Geschichte der Kreisbildung in Deutschland

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Der Artikel Geschichte der Kreisbildung in Deutschland erfasst die Bildung bzw. Gründung der Kreise, also der kreisfreien Städte (Stadtkreise) und Kreise (Landkreise). Innerhalb der Länder sind die Verwaltungsbezirke in alphabetischer Reihenfolge angegeben anstatt der, historisch bedingt, bisweilen von dieser abweichenden offiziellen Reihenfolge (wie es etwa bei den preußischen Provinzen oder bayerischen Regierungsbezirken der Fall war bzw. ist).

Inhaltsverzeichnis

Anhalt [Bearbeiten]

Im Herzogtum Anhalt wurden 1863 sechs Kreise gebildet.

Baden [Bearbeiten]

Mit dem Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wurden in Baden die bisherigen vier Kreise aufgelöst und die jetzt nur mehr 59 Bezirksämter direkt dem Innenministerium unterstellt. Als Aufsichtsbehörde wurden den Bezirksämtern vier Landeskommissäre übergeordnet. Diese Bezirksämter, die mit Landkreisen vergleichbar waren, wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1864 neu gebildet.

  • Landeskommissärbezirk Freiburg:
    Bezirksämter: Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Gengenbach, Kenzingen, Kork, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Oberkirch, Offenburg, Schönau, Schopfheim, Staufen, Waldkirch und Wolfach

Bayern [Bearbeiten]

Im Jahr 1862 wurden die acht Regierungsbezirke des Königreichs Bayern in Bezirksämter und kreisunmittelbare Städte unterteilt. Die Bezirksämter waren die Vorläufer der heutigen Landkreise. Die Bezeichnung Landkreis führte man erst 1939 ein. Aus den kreisunmittelbaren Städten wurden 1939 dementsprechend kreisfreie Städte.

Braunschweig [Bearbeiten]

Das Herzogtum Braunschweig wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1833 in Kreise eingeteilt.

Bremen [Bearbeiten]

Am 15. Juni 1817 wurden im Bremer Landgebiet neben der Stadt Bremen anstelle der vier Gohen zwei Landherr(n)schaften gebildet.

  • Landherrschaften: Landherrschaft am linken Weserufer, Landherrschaft am rechten Weserufer
    Selbstständige Stadt: Bremen

Elsaß-Lothringen [Bearbeiten]

Die Kreise Elsaß-Lothringens wurden 1874 aus den Gebieten der bisherigen französischen Arrondissements gebildet.

Hamburg [Bearbeiten]

Das Hamburger Landgebiet wurde seit dem späten 14. Jahrhundert in Landherrenschaften gegliedert. Nach Neugliederungen 1830 und 1874 bestanden im Land Hamburg vier Landherrenschaften, die man in etwa mit heutigen Landkreisen vergleichen kann:

  • Landherrenschaft Bergedorf
  • Landherrenschaft der Geestlande
  • Landherrenschaft der Marschlande und
  • Landherrenschaft Ritzebüttel

Hinzu kamen die sog. Vororte, die Vorstadt Sankt Pauli sowie die Stadt Hamburg.

Hessen [Bearbeiten]

Das Großherzogtum Hessen wurde 1821/22 in Landratsbezirke eingeteilt. Diese wurden 1832 neu in Kreise und Landratsbezirke eingeteilt. Am 31. Juli 1848 wurden die Provinzen, Kreise und Landratsbezirke zugunsten der Errichtung von elf Regierungsbezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 12. Mai 1852 rückgängig gemacht. Die frühere Gliederung in Provinzen wurde wiederhergestellt und es wurde eine nunmehr flächendeckende Einteilung in Kreise geschaffen.

Provinz Oberhessen [Bearbeiten]

Provinz Rheinhessen [Bearbeiten]

Provinz Starkenburg [Bearbeiten]

Kurhessen [Bearbeiten]

Am 21. Oktober 1822 wurde Kurhessen in 22 Kreise eingeteilt. Am 31. Oktober 1848 wurden die Kreise zugunsten der Errichtung von 21 Verwaltungsämtern in neun Bezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 15. September 1851 rückgängig gemacht. Die früheren Kreise wurden wiederhergestellt.

