Diskussion:Joachim Meisner

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jordi in Abschnitt Gercke-Gutachten
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Verstorben[Quelltext bearbeiten]

Lt. ARD soll Joachim Kardinal Meisner verstorben sein. --109.45.2.254 09:05, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten


Kapitel LEBEN, Abschnitt Tod und Beisetzung: Unter dem Bild mit der Betitelung "Exsequien im Dom" gehört eine andere Betitelung, da das Wort "Exequien", übrigens ohne "s" geschrieben, also auch das ist ein Fehler, das ganze meint, also auch die Prozession nach St. Gereon und alles drumherum.

Eine der möglichen und gebräuchlichen Formen der Vokabel ist durchaus "Exsequien", die die lateinische Wurzel exsequi treffender wiedergibt.
Ich halte viel davon, zwischen "Exsequien" und "Requiem" zu unterscheiden. Das Foto stammt aber nicht aus dem Requiem. Erzbischof Gänswein hat, wenn ich recht erinnere, das Wort Benedikts nach dem Requiem und vor der Grablegung in der Krypta des Domes verlesen. Somit entstand das Photo nicht während des Requiems, sondern im Verlauf der Exsequien. Die Bildunterschrift ist daher imO korrekt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 09:15, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten


Ja eben: Ich weiß, es gibt einige Liturgiker, die das so sehen, aber liturgisch exakter ist es, wenn der Begriff, jetzt einmal davon abgesehen, wie er geschrieben wird, auf die gesamte Liturgie der Begräbnisfeier angewendet wird: Daher ist die Begräbnismesse, also das Requiem, TEIL DER EX(S)EQUIEN, ebenso die Prozession davor und danach. Bei seinen Exsequien gab es ja zwei Prozessionen, die große von St. Gereon nach Dom und die andere kleine von den Altarstufen zur Gruft. Das alles ist Ordo der Exequien.

Und, wie gesagt, die Gänswein-Ansprache war nach der Messe und vor der Prozession zur Beisetzung, also Teil der Exsequien und nicht Teil der Messe.--Der wahre Jakob (Diskussion) 13:29, 8. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Namenskonvention[Quelltext bearbeiten]

Wie bei anderen Kardinälen sollte er Joachim Kardinal Meisner in der Einleitung genannt werden Wikipedia:Namenskonventionen#Kardinäle. --93.234.104.147 20:47, 3. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

...genau! LG --Ἀστερίσκος (Diskussion) 09:57, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Gercke-Gutachten[Quelltext bearbeiten]

Zum Gercke-Gutachten heißt es hier:

In einer im März 2021 publizierten unabhängigen Untersuchung der Kanzlei Gercke/Wollschläger zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln in der Zeit von 1975 bis 2018, die vom Erzbistum Köln in Auftrag gegeben worden war, ...

Ist das tatsächlich üblich und vor allem sachlich richtig, dieses Gutachten als "unabhängig" zu bezeichnen?

Ich würde das eher offenlassen, zumal der Auftraggeber ja gleich im Nebensatz genannt ist. M.M.n. könnte man statt "unabhängigen" lieber ein anderes Adjektiv einsetzen, "juristischen" böte sich an, weil sowohl in der Selbst- als auch in der Fremdbeschreibung dieses Gutachtens immer stark betont wurde, dass es die dargestellten Fälle hauptsächlich oder sogar praktisch ausschließlich unter (kirchen-)rechtlichen Gesichtspunkten untersucht und andere Maßstäbe und Perspektiven (auch im Unterschied zu dem zunächst nicht veröffentlichten Vorgängergutachten) bewusst außen vor lässt. Ich finde das Gutachten aufschlussreich und gut gemacht, aber Fakt ist immerhin auch, dass nachher vielfach kommentiert wurde, das Ergebnis sei genau wie von Woelki/Hofmann gewünscht und es sei vor allem um den Freispruch für Woelki gegangen, den er dann auch bekommen hat. Auch wegen des kontroversen Vorspiels (das Gutachten kam überhaupt nur zustande, weil Opus Dei/Kölner Kirchenleitung das erste Gutachten nicht mochten) finde ich es etwas fragwürdig, das "unabhängig" so herauszustellen, selbst wenn es formal zutreffen sollte (insoweit die Anwälte die Akten unabhängig und ohne unmittelbare Einflussnahme der Kirchenbeamten auswerten konnten).--Jordi (Diskussion) 21:02, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten