Diskussion:Literaturmeinung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Literaturmeinung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Weiterleitung von "herrschende Meinung"[Quelltext bearbeiten]

Ist doch zumindest auf den ersten Blick irreführend, wenn ich vom Lemma "herrschende Meinung" auf "Literaturmeinung" geleitet werde. Wie sagte einer meiner Profs noch so schön: "Eine herrschende Meinung gegen den BGH gibt es nicht!" Daher sollte der ganze Komplex h.M., m.M., Rspr., Lit. vielleicht mal überarbeitet werden - Relevanz vorausgesetzt. Ich versuche mich in den nächsten Tagen mal da dranzusetzen (Fürchte aber die Löschhölle...). -- Phlyz 23:28, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum ist hier nur von Literaturmeinung im juristischen Sinn die Rede?? Eine herrschende Meinung (von der ich hergeleitet wurde) gibts ja nun nicht nur bei den Juristen! --87.187.52.99 04:02, 10. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieser Frage kann ich mich nur anschließen: ich habe mir den - zugegeben: - Scherz erlaubt, aus einen medizinischen Quellenstreit hierher zu verlinken und war sehr überrascht, wo ich herausgekommen bin. Außerdem ist der Artikel in sich nicht glatt, da er offensichtlich zwei unterschiedliche POVs nur unzureichend verbindet … --M.ottenbruch 22:06, 23. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Es sollte eine Abstimmung mit der Seite "Lehrmeinung" geben, die aufgerufen wird, wenn man "herrschende Lehre" als Suchbegriff eingibt und nicht "herrschende Meinung". Bei Juristen macht dies einen Unterschied. Beide Wiki-Einträge sind nicht miteinander verlinkt. (nicht signierter Beitrag von 84.185.140.235 (Diskussion) )


Die Weiterleitung von herrschender Meinung zu diesem Artikel muss in jedem Fall gelöscht werden, das ist einfach Unsinn. Selbst wenn man die angesprochene Kritik außen vor lässt, dass es eine herrschende Meinung nicht nur in der Juristerei gibt (ein Punkt der auch den Titel Literaturmeinung betrifft) ist eine "bloße" Literaturmeinung gerade in keinem Fall die herrschende Meinung, das es schlechterdings ausgeschlossen. Das kann sie nur dort sein, wo sie mit der herrschenden Auffassung in der Praxis, also der Rechtsprechung korrespondiert. -- Falk.maede 16:42, 25. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Erwähnte Weiterleitung existiert nicht mehr. --Benatrevqre …?! 15:42, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Begründung für Überarbeitungsbedürftigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist aus den o. g. Gründen in sich nicht rund. Eventuell sollte man ihn auf das Lemma Meinungsstreit (Recht) verschieben und um den Gliederungspunkt "Meinung (in) der Rechtsprechung" ergänzen. Die beiden Gliederungspunkte sind für sich genommen nach erster Durchsicht aber nicht inhaltlich völlig falsch (es fehlt ggf. aber eine Stellungnahme, ob es auch eine herrschende Meinung geben kann, wenn sich noch kein hohes oder höchstes Gericht in der Sache geäußert hat) und schon gar nicht enthält der Artikel offensichtliche mutwillige Verunstaltungen. Soweit des den Begriff "herrschende Meinung" nicht nur in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung verwandt würde, so müsste dann die Weiterleitung bei herrschende Meinung durch eine Weiche oder einen kurzen (fachübergreifenden) Artikel mit entsprechenden Verweisen ersetzt werden. -- pistazienfresser 18:52, 31. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

"Daher wird gerade im Jurastudium ein hohes Gewicht auf das Abwägen von Ansichten beziehungsweise (präziser) mit gegenläufigen Argumenten gelegt." Der Satz erscheint mir auch erläuterungs- oder umformulierungsbedürftig. 91.45.241.5 15:38, 19. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Tatsächlich erweckt der Artikel den Anschein, er sei von einem eifrigen Erstsemester geschrieben worden… --92.72.58.222 14:46, 28. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Habe die fragliche Formulierung stilistisch verbessert. 141.68.110.188 21:03, 20. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

hervorgehobene Begriffe[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es sehr nützlich, daß hier solche Begriffe wie "ganz herrschender Auffassung", "einhelliger Auffassung", etc. fett hervorgehoben werden und dadurch leicht zu finden sind. Ich bin jetzt vom Link "überwiegender Meinung" des Artikels Scientology > Vorwürfe antidemokratischer Tendenzen hierher gekommen und hatte Mühe, hier die relevante Stelle zu finden. Darum schlage ich vor, auch das "überwiegende Ansicht" fett zu formatieren, nur ist das derzeit wegen der Anführungszeichen nicht so leicht, der Text lautet

Statt "herrschender" Ansicht wird oft auch von "überwiegender" Ansicht gesprochen.

