Diskussion:Gedankenverbrechen

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gedankenverbrechen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hirnscanner am Flughafen?[Quelltext bearbeiten]

Unter anderem steht ein System zur Debatte, das beim Passieren eines Flugreisenden durch eine Schleuse im Flughafenterminal die Aktivitäten der Gehirnströme in den verschiedenen Hirnregionen scannen und somit sichtbar machen soll, in welchen Gedankenregionen die betreffende Person gerade "denkt". Auf diese Weise will man potentiellen Flugzeugattentätern auf die Schliche kommen.

Hört sich total absurd an ... Könnte das bitte mal jemand verifizieren? Ansonsten raus damit! Stefan64 09:49, 29. Okt 2004 (CEST)

Leider ist mir die Quelle nicht mehr eingefallen -- ich überlege schon die ganze Zeit in welchem Wissenschaftsmagazin ich es gelesen habe. Ich bin aber in dieser Richtung bei Spiegel-online fündig geworden und habe daher die nicht belegbare Behauptung wieder aus dem Artikel entfügt und etwas anderes formuliert, mit einem Zitat aus einem Spiegel-online Bericht (mit Quellenangabe).
Und total absurd? Nein, siehe Guantanamo Bay -- Beispiel: 3 Jugendliche zwischen 13 und 16 wurden 3 Jahre lang unrechtmäßig, unter unsäglichen Bedingungen, unter dem Verdacht gefährliche Taliban zu sein, festzuhalten -- um dann lapidar festzustellen, dass sie ungefährlich sind?). Die derzeitige Regierung würde so einen Scanner sofort auf jeden Flughafen installieren! Reise doch einmal in die USA und Du wirst feststellen, dass die Einreise in die ehemalige DDR lockerer war.
Die Ausreise aus der DDR in die BRD war wahrscheinlich auch lockerer ;-) StH 22:00, 26. Jan 2005 (CET)
Ich gebe Dir allerdings völlig recht, dass nicht durch Quellenangaben belegbare Texte wieder entfügt werden müssen, habe dies nun auch getan und hoffe, dass es Dir nun besser gefällt. MfG --Nbv8 23:04, 29. Okt 2004 (CEST)

"Die Versuchung sei groß, mit dem Hirnscanner nach potenziellen Soziopathen oder an Flughäfen nach Terroristen zu fahnden. (weblink: Die Erinnerung trinkt mit) - sorry Leute auch wenn es dafür eine Quelle gibt, aber ein mobiler Hirnscanner, der Terroristen oder Soziopathen erkennen soll, ist zur Zeit noch sehr utopisch, um nicht zu sagen absurd oder unseriös. Außerdem bringt es den Artikel auch nicht wirklich weiter. Backwahn 01:41, 27. Feb 2005 (CET)

Für so absurd und unseriös halte ich das aber nicht, wenn schon konkret darüber nachgedacht wird jemanden weg zu sperren, weil die "falschen" genetischen Anlagen vorliegen: http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E4D11A6942DEA471CA1A4AB8333D0746B~ATpl~Ecommon~Scontent.html Da braucht man dann gar keinen Hirnscanner mehr... 88.77.26.2 19:40, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ermordung des Präsidenten[Quelltext bearbeiten]

Ist es tatsächlich wahr, oder doch nur eine urban legend, dass es in den USA ein strafwürdiges Verbrechen ist, auszusprechen, man wolle den Präsidenten ermorden? Wäre somit doch ein perfektes Beispiel für ein thoughtcrime.

Vorbereitung einer Straftat straffrei?[Quelltext bearbeiten]

"In Deutschland ist die Planung und Vorbereitung einer Straftat straffrei, nur der Versuch ist nach StGB strafbar." - kann mich irren aber ist nicht, das Planen eines Bombenanschlages und bauen einer Bombe strafbar? Backwahn 01:41, 27. Feb 2005 (CET)

Ja allein schon der Besitz von Sprengstoffen, nicht aber der Besitz von Zutaten für eine Bombe, ich sag nur Diesel-Dünger-Sprengstoff ;) --87.182.229.150 18:08, 8. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]


