Diskussion:Frank Gust

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Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Wäre nett wenn das jemand umschreiben könnte, das ist ja widerwärtig. 87.245.7.194 12:31, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

"Den Titel Rhein-Ruhr-Ripper erhielt er von den Boulevard-Medien wegen seiner Vorliebe, die Leichen seiner Opfer aufzuschneiden, zu zerstückeln und Eingeweide zu entnehmen" Ich verstehe den Zusammenhang zwischen menschlichen Innereien und zwei, durch Deutschland fließenden, Flüssen nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.34.232.253 (Diskussion) )

Ich auch nicht. Xodó 03:34, 14. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Taten ereigneten sich überwiegend im Rhein-Ruhr-Gebiet und zeigten Parallelen zu den Morden von "Jack, the Ripper" auf. Morgenrot72 21:56, 9. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. KurtR (Diskussion) 04:08, 29. Nov. 2018 (CET)

Umbenennung?[Quelltext bearbeiten]

Sollte der Artikel nicht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Täters und um ihm eine spätere Resozialisierung zu erleichtern auf Rhein-Ruhr-Ripper umbenannt werden? Xodó 03:36, 14. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich kenne zwar das Urteil nicht, aber nach durchsicht des Artikels gehe ich mal davon aus das die "Schwere der Schuld" festgestellt wurde, was in diesem Fall zu eine sehr langen Mindestverbüßungszeit führt. Wenn keine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde kann dies immer noch nachgeholt werden. Um einen Arbeitsplatz wird er sich nicht mehr kümmern müssen, wenn er je entlassen wird.--Swafnir 03:46, 14. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Da steht nur lebenslang, kann also sein, dass er in sechs Jahren draußen ist, mit Milderungsgründen (etwa wenn er verwirrt war), früher. Xodó 08:16, 14. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist utopisch vgl. das Textende des nachfolgenden Links http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=41505970&top=SPIEGEL --Martin67 15:37, 14. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Die erste Prüfung bei LL ist nach 15 Jahren! Wenn die Mindestverbüßungszeit nicht festgelegt wurde, dies kann aber auch noch nachträglich gemacht werden.--Swafnir 07:09, 25. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß 100%, daß Frank nicht mehr in Freiheit kommt. Er möchte das auch nicht, und hat unter anderem deshalb nie seine eigene Kindheit als mildernden Umstand angeführt. Er steht zu seinen Taten und akzeptiert die Strafe. Daß er über seine Kindheit spricht, und über sein eigenes Schicksal berichtet, geschieht nicht aus dem Grund, daß er um Mitleid und Verständnis wirbt, sondern um andere Menschen zu sensibilisieren, damit ähnliche Taten verhindert werden können. Und vielleicht "Täter" gar nicht erst Verbrechen begehen, sondern vorher Hilfe bekommen können. Für seine Taten gibt es keine Rechtfertigung und das weiß er. Aber wir sollten nicht vergessen, daß auch er ein Opfer ist, und ein durchaus netter Mensch war (und ist). Es gibt halt Menschen, die haben 2 Seiten, und er ist ein echter Extremfall. Aber man sollte nicht einfach so über Menschen urteilen, die man nicht kennt, und erst Recht nicht alles glauben, was die Presse so verbreitet. Dazu ist das Thema einfach zu vielschichtig.Hätten die Menschen in seiner Umgebung früher reagiert, wäre das Ganze sicher anders verlaufen. Auch ich bin froh, daß er weggesperrt ist, aber trotzdem sehe ich ihn als Menschen. Allerdings bin ich auch kein Opferangehöriger, ich denke, dann sieht das schon anders aus. (nicht signierter Beitrag von Teddymoah (Diskussion | Beiträge) 15:59, 27. Jul 2009 (CEST))

Zum Thema "Der Straftäter im Spiegel der Presse" gibt es einen interessanten Artikel auf "überkreuz", der Publikation des Strafgefangenenhilfswerkes "Schwarzes Kreuz". http://www.schwarzes-kreuz.de/fileadmin/downloads/SKCE_Newsletter_UeberKreuz_Ausg3_09_RZ_web.pdf -- Bergsteigerin 17:31, 7. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. KurtR (Diskussion) 04:08, 29. Nov. 2018 (CET)

Frank Gust als Opfer[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz ist falsch und muss gestrichen werden und bleiben: "Frank Gust war über viele Jahre das Opfer unterschiedlicher Gewalttaten, hierzu gehörte ebenfalls der sexuelle Missbrauch durch pädosexuelle und zum Teil sodomistische Täter, an welche er schon als kleines Kind "vermietet" wurde."

Die Forensischen Forschungen an Frank Gust ergeben, dass er in unauffälligen Verhältnissen im Ruhrgebiet aufgewachsen ist. Auffällig ist lediglich, dass der Vater nicht da war, er und sein Bruder von Mutter und Großmutter erzogen wurde. Auf Missbrauchserfahrungen gibt es keinerlei seriösen Hinweise!!! Frank Gust war kein Opfer! Äusserungen seinerseits in diese Richtung müssen als Verklärung eingeordnet werden. Vergleicht dazu auch die Publikationen von Prof. Oserheider. Gruß d. (nicht signierter Beitrag von 92.229.103.41 (Diskussion) 15:02, 17. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

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Genauso falsch (Zitat): "...mittelständischen Verhältnisse...." Da lachen die Oberhausener....

Paradigmenwechsel[Quelltext bearbeiten]

Osterheiders Meinung ist nicht maßgeblich für eine Beurteilung der Persönlichkeit Gusts. Im übrigen ist jeder Täter zugleich auch Opfer und Gust war sicherlich Opfer von Gewalttaten in seiner Kindheit und frühen Jugend. Auch Gusts Taten müssen ihren Ursprung in eigenen Gewalterfahrungen gehabt haben, anders ist eine Erklärung nicht möglich. Die heile Welt, die der Schreiber der vorgenannten Zeilen beschwören will, lässt keine Menschen heranwachsen, die derartige Taten begehen. Osterheider beleuchtet das Phänomen Gust eindimensional von seiner psychiatrischen Sichtweise aus. Aber damit wird er Gust nicht gerecht. Dem Herrn Professor Osterheider sei dringend angeraten, eine Änderung seiner eingefahrenen Denkmuster einzuleiten und durchzuführen. Morgenrot72 15:31, 1. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

@Morgenrot72 Zum Glück liegt dieser furchtbare Kommentar schon 13 Jahre zurück. Zum angewidert sein ob der Aussagen, reicht er aber immer noch. --Molekuelorbital (Diskussion) 02:47, 5. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Jeder Täter automatisch gleichzeitig Opfer? Leite du bitte auch mal eine Änderung DEINER eingefahrenen Denkmuster ein... (nicht signierter Beitrag von 84.159.46.142 (Diskussion) 21:25, 30. Sep. 2012 (CEST)) [Beantworten]

schick dem osterheider doch mal ein e-mail!--Grenzdebiler (Diskussion) 18:49, 2. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

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Es soll nur mal angemerkt werden, dass die Mutter Gusts zuerst bei Kerner in Sat1 war. (nicht signierter Beitrag von 84.174.123.249 (Diskussion) 15:26, 21. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ja und?--Nothere 17:16, 21. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Zusätzliche Anmerkung: seine Muttter ist gerade (22.4.2012, 23:15) in der Sendung "Menschen bei Maischberger" (nicht signierter Beitrag von 84.151.204.228 (Diskussion) 23:30, 24. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

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Sicherungsverwahrung[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt hat er keine SV bekommen sondern LL mit einweisung in eine forensische psychiatrie. wer weiß mehr?--Grenzdebiler (Diskussion) 14:39, 28. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Fast komplett unterschlagen dass Gust auch verheiratet war ist hier schon eine Leistung. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 00:22, 8. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

@Benutzer:Itu: Sollte etwas im Artikel fehlen, ist es das beste, es dort einzufügen, statt auf die Disk-Seite zu schreiben. Danke im Voraus! --KurtR (Diskussion) 03:41, 29. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]


Auch das Kind wird unterschlagen. Der Artikel ist eine Lachnummer.

Der Fall bei Jo Bausch[Quelltext bearbeiten]

Bei Joe Bausch im „Im Kopf des Verbrechers“ wird er als Frank G. „anonymisiert“. Bei der Sendung werden die Persönlichkeitsrechte des Täters also anders gewichtet. Zweitens wird in der Sendung behauptet, dass Frank Gusts Mutter Tarot-Karten gelegt hätte, bei dem die Todeskarte immer neben „seiner“ Karte gelegen hätte. Auf direkte Ansprache an ihren Sohn, was er „mit dem Tod“ zu tun habe, hätte er ihr einen Mord gestanden. Und es wäre die Stieftochter gewesen, der sie es gesagt hätte. Diese Stieftochter hätte nach langem Überlegen über ihren Stiefbruder die Polizei informiert.