-- Zopp 16:37, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Einleitung unpräzise[Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Einleitung ist derart unpräzise, dass sie den Eindruck erweckt, eine Meinung werde nur dann zur Literaturmeinung, wenn sie der Ansicht der Rechtsprechung widerspreche. --92.72.58.222 14:45, 28. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

@aka: Die Behauptung in ZuQ, in der Literatur stünde es falsch, wenn vor einem Punkt kein Leerschritt gemacht würde, ist unbelegt. M.E. tut sie auch garnichts zur Sache, denn dass vor jedem Punkt innerhalb einer Abkürzung ein Leerschritt gesetzt werden müsse, wäre unzutreffend, denn hierfür besteht ja überhaupt kein zwingender Grund; ebenso besteht keine Veranlassung, pauschal jedes geschützte Leerzeichen durch ein schmales (thinsp) zu ersetzen. Gruß Benatrevqre …?! 21:24, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

"irgendwas ist unzutreffend, denn hierfür besteht ja überhaupt kein zwingender Grund" ist eine ziemlich komische Art zu argumentieren. Belege dafür, dass innerhalb von mehrteiligen Abkürzungen ein Leerzeichen einzufügen ist, hatte ich dir gestern einige per Mail genannt. Mit dem "thinsp" hattest du angefangen, wenn ich mich richtig erinnere, aber das ist in der Tat nicht so wichtig. -- Gruß, aka 21:30, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch Pipifax, ein paar Beispiele, die du genannt hast, sind keine allgemeingültigen Belege, insbesondere sind sie untauglich, dadurch gar eine Vorschrift zu begründen, die sämtliche Fälle abdecken könnte. Daher unzutreffend, oder besser: nicht überzeugend – weil es eben auch Fälle gibt, in denen in der Literatur entweder kein oder häufig kein Leerschritt gesetzt wird, und es wäre m.E. ziemlich töricht, da vermessen, zu glauben, dass in allen diesen Fällen der Grund in einem Rechtschreibfehler zu suchen wäre. Findest du nicht auch?
Nochmals: Man kann beides nebeneinander verwenden, dagegen besteht doch überhaupt kein triftiger Grund. Insbesondere ist es unnötig, zwanghaft geschützte Leerzeichen vereinheitlichen zu wollen. Man hätte es bei "zum Beispiel" auch einfach so lassen können. Gruß Benatrevqre …?! 21:41, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Meine "Beispiele" waren u. a. der Duden und eine DIN und es ist wirklich nicht schwer, mehr zu dem Thema zu finden. -- Gruß, aka 22:41, 4. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mir ist schon klar, was das für Beispiele waren. Und dass es viele Infos darüber gibt, das ist wohl unstrittig, aber kein Grund. Klar sollte aber ebenso sein, dass der Duden und eine DIN keine verbindlichen Vorschriften sein können, die alle erdenklichen Fälle abdecken. Nun klar? Benatrevqre …?! 08:12, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Für mich hat der Duden und vergleichbare Werke deutlich mehr Gewicht als deine Privatmeinung hier. -- Gruß, aka 08:33, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Du darfst persönliche Vorlieben haben, aber für ein Konsensprojekt wie der WP gibt es keine ausschließlichen Quellen, und deine Privatmeinung ist auch kein Maßstab. Siehe z. B. ein einführender Hinweis des Bundesanzeiger Verlages, der in Fragen einer möglichen Schreibung von Abkürzungen juristischer Termini wohl schlagend ist ggü. deinen beiden Quellen; jedenfalls belegt er eine zulässige Form. Nun klar, worauf ich hinaus will? Benatrevqre …?! 08:42, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Der Verlag kann das für seine Produkte natürlich festlegen, wie er möchte. -- aka 08:47, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Gewiss macht er das, aber ebenso zeigt dies, dass diese Schreibung nicht falsch sein kann. Sonst täte er es ja nicht. Benatrevqre …?! 10:13, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Der Verlag legt das für sich so fest und dann ist es aus seiner Sicht nicht falsch. Genau ;-) -- Gruß, aka 10:25, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja, bei deinen beiden Quellen ist das nicht anders. Sie geben Empfehlungen (lies mal über Sinn und Zweck des Dudens), aber selbst diese DIN ist keine verbindliche Vorschrift. Sie beschreiben hier eine Möglichkeit, sie sprechen allerdings keine Verbote aus. In beiden genannten Fällen werden zulässige Schreibungen juristischer Abkürzungen genannt. Benatrevqre …?! 10:33, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mag sein, aber an diese Empfehlungen halten wir uns hier, genau wie an die Empfehlung der neuen deutschen Rechtschreibung. -- Gruß, aka 10:45, 5. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Nö, das stimmt so nicht. Gibt es mehrere korrekte und offensichtlich zulässige Schreibweisen, liegt ein Verstoß gegen WP:KORR vor, im Nachhinein eine gegen die andere auszutauschen. Nach üblicher Praxis gilt dies für jede Form geschriebenen Textes innerhalb der de.WP, also hier auch jur. Abkürzungen. Gruß Benatrevqre …?! 