Das ist falsch! Im StGB steht: "Wer [...] Sprengstoffe oder die zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt". Ob es sich bei einem Gegenstand um eine besondere Vorrichtung handelt oder nicht liegt im freien Ermessen des Gerichts. Und das wird sich an der vermeintlichen "Absicht und Gedankenwelt des Beschuldigten" orientieren. Es ist die Bestrafung einer nicht stattgefundenen "Tat", die sich mutmaßlich in den Gedanken des Beschuldigten befunden haben solle. Somit handelt es sich um die Verfolgung von Gedankenverbrechen. (nicht signierter Beitrag von 188.107.214.148 (Diskussion) 10:54, 7. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wird NICHT aufgrund irgendwelcher Gedanken handeln oder verurteilen ! Wenn jemand sprengfähiges Material besitzt und dies nicht schlüssig mit einem friedfertigen Grund erklären kann, wird er/sie in Verdacht geraten. Das weitere Vorgehen hängt dann aber ausschließlich von äußeren Umständen ab (getätigter Schriftverkehr, Vorstrafen etc.). Die Gedanken des evtl. Beschuldigten spielen keine Rolle, soweit sie nicht offenbart werden.--2A00:1830:A001:F002:80:0:0:A001 11:36, 11. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Innere Sünde (Römisch-katholische Kirche)[Quelltext bearbeiten]

Das Christentum hat mit dem Prinzip der Inneren Sünde (z.B. die innere Neigung zur Sünde aus Römer 6:14) Andersdenkende verfolgt.

Ach, Schmarrn. Man weiß doch gar nichts von der inneren Sünde. Wie soll man’s dann bitteschön verfolgen?

Darüber hinaus natürlich auch andere Vorstellungen als die der Kirche wie Galileo Galileis Sonnensystem oder nicht anerkannte Wunderheilungen.

Was hat das bitteschön hier verloren?

Innere Sünden wurden als gravierender als Todsünden angesehen und verfolgt, wenn sie nicht gebeichtet wurden.

Wie kann man eine innere Sünde verfolgen, wenn man von ihr keine Ahnung hat? Gab es Televisoren? Im übrigen denke ich weniger, daß eine innere Sünde wirklich immer eine Todsünde, geschweige denn schlimmer als andere Todsünden sei. --84.154.104.40 21:30, 23. Jan 2006 (CET)

Naja, im Mittelater gab es die Inquisition, die auch mit Folter gearbeitet hat. Da reichte oft schon ein Verdacht oder eine Anschuldigung, daß jemand zu Hause im stillen Kämmerlein still und heimlich den Teufel angebetet habe, um die betreffende Person hinzurichtetn, und evt. auch noch ihr Eigentum einzuziehen. Stilles Beten oder heimliche Wünsche sind aber nun mal keine Körperlichen Handlungen, also passt das schon in die Kategorie "Gedankenverbrechen".

In manchen Kirchengemeinden auf dem Land versuchten zumindest bis in die siebziger Jahre hinein noch manche Priester und fromme Menschen irgendwie die Interessen und Meinungen und Gedanken der Bürger in Erfahrung zu bringen, um sich über alle Nachbarn und Mitbürger ein möglichst genaues Bild machen zu können. Gesellschaftliche Anerkennung und die Gunst der Gemeindemitglieder kam dann in erster Linie berechenbaren Mitbürgern mit dem richtigen Glauben und der richtigen Gesinnung zu. Andere Menschen mußten bis in die 70'er Jahre hinein fürchten, schlecht angesehen, geschnitten oder gar gemobbt zu werden. Auch über das Institut der Beichte versuchte man nicht nur die Taten der Menschen zu erfassen, sondern auch ihre Gedanken und Gesinnung und Wünsche. --91.52.186.251 07:21, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Das Kapitel hat unter dem lemma "Gedankenverbrechen" nichts verloren und muss raus[Quelltext bearbeiten]

O-Ton wiki-Definition [Hervorhebung der entscheidenden Kriterien meinerseits]:
Ein Gedankenverbrechen ist eine juristische Konstruktion, die den bloßen Gedanken an eine mögliche Straftat oder den Wunsch (geäußert oder nur empfunden) nach einer Straftat selbst zu einer Straftat erklärt. Auch Handlungen, die theoretisch einer Straftat dienen können, könnten entsprechend zur Straftat erklärt werden. Entsprechende Gesetze würden die Möglichkeit einer Verurteilung ohne Voraussetzung eines bestimmten Handelns geben. Sie widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren
Es geht hier also um

  • Juristik und Gesetze (keine Glaubensprinzipien) derentwegen Gefängnisstrafen verhängt werden können und
  • Unrechtsstaaten, die solche Unrechtsgesetze erlassen

