Diskussion:Hans Filbinger

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jossi2 in Abschnitt ...verweigerte Chilenen Asyl
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Fraktionsvorsitzender ?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Abschnitt "Ministerpräsident": "Als Kurt Georg Kiesinger Bundeskanzler geworden war, wurde Filbinger am 5. Dezember 1966 zum neuen Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion gewählt. Sein unterlegener Gegenkandidat war der damalige Kultusminister Wilhelm Hahn.[11] Am 16. Dezember 1966 wurde Filbinger zum Ministerpräsidenten Baden-Württembergs gewählt."

Das mit der Wahl zum Fraktionsvorsitzenden möchte ich bezweifeln. Kiesinger kann als Ministerpräsident nicht gleichzeitig Fraktionsvorsitzender gewesen sein; also gab es durch seinen Weggang nach Bonn zwar Bedarf für einen neuen Ministerpräsidenten, aber nicht für einen neuen neuen Fraktionsvorsitzenden. Zumal Filbinger den Posten bereits nach wenigen Tagen aufgrund seiner - absehbaren - Wahl zum Ministerpräsidenten sowieso wieder hätte abgeben müssen.

Laut Artikel zum Landtag von Baden-Württemberg war Fraktionsvorsitzender von 1960 bis 1968 Camill Wurz. Filbinger wird dort nicht erwähnt. Geht es hier in Wirklichkeit um den Parteivorsitz der Landes-CDU?

Chronologie[Quelltext bearbeiten]

Wieso ist in der Einleitund die Chronologie vertauscht? "Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Politiker (CDU). Von 1943 und 1945 hat er, damals NSDAP-Mitglied, als Marinerichter vier Todesurteile beantragt oder gefällt. Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, ... " wäre chronologisch richtig. --2A02:8109:9280:758:6CE8:BA8C:6154:8247 16:39, 24. Feb. 2020 (CET)Beantworten

...verweigerte Chilenen Asyl[Quelltext bearbeiten]

Auch 1973 dürften nicht die Länder für Asylentscheidungen zuständig gewesen sein. Ein tendenziöser taz-Artikel reicht da nicht als Beleg. --Thorbjoern (Diskussion) 16:17, 8. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Stimmt, für die Einzelfallentscheidungen war das damalige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständig. Kontingentflüchtlinge wurden allerdings im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern verteilt. --Mogelzahn (Diskussion) 19:44, 8. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Das sind keine asylberechtigten Personen, denen „Asyl verweigert“ werden könnte, sondern haben einen anderen Status. Ich nehme die Angabe jetzt raus. Gruß, Thorbjoern (Diskussion) 09:00, 23. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Wieso sollen politische Flüchtlinge aus Chile nicht asylberechtigt gewesen sein? --Jossi (Diskussion) 11:17, 23. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Natürlich waren sie das zum großen Teil, aber darüber entschied auch damals das BAMF- ein Ministerpräsident hätte das nicht „verweigern“ können. Der Kollege hat Kontingentflüchtlinge als Beispiel für die Entscheidung eines Bundeslandes über den Verbleib der Personen (im Bundesland) angeführt. Das sind aber keine Asylberechtigten, sondern eben Kontingentflüchtlinge. --Thorbjoern (Diskussion) 12:01, 23. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Wenn die Bezeichnung nicht korrekt war, kann man sie ja ändern. Wenn es Flüchtlinge waren, die auf Anweisung des Bundesministerium des Inneren aufgeneommen wurden, dann waren sie auf die Bundesländer zu verteilen. Damit bleibt die inhaltliche Frage, ob die Landesregierung unter Filbinger die Aufnahme früherer Minister der Regierung Allende in Baden-Württemberg verweigert hat. --Jossi (Diskussion) 14:10, 23. Dez. 2021 (CET)Beantworten