Diskussion:Noël Martin

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Aktueller Artikel dazu in der FAZ:[Quelltext bearbeiten]

Claudia Bröll: Sie haben mir alles genommen, FAZ, 7. Mai 2007. -- Túrelio 12:00, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieses Propagandagesülze zum Schluss vom Herausgeber hat wohl kaum etwas in einer Enzyklopädie verloren. Ebenso wenig politische Parolen. -- IP
Schade zu hören, dass der Mann in den Freitod gehen will. -- Simplicius 16:41, 25. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Haftdauer: Laut Artikel beträgt die Haftdauer für die Täter acht bzw. zwölf Jahre. Verschiedenen Medienberichten sowie der Homepage des Opfers zufolge sind es fünf bzw. acht Jahre. - ??? (nicht signierter Beitrag von 77.12.78.87 (Diskussion) 20:41, 1. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]

POV, Form von Aussagen[Quelltext bearbeiten]

Die Überschrift Der heimtückische Angriff ist ganz klar POV, weiter unten die Aussage geben ihm immer wieder ein Quäntchen Lebenswillen ist wohl kaum enzyklopädiewürdig, wenn vermutlich auch nicht falsch. Da es sich aber scheinbar um ein Opfer rechter Gewalt handelt, werde ich mich hüten, den Artikel einfach abzuändern, da ich keinen Sinn in Editwars sehe. Daher der Anstoss, den Artikel zu bearbeiten bzw. hier erstmal andere Stimmen dazu einzuholen. --SAFS - NOeSSzett (Diskussion) 14:00, 9. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Schilderung des Tathergangs stimmt nicht mit der zitierten Quelle überein. Der Unfall ereignete sich laut Quelle, nachdem die Geschädigten infolge des Steinwurfs die Verfolgung der Täter aufgenommen hatten. Warum wird das denn nicht korrigiert? --84.63.174.44 21:35, 14. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ja? Hast Du mal die Quelle? Wenn in der FAZ steht, die Täter hätten dies so behauptet, dann gibt die FAZ eine Behauptung der Täter und nicht den festgestellten vermutlichen Tathergang wieder. Solange das Gericht keinen solchen Tathergang festgestellt hat (hierzu wäre eine Quelle gut), muss dies als Schutzbehauptung der Täter und kann als vermutliche Lüge angesehen werden. Wobei auch ein gerichtlich festgestellter Tathergang auch nur genau ein vom Gericht angenommener Tathergang ist, aber als Grundlage dienen kann. Eine Behauptung von Tätern zum Hergang der Tat ist sicherlich nicht als Grundlage einer Tathergangsbeschreibung anzusehen. Ich habe hier jedenfalls keine Quelle befunden, die dies so darstellt und auch nur geringfügig vertrauenswürdig ist. -- WikiMax - 11:45, 15. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
"Nach der Attacke 1996 hatte die Polizei zunächst gemeldet, Martin habe zusammen mit zwei Kollegen in ihrem Wagen ein Auto mit einem 17- und einem 24-jährigen Mahlower verfolgt. Dass es umgekehrt war, kam erst später raus. Auch Wochen nach der Tat, tat sich die Polizei äußerst schwer, die offenbar stadtbekannten Täter zu finden." --2003:DF:7703:9100:45DF:D132:E528:ED47 09:47, 16. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
"Mario P. fuhr, Sandro R. warf einen sechs Kilo schweren Feldstein in den Wagen der Briten, der gegen einen Baum prallte. … Die Rekonstruktion des Tathergangs hatte ergeben, dass der Steinwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Unfallursache war. Das höhere Strafmaß für Mario P. wurde mit dessen „hoher krimineller Energie“ und dem „extrem negativen“ Verhalten nach der Tat begründet: An die Wände des Haftraums im Landgericht schmierte er „Juden und Nigger an die Wand“ und zeigte keinerlei Einsicht in seine Schuld." --2003:DF:7703:9100:45DF:D132:E528:ED47 14:54, 16. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweise fehlen[Quelltext bearbeiten]

In dem Wikipediaartikel fehlen die Einzelnachweise zur Hochzeit von Noël Martin und Jacqueline Shields sowie zur Aussage, dass sie ihn pflegte. Auch in Google konnte ich bei der entsprechenden Suche nichts finden (weder Bilder noch entsprechende Artikel).

--DanySahne85 (Diskussion) 21:01, 15. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

U.a. in diesem 2016 veröffentlichten Text belegt. --NiTen (Discworld) 21:17, 15. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]