu den Bezirksämtern? -- Rosenzweig δ 12:17, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die einzige Chance, dies von der Quelle her zu erforschen, sind die Großherzoglich Badischen Regierungsblätter. Wenn du die Lektüre übernimmst, wäre dem Projekt "Kurpfälzische und badische Ämter" sehr geholfen. Gruß--Reinhardhauke 17:00, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, es gab auch 1857 Verschiebungen, von denen aber das BA Sinsheim nicht betroffen gewesen sein sollte. Die weiter oben mit Datum 1857 erwähnten Gemeinden Epfenbach und Reichartshausen gehörten bis 1864 zum BA Neckarbischofsheim. Nachweis für die Änderungen von 1857 steht jetzt in Verwaltungsgliederung Badens. -- Franzpaul 09:20, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Verbleib der Gemeinden nach Auflösung des Bezirksamtes Neckarbischofsheim[Quelltext bearbeiten]

Es sind 1864 anscheinend nicht alle Gemeinden des aufgelösten Bezirksamtes Neckarbischofsheim zum Bezirksamt Sinsheim gekommen; zumindest Hüffenhardt kam lt. Ortsartikel und Artikel Landkreis Mosbach zum Bezirksamt Mosbach. Kamen auch andere Gemeinden zu anderen Bezirksämtern? -- Rosenzweig δ 12:22, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Sie mein Beitrag oben!--Reinhardhauke 17:01, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn man der Karte VII,5 des HABW trauen darf, war Hüffenhardt der einzige derartige Fall. -- Franzpaul 09:22, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Neidenstein[Quelltext bearbeiten]

Laut Bezirksamt Neckarbischofsheim gehörte Neidenstein zu jenem Bezirksamt, laut diesem Artikel aber zu Sinsheim. Was stimmt? --84.142.68.8 11:34, 25. Jun. 2009 (CEST)Beantworten