NICHTS davon trifft auf innere Sünde zu - es ist

  • keine juristische Konstruktion
  • keine Strafttat
  • kein Gesetz und
  • wird durch keinen Staat zur Anwendung gebracht

sondern Konstrukt der römisch-katholischen Glaubens-Dogmatik - also Religion. Das hat mit der Definition von Gedankenverbrechen alles nichts mehr zu tun. Anderenfalls müsste man konsequenter Weise alle diesbzgl. Glaubenssätze anderer Religionen (Hinduismus, Buddismus, Islam) ebenso aufführen. Ich bin kein Katholik! --PP Logos (Diskussion) 23:39, 24. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Historisches Beispiel E.T.A. Hoffmann[Quelltext bearbeiten]

Es gibt ein sehr gutes Beispiel zu dem Fall Gedankenverbrechen, in das E. T. A. Hoffmann verwickelt war. Der ganze Fall ist E._T._A._Hoffmann#Die_Immediatkommission hier dokumentiert. Wusste nur nicht wo ich es einbauen soll. Musicsciencer Beware of the dog... 18:22, 9. Jul 2006 (CEST)

Ich weiß nicht, ob das so recht passt. Diese Kommission war scheinbar so eine Art 'Haftprüfung', also ob die Inhaftierung legitim war. Dort wurde, folgt man dem angegebenen Artikel, in der Regel festgestellt, dass die bloße Gesinnung keine Inhaftierung rechtfertigte.
Ansonsten müsste man den ganzen Bereich der 'Verfolgung politisch Andersdenkender' hier integrieren (z.B. die McCarthy-Ära in den USA). Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. --Coyote III 20:38, 3. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich würde diesen Artikel als lesenswert einschätzen. Wie seht ihr das? --Peu 09:50, 23. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Thema ist sicher ein bedenkenswertes. Man sollte sich damit beschäftigen. Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Wikipedia-Artikel noch nicht korrekt, präzise und vollständig genug, um als lesenswert eingestuft zu werden. Der Artikel sollte möglichst von einem wissenschaftlich qualifizierten Totalitarismusforscher (davon gibt es leider nicht sehr viele)und einem qualifizierten Volljuristen überarbeitet werden. Außerdem wirkt befremdend, daß das im Vergleich zu Nordkorea doch deutlich liberalere Südkorea schlechter wegkommt als Nordkorea. Nordkorea scheint derzeit der totalitärste Staat der Erde überhaupt zu sein. Ganz sicher werden in Nordkorea menschen auch alleine aufgrund ihrer Gesinnung bestraft und in sogenannten "Umerziehungslager" inhaftiert und drangsaliert. In Südkorea ist zwar auch nicht alles 100% korrekt, aber im Vergleich zu Nordkorea ist Südkorea rechtsstaatlicher und liberaler. Vielleicht ist hier Jemandem bloß ein bedenkliches Strafgesetz von Südkorea bekannt, aber die Sanktions-Praxis (auf die es für den Bürger ankommt) ist in Nordkorea wesentlich rigider, brutaler, rücksichtsloser und unmenschlicher. Sanktionen ohne gesetzliche Normierungen sind wesentlich furchterregender und meist auch radikaler und tiefgreifender als Sanktionen auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. In China (unter Mao), Vietnam (unter Ho-Chi-Minh) und Kambodscha (unter Pol-Pott) wurde ebenfalls Gesinnungsschnüffelei betrieben, und kritische Geister wurden durch Schergen der Staatsgewalt ermordet. Mao Tse Tungs Kampagne "Lasst tausend Blumen blühen" forderte die Bürger zu freimütigen Äußerungen auf. In der DDR wurde mittels des harmlos klingenden Liedes "Sag mir wo Du stehst" Ähnliches versucht, auch wenn die DDR anders als China und Kambodscha anschließend nicht gleich einen Massenmord am eigenen Volk beging. Zu diesen Themen sollte einer was schreiben, der sich wirklich auskennt (also kein Schüler, kein Student, und erst recht kein Ungebildeter). --Spezial:Beiträge/91.52.175.27 07:42, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Roman '1984': "Gedankenverbrechen" = "Undenk"?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, dass das englische Wort "crimethink" in der neueren Übersetzung von "1984" als "Undenk" übersetzt wurde? --213.196.246.101 04:36, 8. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Für thoughtcrime steht in der älteren Übersetzung "Gedankenverbrechen", in der neueren "Gedankendelikt". Im Anhang wird dann allerdings für Neusprech das Wort crimethink in der älteren Übersetzung mit "Undenk" bzw. "Verbrechdenk", in der neueren mit "Deldenk" übersetzt. --Bosta 04:41, 7. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten/Aktualität[Quelltext bearbeiten]

http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verabschiedet-neue-Anti-Terror-Paragraphen--/meldung/139509 Wer sich Bomben-Baupläne im Internet anguckt, macht sich strafbar. Das müsste m. M. n. hier eingearbeitet werden. "Richtig ist, dass sich künftig strafbar machen kann, wer sich Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt. Denn der Täter muss den Vorsatz haben, eine schwere, den Staat gefährdende Straftat zu begehen" sagt Brigitte Zypries im Interview mit der | FR. Auch Teile der SPD sehen das so [1] Pinoccio 11:55, 28. Mai 2009 (CEST)