Provinz Fulda [Bearbeiten]

Provinz Hanau [Bearbeiten]

Provinz Niederhessen [Bearbeiten]

Provinz Oberhessen [Bearbeiten]

Lippe [Bearbeiten]

Im Jahr 1816 war Lippe in elf Ämter, die nicht als Vorläufer der Landkreise gelten können, und acht selbstständige Städte gegliedert.

Lübeck [Bearbeiten]

Das Gebiet des Landes Lübeck war zum Beginn des 19. Jahrhunderts in drei Verwaltungseinheiten gegliedert.

  • Landgebiet: Landgebiet außerhalb der Landwehr, Landgebiet innerhalb der Landwehr
    Selbstständige Stadt: Lübeck

Mecklenburg [Bearbeiten]

Mecklenburg-Schwerin [Bearbeiten]

1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Mecklenburg-Strelitz [Bearbeiten]

1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Fürstentum Ratzeburg [Bearbeiten]

Das Fürstentum Ratzeburg wurde verwaltungsrechtlich nicht weiter unterteilt.

Strelitz [Bearbeiten]

Mecklenburg [Bearbeiten]

Mit der Fusion der bisherigen Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 wurde das Land neu in Ämter (später Landkreise) und Stadtkreise gegliedert.

Nassau [Bearbeiten]

Nassau wurde am 1. Juli 1816 in 28 Ämter unterteilt.[1]. Am 4. April 1849 wurden die Ämter zugunsten der Errichtung von zehn Kreisämtern abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 1. Oktober 1854 rückgängig gemacht. Die früheren Ämter wurden wiederhergestellt.

Oldenburg [Bearbeiten]

Landesteil Birkenfeld [Bearbeiten]

Das Fürstentum Birkenfeld war von 1817 bis 1879 in die drei Ämter Birkenfeld, Nohfelden Oberstein gegliedert. 1919 wurde aus dem Fürstentum Birkenfeld der Landesteil Birkenfeld, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Birkenfeld in der preußischen Rheinprovinz wurde.

Landesteil Lübeck [Bearbeiten]

Das Fürstentum Lübeck war bis 1843 in die Stadt Eutin sowie in die Ämter Eutin, Großvogtei, Kaltenhof und Kollegiatstift untergliedert; von 1843 bis 1879 nur noch in die Ämter Eutin, Schwartau und (ab 1867) Ahrensbök. 1919 wurde das Fürstentum Lübeck zum Landesteil Lübeck, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Eutin in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde.

Landesteil Oldenburg [Bearbeiten]

1814 wurden die Verwaltungsstrukturen im Herzogtum Oldenburg grundlegend reformiert und das Land in Kreise und Ämter gegliedert. Die Kreise dienten als Gerichtsbezirke, während die Ämter für die allgemeine Verwaltung zuständig waren. Verwaltungstechnische Sonderformen bildeten anfänglich die Herrschaft Kniphausen (ab 1854 Amt Kniphausen) und die Herrlichkeit Dinklage (1826 zum Amt Steinfeld). 1824 bestand die folgende Verwaltungsgliederung:[2]

Die Einteilung in Kreise wurde 1858 aufgehoben. Die Anzahl der Ämter wurde schrittweise, zuletzt 1933, auf sechs reduziert.[3] Die Ämter Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch wurden 1939 zu Landkreisen.

Preußen [Bearbeiten]

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise und Immediatstädte eingeteilt.

Provinz Brandenburg [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Brandenburg wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Großherzogtum Niederrhein [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Großherzogtum Niederrhein wurden 1816/18 gebildet.

Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Jülich-Cleve-Berg die Rheinprovinz.

Provinz Hannover [Bearbeiten]

Nach der Eingliederung in Preußen blieben in der Provinz Hannover die bisherigen Verwaltungseinheiten (Steuerkreise und Ämter) zunächst bestehen. Mit Wirkung vom 1. April 1885 wurden Verwaltungseinheiten mit der in Preußen üblichen Bezeichnung Kreis neu gebildet.

Provinz Hessen-Nassau [Bearbeiten]

Nach der Eingliederung in Preußen wurde die Provinz mit Wirkung vom 7. Februar 1868 neu gegliedert.

Provinz Jülich-Cleve-Berg [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Jülich-Cleve-Berg wurden 1816/18 gebildet.

Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz.

Provinz Ostpreußen [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Ostpreußen wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Pommern [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Pommern wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Posen [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Posen wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Sachsen [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Sachsen wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Schlesien [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Schlesien wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Schleswig-Holstein [Bearbeiten]

Die Provinz Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung vom 22. September 1867 in 19 Kreise und einen Stadtkreis eingeteilt. Zunächst wurden zwei Regierungsbezirke gebildet. Der Regierungsbezirk Holstein wurde bereits am 1. Oktober 1868 aufgelöst. Seine Kreise wurden in den allein verbliebenen Regierungsbezirk Schleswig umgegliedert.

Provinz Westfalen [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Westfalen wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Westpreußen [Bearbeiten]

Die Kreise in der Provinz Westpreußen wurden 1816/18 gebildet.

Sachsen [Bearbeiten]

Mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 trat eine Verwaltungsreform in Sachsen in Kraft, bei der die volle Trennung zwischen der Justiz und der Verwaltung im Königreich erfolgte. Das Land wurde in vier Kreishauptmannschaften eingeteilt, denen Amtshauptmannschaften und ggf. bezirksfreie Städte zugeordnet wurden.

Schaumburg-Lippe [Bearbeiten]

Am 15. Januar 1816 existierten in Schaumburg-Lippe vier Ämter und zwei selbstständige Städte.

  • Ämter: Arensburg, Bückeburg, Hagenburg und Stadthagen
    Selbstständige Städte: Bückeburg und Stadthagen

Thüringen [Bearbeiten]

Das Land Thüringen bestand bei seiner Gründung am 1. Mai 1920 aus den Verwaltungseinheiten, die die Vorgängerländer ins neue Land mit eingebracht haben.

Thüringische Länder [Bearbeiten]

Reuß [Bearbeiten]

Die Fürstentümer Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie wurden 1855 (ä. L.) bzw. 1852 (j. L.) in vier Landratsämter eingeteilt. Das Landratsamt Greiz gehörte dem Fürstentum Reuß älterer Linie an, die drei anderen Kreise dem Fürstentum Reuß jüngerer Linie.

Sachsen-Altenburg [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Kreise eingeteilt.

  • Kreise: Ostkreis (Altenburgischer Kreis) und Westkreis (Saal-Eisenbergischer Kreis)

Sachsen-Coburg und Gotha [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Verwaltungsbezirke gegliedert.

Sachsen-Coburg-Meiningen [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Verwaltungsbezirke gegliedert.

  • Verwaltungsbezirke: Gemeinschaftliche Herrschaft, Oberland und Unterland

Sachsen-Coburg-Saalfeld [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Gotha-Altenburg [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1815 in zwei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1826 in zwölf Verwaltungsämter nebst einer Residenzstadt eingeteilt.

  • Verwaltungsämter: Camburg, Eisfeld, Gräfenthal, Heldburg, Hildburghausen, Kranichfeld, Meiningen, Römhild, Saalfeld, Salzungen, Sonneberg und Wasungen
    Residenzstadt: Meiningen

Sachsen-Weimar-Eisenach [Bearbeiten]

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Kreise eingeteilt.

Schwarzburg-Rudolstadt [Bearbeiten]

Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

  • Verwaltungsbereiche: Oberherrschaft (auch Landeshauptmannschaft Rudolstadt) und Unterherrschaft (auch Landeshauptmannschaft Frankenhausen)

Schwarzburg-Sondershausen [Bearbeiten]

Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

Waldeck [Bearbeiten]

Am 27. April 1850 wurden die neuen Kreise gebildet.