08:33, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist keine "offensichtlich zulässige" Schreibweise - Juristen legen doch nicht die gültige Rechtschreibung fest (genauso wenig wie beispielsweise die Bundeswehr, die Diskussion gab es nämlich auch einmal). Ich habe mal etwas geguckt, wer noch solche Änderungen macht - vielleicht gibt es ja weitere Meinungen dazu von Invisigoth67 (diff, diff, diff), VC10 (diff, diff, diff), Hydro (diff, diff, diff), Dirk Lenke (diff, diff, diff) oder Wilske (diff, diff, diff). -- Gruß, aka 12:29, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da ich angepingt wurde: Ich sehe das so wie aka, dass bei Abkürzungen wie "z. B." ein Leerzeichen zwischen den Abkürzungsbestandteilen erforderlich ist, was auch durch die einschlägigen Rechtschreibregeln-Standardwerke gedeckt zu sein scheint und somit hierzuwiki auch umgesetzt wird. Ich ersetze nie ein vorhandenes Leerzeichen durch ein anderes, aber bei Fehlen des Leerzeichens verwende ich - wie viele andere Kollegen auch - das geschützte. Und der thin space ist ja nicht unumstritten, wenn ich mich an die diesbezüglichen Diskussionen erinnere. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 12:42, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
PS: Es geht um diese Änderung (und die folgenden) und die Frage, ob bei Abkürzungen Leerzeichen zu verwenden sind und es dabei vielleicht für die Juristerei eine Ausnahme gibt. -- Gruß, aka 12:45, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es geht darum, ob eine zulässige Schreibweise einer juristischen Abkürzungen durch eine andere zulässige Schreibweise ebendieser juristischen Abkürzung ersetzt werden soll und ob dies gerade vereinbar mit WP:KORR ist. Sie ist zulässig, weil es keinen überzeugenden Grund der Annahme gibt, dass sie es nicht wäre. Ich bleibe dabei, dass solche Edits daher weder zwingend erforderlich noch in besonderem Maße sinnvoll sind. Um gängige Leerzeichen zwischen „z.“ und „B.“ im Falle von „zum Beispiel“ geht es hier garnicht. Gruß Benatrevqre …?! 13:11, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Habe ich Dank akas Difflink nun auch gesehen. Im Abkürzungsverzeichnis der Universität Innsbruck, Zivilrecht 2004 wird die herrschende Meinung mit hM abgekürzt, so wie sich überhaupt so gut wie keine Abkürzungspunkte finden. Es müssten also sämtliche zulässige Schreibweisen von juristischen Abkürzungen (wobei z.B. "i. d. R." auch außerhalb des juristischen Kontextes verwendet wird) samt belastbaren Quellen angehäuft werden, um hier ansatzweise zu einem Ergebnis zu kommen. Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 13:25, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Dazu lassen sich leicht noch viele weitere Fundstellennachweise finden, etwa beim einschlägigen Bundesanzeiger, der in der Sache, wie bereits gesagt, einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht hat. Gruß Benatrevqre …?! 13:36, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das alles ändert, genau wie irgendwelche internen Vorschriften der Bundeswehr, aber nicht die Rechtschreiberegeln. -- Gruß, aka 13:43, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Und an diesem Punkt waren wir doch schon, diese Leerschritte sind keine Fehler innerhalb der Rechtschreibregeln. Eine andere Schreibweise ist kein Fehler, sondern eine andere Schreibweise. Ein Fehler ist was anderes. Gruß Benatrevqre …?! 13:45, 6. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Also meinst du jetzt wieder und im Gegensatz zu deinen Aussage oben, dass Abkürzungen auch generell ohne Leerzeichen geschrieben werden dürfen. Ich pinge mal noch @PerfektesChaos: an. -- Gruß, aka 09:11, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich habe nie einen Gegensatz behauptet. Gruß Benatrevqre …?! 13:57, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Deine Worte u. a.: wir sprechen nur über juristische Abkürzungen!! .. Um gängige Leerzeichen zwischen „z.“ und „B.“ im Falle von „zum Beispiel“ geht es hier garnicht (sic!). -- Gruß, aka 09:26, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Und davon spreche ich. Es ist dabei kein Wuderspruch ersichtlich. Gruß Benatrevqre …?! 12:19, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Angepingt. Neulich hatte mal irgendwo jemand angemerkt, dass in Traditionen von Akademikern, die ihre Magisterarbeit noch in eine mechanische Schreibmaschine gehackt hatten, oder bei irgendwelchen Schreibstubenfeldwebeln es seltsame Privatbräuche gäbe, die in die Gegenwart und Zukunft fortzusetzen sich nicht lohne.

  • Klar ist, dass Abkürzungen dieser Art, also mehrere Einzelwörter jeweils mit Punkten abgekürzt, im laufenden Text mit Leerraum zu setzen sind (Rechtschreibduden usw. usw. – der im ersten Satz des Abschnitts eingeforderte Beleg).
  • Klar ist weiterhin, dass dieses Leerzeichen vor Umbruch geschützt werden muss; wer das nicht kann, sollte es besser erstmal lassen.
  • Klar ist weiterhin, dass in der edleren Typografie ein etwas schmalerer Weißraum verwendet wird.
  • Damit unserer Autorenschaft jedoch kryptische Extrawürste   oder gar   erspart bleiben, belassen wir es in der Wikipedia beim   für alles.
  • Das gilt ausnahmslos für alle; z. B. und u. a. und e. V. und i. G. und z. S. und h. M. und was auch immer.
  • Im internen Fachkauderwelsch der Juristen sehe ich auch hM und interne Kürzelei bei Zeitschriften. Wir hier schreiben aber für die breite Bevölkerung, also allgemeinverständlich, und die internen Gepflogenheiten sind in Normaldeutsch umzusetzen (Duden und so). Es ist gerade unsere Aufgabe, dass wir die Geheimsprachen von Medizinern und Juristen etc. in verständliche Texte und auffindbare Möglichkeiten zum Weiterlesen übersetzen; was die innerhalb ihrer Fachzeitschriften und in Anklageschriften von Juristen für Juristen treiben, ist nicht maßgeblich.
  • Ob nur das Einfügen des Weißraums serienmäßige Bearbeitungen rechtfertigt, steht dahin. Um auf Beos nicht zu irritieren und VG nicht zu fluten, sollte das besser nur im Zusammenhang mit anderen Bearbeitungen oder gebündelt pro Artikel in einem Rutsch passieren.
  • Klar ist auch, dass das Wieder-Entfernen ordnungsgemäß gesetzten Weißraums dem Vandalismus gleichkommt.