10. Gebot = Gedankenverbrechen?[Quelltext bearbeiten]

Das ist arg lapidar im Artikel dargestellt (in 1,5 Zeilen) und ohne Quellen. Geht's wirklich um das "Gedankenverbrechen" in dem Gebot oder meint es nicht eher, du sollst keinerlei Aktion in diese Richtung unternehmen, weil du eben keinerlei Recht dazu hast?! Wenn das nicht in eirgendeiner klugen Schrift als Beispiel für Gedankenverbrechen angeführt wird, würd ichs glaub ich gerne löschen. --χario 21:59, 4. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

PS: Laut history gibts seit Artikelbeginn unbequellte Wortansammlungen zu christlichen inneren Sünden. Jemand hat dann die Formulierung ums 10. Gebot und Judentum eingefügt, ohne Kommentar oder Quellen und da sind wir jetzt. Mein Löschwunsch wird stärker... --χario 22:11, 4. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Update: Habs dann jetzt mal entfernt. --χario 03:30, 14. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bundestrojaner[Quelltext bearbeiten]

Der im Oktober 2011 vom CCC analysierte "Bundestrojaner" enthält Funktionalität, um Screenshots von Web-Browsern und E-Mail-Programmen zu machen und an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Dabei kann allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob z. B. eine verfasste E-Mail tatsächlich verschickt oder verworfen wurde. Auch können so Text gewordene Gedanken z. B. in Form von privaten Tagebucheinträgen mitgelesen werden. Quelle: http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf

In einem der bekanntgewordenen Fälle fanden sich in den Ermittlungsakten 60.000 widerrechtlich angefertigte Screenshots. Quelle: z. B. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748110,00.html

Da in Deutschland kein grundsätzliches Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Beweismaterialien existiert, können im Zweifelsfall auch die niedergeschriebenen Gedanken gegen einen Angeklagten verwendet werden - auch wenn diese nie für fremde Augen oder Ohren gedacht waren und dieser sie nicht mal selbst gespeichert, also wieder verworfen, hatte.

-- anonymous (nicht signierter Beitrag von 92.195.93.44 (Diskussion) 12:05, 22. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Politisch Verfolgte in der Türkei nennen sich selbst "Gedankenverbrecher", es gibt sogar eine "Initiative gegen Gedankenverbrechen". Aber ich wäre da vorsichtig, auch in den Medien wird viel zu schnell von Gedankenverbrechen geredet, wenn es um Gesinnungsjustiz oder politische Justiz geht. Das muss man klar abgrenzen. Der Artikel hier vermischt jedoch vieles. Der Terminus geht auf Orwell zurück, und da geht es klar darum, thought crime in Zukunft zu eliminieren, und zwar mit psychologischen, manipulativen Methoden, z.B. Neusprech. Die heutige politische Justiz bedient sich aber gängiger Methoden, wie lange Haftstrafen, Folter, usw., um gegen ungenehme Gesinnungen vorzugehen, nicht gegen Gedanken im Allgemeinen. Umerziehungslager gehören ebenfalls nicht dazu. Und juristisch gesehen, ist ein Gedankenverbrechen der "Versuch einer Straftat", man muss nur beweisen, das es gedacht wurde, eine bloße politische Gesinnung jedoch nicht. Also ich würde hier vieles rausnehmen und auf "Gedankenverbrechen" konzentrieren. --2003:E5:1F2B:9602:B464:23B0:5832:58BA 15:12, 2. Mär. 2019 (CET) PS: Psychologen sind nach §318 StGB verpflichtet, geplante Straftaten ihrer Patienten anzuzeigen, und wären nach der Linie des gegenwärtigen Artikels die Ersten zur Aufklärung von "Gedankenverbrechen". Der Gedanke muss jedoch erst laut ausgesprochen werden. Bei einem echten Gedankenverbrechen müsste man allerdings versuchen, vor dem Sprechen anzusetzen, um es zu verhindern.[Beantworten]