Die Geschichte ist hier ein bisschen anders als im Artikel. --Ras67 (Diskussion) 14:37, 16. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

@Benutzer:Ras67: Gestern kam der Fall in einer Spezialsendung von Aktenzeichen XY … ungelöst. Der Name des Täters wurde nicht anonymisiert. Die Handlung, wie Du beschrieben mit Tarot-Karten etc., war in der Sendung auch anders als hier in der Wikipedia dargestellt. Links zur Sendung: Text, ZDF-Mediathek ab 30:57. --KurtR (Diskussion) 03:57, 29. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Falscher Name eines Opfers[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz im Abschnitt "Serienmorde" wird als Name des ersten Opfers "Mary Turner" genannt. Dieser Name tauchte ebenfalls in der Sendung Aktenzeichen XY gelöst (ZDF) vom 28. November 2018 genannt. In dieser Folge wurden aber viele Namen geändert, weil die Fälle als geklärt gelten, so auch dieser Name. Der richtige Name des Opfers, der auch in der ursprünglichen XY-Folge vom 7. Juli 1995 genannt wurde, ist Katherine 'Kathy' Th. (abgekürzt). Die beiden ermordeten Prostituierten hießen Svenja D. und Sandra aus der W., die ermordete Tante seiner Frau Gerlinde N.

Widersprüchliche Aussagen zu Urteil[Quelltext bearbeiten]

Hier steht Frank Gust wurde zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Heute ist eine Doku auf TVnow erschienen ("RheinRhurRipper- Das Leben des Frank Gust). Die Aussage stimmt nicht - das wurde er nie, im Abspann (Folge 4) wird erklärt (nach Anfrage der Redaktion von TVnow..."Schriftlich wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg mitgeteilt, dass keine Sicherheitsverwahrung angeordnet worden sei. Der Verurteilte sei zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Es bestehe die Möglichkeit, den Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung auszusetzen". Er wurde zunächst zu einer Unterbringung in einer forensischen Anstalt verurteilt, aus der er aufgrund seines Verhaltens in eine JVA überstellt wurde, wo er lebenslang sitzt. Sicherungsverwahrung wurde nie verhängt. Er hatte seit 2020 mehrmals Freigang und sogar in der JVA geheiratet. Daher werde ich das streichen.--James87 (Diskussion) 18:24, 13. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

@James87 Das mit der Sicherungsverwahrung ist auch definitiv falsch. Gut, dass du das rausgenommen hast. --Molekuelorbital (Diskussion) 02:43, 5. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Bei den von Frank Gust durchgeführten Straftaten, ist ein Freigang nahezu unmöglich, dennoch finde ich im Artikel drauf einen Hinweis, dass er seit 2020 Freigang haben soll, gibt es hier für Quellen? Auch begleitet ist Freigang bei Frau Gust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmöglich. Evtl im späteren Verlauf in der SV um die Lebenstüchtigkeit zu erhalten, ab hier ist es dann Spekulation. (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD7:851A:0:340E:8AE1:D6A4:DC41 (Diskussion) 10:44, 16. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]


Dann sieh dir bitte die Doku "Der Rhein-Ruhr-Ripper - Das Leben des Frank Gust" auf TVnow an, welche am 13. Mai erschienen ist. Dort wird das in Folge 4 eingeblendet. Und einige der Beteiligten dort sind genauso erstaunt bzw. verwundert wie du, vor allem weil Frank Gust selbst bei seiner Verurteilung gesagt hat, "man solle ihn nie wieder rauslassen". Siehe auch der Abschnitt oben drüber.

Abschnitt "Kritik an der medialen Darstellung"[Quelltext bearbeiten]

Bei den Überarbeitungen am 12. Oktober wurde eine Ergänzung eingefügt, Quellenangaben konkretisiert und eine falsche Quellenzuordnung korrigiert. Auch wenn die Bearbeitung von uns als FSF vorgenommen wurde, ist dadurch jedoch nicht die Neutralität verletzt worden. Wir bitten daher um nochmalige Prüfung der Überarbeitung. (nicht signierter Beitrag von FSF e.V. (Diskussion | Beiträge) 16:19, 15. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]

Es wurde konkrete Kritik geäußert, die Du ignoriert hast: Warum hast Du den Konjunktiv entfernt und damit aus einer Wiedergabe der Behauptung der FSF eine Tatsachenbehauptung gemacht? —viciarg414 19:33, 15. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]