VG --PerfektesChaos 13:13, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Dieses Argument überzeugt nicht, denn ob da jetzt hM, h.M. oder h. M. steht – wir sprechen nur über juristische Abkürzungen!! –, ist in der Frage nach Verständlichkeit völlig unerheblich, weil es in jeder der drei Schreibweisen eine Abkürzung ist, die keinerlei Erklärung bietet. „Allgemeinverständlichkeit“ kommt hier also garnicht zum Tragen. Die Korrektorenregel verbietet, Edits nur wegen des Leerzeichens vorzunehmen, weil dies nichts an der Formulierung ändert, und zuvor war es ja richtig. Im Zweifelsfall entscheidet der jeweilige Hauptautor, welche der zulässigen Schreibweisen bevorzugt werden soll. --Benatrevqre …?! 13:57, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Notation ohne den gemäß Duden, DIN 5008 und in der Welt der Normalsterblichen obligatorischen Praxis mit Weißraum ist aber keine andere „zulässige Schreibweise“, sondern schlicht ein typografischer Fehler.
  • Sie mag bei einem typografischen Anfänger erstmal hingenommen werden, und es ist auch nicht so gravierend, dass man da sofort hinrennen muss, um jeden Weißraum nachzutragen.
  • Unbeschadet dessen ist die Form ohne (umbruchgeschützten) Weißraum keine dauerhafte Alternative und auch nicht bei jedem Artikel einzeln und abweichend in das Ermessen selbsternannter „Hauptautoren“ gestellt.
  • WP:TYP #Leerzeichen – allgemeine Projektregel; keine Extrawürste, was intern in ihrern eigenen Texten Juristen, Mediziner oder Physiker tippen würden, oder wie irgendwer jeden halben Millimeter gedruckten Papieres einzusparen versucht, und auch nix mit privatem „Hauptautoren“-Geschmack.
VG --PerfektesChaos 14:29, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Nein, deine Argumentation fällt in diesem Punkt in sich zusammen, weil es sich dabei offenkundig um keinen typographischen Fehler handelt. Es gibt analog noch weitere Abkürzungen, bei denen es überwiegend unüblich ist, einen Leerschritt zu setzen, z. B. bei der Abkürzung für „zur besonderen Verwendung“, vgl. diesen Artikel. Auch hierbei kann nicht zwingend von einem Fehler ausgegangen werden. Gruß Benatrevqre …?! 16:22, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wikt:offenkundig ist es offenkundig nicht, sonst müsstest du uns nicht zu überzeugen versuchen ;-) Was 1939 die Wehrmacht gemacht hat, ändert nichts am oben gesagten. -- Gruß, aka 22:34, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß schon, warum ich eingangs „Schreibstubenfeldwebel“ und die „mechanische Schreibmaschine“ erwähnt hatte; deren Produkte werden immer angeführt, wenn es gilt, verzweifelt Gegenbeispiele zu finden. Sie sind aber nicht maßgeblich und im Prozentanteil heutigen Schrifttums, wenn man mal Twitter-Trump außen vor lässt, Nullkommanullnullig. VG --PerfektesChaos 23:07, 7. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
… womit ich als Mitlesender, weil letztjährig als Kombattant für den Erhalt des Artikels (Mit-)Eintretender, den Sinn Deines Satzes doch noch erfasst habe … ;-) Zum Anlass und Rest der Diskussion – kopfschüttelnd und ohne Worte. --Stephan Klage (Diskussion) 00:11, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Man kann in diesem Fall auch offensichtlich dazu sagen, der Anscheinsbeweis legt keinen anderen Schluss nahe. Benatrevqre …?! 06:55, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Offensichtlich ist auch das angesichts dieser Diskussion Käse. Aber du kannst natürlich das alles ignorieren und deine eigene Meinung dazu haben - eine diesbezügliche Rücksetzung wäre aber angesichts der tatsächlichen Lage Vandalismus. -- Gruß, aka 09:31, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Diskussion hat bislang nichts zutage befördert, um gegen WP:KORR anstinken zu können. Was tatsächlich unter Vandalismus fällt, darüber haben wir ja bereits gesprochen und dazu habe ich mich geäußert. Gruß Benatrevqre …?! 13:04, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da eine Variante falsch und die andere richtig ist, zählt WP:KORR hier nicht. Ich weiß, du behauptest das Gegenteil, aber damit stehst du gegen den Duden, der genannten DIN, unseren projektinternen Regeln und allem anderen Gesagten. -- Gruß, aka 13:19, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es gibt keinen schlagenden Beweis dafür, dass die eine Schreibweise oder Variante (!) falsch und nur die andere die richtige wäre, das ist deine Privatmeinung, die nicht der Maßstab ist. Der Duden behauptet auch dies nicht (siehe oben; nur Empfehlung), eine verbindliche DIN gibt es nicht und selbst unsere „projektinternen Regeln“ beschreiben keine zwingende Vorschrift. Du überdehnst Regeln, die das insofern nicht hergeben. Gruß --Benatrevqre …?! 13:36, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
OK, dann halte ich mich weiterhin einfach an die Empfehlung des Duden, der unverbindlichen DIN und den nicht zwingenden projektinternen Regeln. Klingt doch gut :) -- Gruß, aka 13:51, 8. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da bin ich dabei! --Dirk Lenke (Diskussion) 11:35, 9. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]