Württemberg [Bearbeiten]

Am 1. Januar 1818 wurden die 1810 gebildeten zwölf Landvogteien durch vier Kreise ersetzt.[4] Es entstanden der Donaukreis mit Sitz in Ulm, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen (Jagst), der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg und der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen. Insgesamt gab es 64 Oberämter, die sich 1819 wegen der Eingliederung des Oberamtes Albeck in das Oberamt Ulm auf 63 reduzierten.

Die Oberämter, die 1818 gebildet wurden und den späteren Landkreisen entsprachen, waren:

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
  2. Oldenburgischer Staats-Kalender 1824. S. 165 ff., abgerufen am 16. August 2011.
  3. Historische Verwaltungsgliederungen des Landes Oldenburg
  4. Edikt über die Einteilung des Königreichs in vier Verwaltungs-Bezirke vom 18. November 1817

Literatur [Bearbeiten]

Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe A: Preußen;

  • Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-108-8,
  • Band 2: Posen, 1975, ISBN 3-87969-109-6,
    • Teil I: Provinz Posen, bearbeitet von Dieter Stüttgen,
    • Teil II: Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, bearbeitet von Walther Hubatsch,
  • Band 3: Pommern, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-115-0,
  • Band 4: Schlesien, bearbeitet von Dieter Stüttgen, Helmut Neubach und Walther Hubatsch, 1976, ISBN 3-87969-116-9,
  • Band 5: Brandenburg, bearbeitet von Werner Vogel, 1975, ISBN 3-87969-117-7,
  • Band 6: Provinz Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1975, ISBN 3-87969-118-5,
  • Band 7: Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz, 1978, ISBN 3-87969-122-3,
  • Band 8: Westfalen, bearbeitet von Walther Hubatsch, 1980, ISBN 3-87969-123-1,
  • Band 9: Schleswig-Holstein, bearbeitet von Klaus Friedland und Kurt Jürgensen, 1977, ISBN 3-87969-124-X,
  • Band 10: Hannover, bearbeitet von Iselin Gundermann und Walther Hubatsch, 1981, ISBN 3-87969-125-8,
  • Band 11: Hessen-Nassau, bearbeitet von Thomas Klein, 1979, ISBN 3-87969-126-6,
  • Band 12: Preußen; Teil B, II: Die Hohenzollernschen Lande, bearbeitet von Walther Hubatsch, 1978, ISBN 3-87969-127-4

Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe B: Mitteldeutschland (außer Preußen);

  • Band 13: Mecklenburg, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, 1976, ISBN 3-87969-128-2
  • Band 14: Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1982, ISBN 3-87969-129-0
  • Band 15: Thüringen, bearbeitet von Thomas Klein, 1983, ISBN 3-87969-130-4
  • Band 16: Mitteldeutschland (Kleinere Länder), 1981, ISBN 3-87969-131-2
    • Teil I: Braunschweig, bearbeitet von Christoph Römer,
    • Teil II: Anhalt, bearbeitet von Thomas Klein,
    • Teil III: Lippe, bearbeitet von Walther Hubatsch und Thomas Klein,
    • Teil IV: Schaumburg-Lippe, bearbeitet von Dieter Poestges,
    • Teil V: Waldeck, bearbeitet von Thomas Klein
  • Band 17: Hansestädte und Oldenburg, 1978, ISBN 3-87969-142-8
    • Teil I: Lübeck, bearbeitet von Antjekathrin Graßmann,
    • Teil II: Bremen, bearbeitet von Wilhelm Lührs,
    • Teil III: Hamburg, bearbeitet von Heinz Postel,
    • Teil IV: Oldenburg, bearbeitet von Stefan Hartmann

Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, München, 1983, ISBN 3-406-09669-7

Siehe auch [Bearbeiten]