Diskussion:Pour la vertu

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Anne Winsch in Abschnitt Was fehlt
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Lemma

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In der gesamten mir bekannten Literatur heisst der Orden pour la vertue. Analog zu Orden de la fidélité et constance und Ordre de l’union parfaite sollte das Lemma daher imho Orden pour la vertue oder korrekter Stiftsorden pour la vertue lauten. --Concord (Diskussion) 16:11, 1. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ça s'écrit sans e [1]. Siehe Bruststern.--Mehlauge (Diskussion) 20:32, 1. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Touché... aber wärst du denn d'accord mit Stiftsorden pour la vertu? --Concord (Diskussion)

Was fehlt

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Im Abschnitt „Geschichte“ wird der Zusammenhang zwischen dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich und dem „so“ der Luise Friederike nicht klar.

Wer war sie überhaupt? Lebensdaten und eine kurze Beschreibung (zum Beispiel Titel, Ehefrau des...) ist wünschenswert, wenn es keinen Artikel über sie gibt.

Weil sich nicht jeder Leser in der Geschichte der Klöster und Stifte im Norden auskennt, sollte kurz gesagt werden, welche Rolle die drei genannten Frauenstifte spielten und wer dort lebte. Offenbar waren es sowohl adelige als auch nichtadelige Frauen, weswegen es bei der Ausgestaltung des Orden zum Konflikt kam, wie hier ausgeführt wird – was in den Artikel gehört, meine ich.

Was sich der Leser unter „32 Damen zur vollen Geld- und Naturalerhebung“ vorstellen soll, bleibt rätselhaft.

Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 12:08, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Du kannst den Artikel gern übernehmen [2].--Mehlauge (Diskussion) 12:36, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo Anne Winsch, warum hilft du hier nicht selber mit, den Artikel zu verbessern? Ein Hinweis, in den Artikeln zu den drei mecklenburgischen Landesklöstern findest du auf deine Fragen, auch zu den 32 rätselhaften Damen aussagekräftige Antworten. Also hilf auch du bitte hier mit ...--Klostermönch 16:25, 2. Jul. 2017 (CEST)--Klostermönch 17:52, 2. Jul. 2017 (CEST)
Meine Themen haben mit adeligen Damen nichts zu tun. Die Antwort auf die Frage, was der Erbvergleich mit der Stiftung des Ordens zu tun hat, kann ich nicht geben. Beispielsweise. Noch weniger weiß ich, was „Damen zur Geld- und Naturalerhebung“ sind. Als meine Aufgabe sehe ich es nicht an, solche Fragen zu beantworten. Ein Artikel sollte nach meiner Meinung so geschrieben sein, dass er nicht mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Ein Artikel muss nach meiner Ansicht in sich verständlich sein. Nichts für ungut. Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 18:51, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Na ja, das mit der Hebung ist ja nun erklärt, oder nicht? --Concord (Diskussion) 14:43, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Was „die nach dem Senioritätsprinzip den Höchstsatz der Versorgung erhielten (32 Conventualinnen zur vollen Geld- und Naturalhebung in Dobbertin, 14 Conventualinnen zur vollen Hebung in Malchow“ bedeutet, soll erklärt sein? Findest du? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 15:47, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Was ich daraus verstehe: Es gab offenbar einen finanziellen Unterschied, mit dem die Frauen behandelt wurden. Worin war er begründet? Wie wirkte er sich aus? Wurde zwischen adeligen und nichtadeligen Frauen unterschieden? Stand der Orden folglich nicht allen Frauen zu? War es ein Standardblech, das jede Frau erhielt? Oder nur diejenigen der vollen Geld- und/oder Naturalerhebung? Nachdem ich keine Erklärung in den drei Klosterartikeln gefunden habe, was „volle Geld- und Naturalerhebung“ bedeutet, muss doch hier erklärt werden, was die Kriterien der Vergabe waren. Noch schlichter formuliert: Wer zahlt wem wieviel und wonach wird unterschieden? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 16:23, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Jedes der Damenstifte hatte verschieden Klassen, in denen man nach dem Senioritätsprinzip aufstieg, d.h. nach dem Datum der Einschreibung - weshalb die berechtigten Töchter möglichst bald nach der Geburt eingeschrieben wurden. Immer wenn eine Konventualin starb oder durch Heirat aus dem Konvent austrat, kam es zu einem Aufstieg. Die Hürde für die bürgerlichen Töchter war der kleine Kreis der Berechtigten (Bürgermeister und Ratsfamilien der Vorderstädte) und die geringe Anzahl der Stellen (in Dobbertin 3 von 32). Wenn frau erst einmal in der Pipeline drin war, gab es soweit ich sehen kann, keinen Unterschied bei den Ansprüchen - wohl aber bei der Grösse des Ordens ;-), und Domina wurde man auch nicht... Allerdings konnten Bürgerliche nur in Dobbertin zur vollen Hebung aufsteigen, in Malchow und Ribnitz war bei der halben Hebung Ende der Fahnenstange, es sei denn es handelte sich um zwei Rostocker Bürgertöchter in Ribnitz (eine Rostocker Verwandte von Thomas Mann gehörte dazu und hat ein Fenster im Nonnenchor gestiftet).. Mathilde von Rohr erklärt den Ablauf des Aufstiegs zur vollen Hebung ganz gut. Oder vielleicht hilft dir dies weiter: Die Conventualinnen werden in solche gesondert, die zur vollen Geld- und Naturalhebung stehen, ferner in solche, die zur vollen Geldhebung, die zur halben und die zur Viertelshebung stehen. Bei dem Kloster Dobbertin werden noch Grohherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche und Mecklenburg' Strelitzsche Pensionistinnen angeführt. Es erklärt sich dies daraus, daß 1803 die Klöster der freien Verfügung des Schwerinschen Landesherrn überlassen waren. 1808 kam jedoch eine Vereinbarung zu Stande, wonach sich der Landes» Herr nur im Kloster Dobbertin vier volle und zwei halbe Geldhebungen für landesherrliche Pensionistinnen sicherte, wozu vermöge einer ständischen Bewilligung vom 23. December 1809 noch zwei volle Hebungen und eine halbe Hebung zur Disposition des Herzogs von Mecklenburg-Strelitz kam. Die Zahl der vollen Geld- und Naturalhebungen beträgt mit Einschluss der Domina in Dobbertin 32, in Malchow 15, in Ribnitz 12. Volle Geldhebungen gab es in Dobbertin Anfang der sechsziger Jahre 41, jetzt sind dort 63, in Malchow 21 resp. 41, in Ribnitz 12 resp. 7; halbe Geld-Hebungen in Dobbertin 60 resp. 82, in Malchow 35 resp. 61, in Ribnitz 21 resp. 21; Viertelhebungen wurden in Dobbertin 57, in Malchow 22 und in Ribnitz 12 gezahlt, was auch jetzt noch der Fall ist. Den Städten sind 3 Stellen zur vollen Geld- und Naturalhebung, 2 volle und 4 halbe Geld-Hebungen in Dobbertin, ferner 8 halbe Geldhebungen in Malchow und 2 halbe Geldhebungen in Ribnitz bestimmt; die Stadt Rostock hat ausserdem im Kloster Ribnitz zwei Stellen zur vollen Geld- und Naturalhebung. Die sieben Städte des stargardischen Kreises haben keinen Antheil an den städtischen Klosterstellen. Wilhelm Karl Raabe: Mecklenburgische Vaterlandskunde: Abriss der mecklenburgischen Geschichte. Wismar 1896, S. 830. Es war kompliziert, und die Frage der Berechtigungen ein ständiger Streitpunkt, besonders um 1848 herum. --Concord (Diskussion) 23:12, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Gut, vielen Dank für die Erläuterung und die Mühe, die du dir gemacht hast. Was eine „Hebung“ ist, gar eine halbe oder volle, erklärt es dennoch nicht. Ist es eine Unterhaltszahlung aus dem erwirtschafteten Vermögen des Klosters an die Bewohnerinnen? Eine Unterhaltszahlung, deren Höhe sich nach dem Status innerhalb des Konvents richtete? Oder nur der Status innerhalb des Konvents, je nach Herkunft und Dauer der Zugehörigkeit? Dann sollte man es so auch kurz in diesem Artikel sagen. Oder einen Artikel über Hebung in mecklenburgischen Damenstiften schreiben. Man muss den Begriff doch definieren können.
Könntest du deine Erläuterungen vielleicht beim Kloster Dobbertin einarbeiten? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 08:02, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Ein achtbändiges Konversationslexikon in der Ausgabe von 1893 (Spanner's) kennt nur „Hebungen und Senkungen“. ein lächelnder Smiley  Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 10:07, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Eine Hebung, so wie sie hier gemeint ist, bedeutet Erhebung von Leistungen und ist praktisch das, was wir heute Abhebung nennen (vom erwirtschafteten Gewinn der Klöster, vor allem aus der Verpachtung von Grundbesitz). Also ja, es ist eine Unterhaltszahlung aus dem erwirtschafteten Vermögen des Klosters an die Berechtigten, von denen ein kleinerer Teil, nämlich die zur vollen Hebung, auch Bewohnerinnen sind. Aus den Einkünften der Klöster werden Antheile von bestimmter Höhe gebildet, welche als volle, halbe und viertel Hebungen den Töchtern des Adels, auch des im Lande nicht mehr mit Grundbesitz angesessenen, als Unterstützungen zuertheilt werden. Gänzlich ausgeschlossen sind die Töchter der bürgerlichen Gutsbesitzer, während für die Städte, wie schon erwähnt wurde, einige wenige Stellen reservirt worden sind. Siehe auch das Deutsche Rechtswörterbuch unter Hebung, wo Pension und Hebung als Synonyme gebraucht sind. UNd hast du nicht Lust, das selbst in einer verständlichen Sprachform einzuarbeiten? --Concord (Diskussion) 14:10, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
In dem Fall würde ich eine hochgestellte Anm. zu einer Fußnote vorschlagen und zwar nach den „(32 Conventualinnen zur vollen Geld- und Naturalhebung in Dobbertin, 14 Conventualinnen zur vollen Hebung in Malchow)“. Etwa so: Die „Hebung“ war die Unterhaltszahlung aus dem erwirtschafteten Vermögen des Stifts. Eine volle Hebung stand den Konventualinnen, also den Bewohnerinnen, zu. Eine halbe oder geringere Hebung erhielten Anwärterinnen nach gesellschaftlichem Status oder Dauer der Wartezeit seit der Anmeldung zur Aufnahme in das Stift. Adelige Familien meldeten ihre Töchter häufig (?) gleich nach der Geburt zur Aufnahme an. Für bürgerliche Anwärterinnen, meist Töchter von Bürgermeistern oder Patriziern (?), standen jeweils einige wenige Plätze zur Verfügung. Trifft das in etwa zu? Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 16:12, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Eigentlich wollte ich mich nicht an dieser Diskussion beteiligen, doch zur besseren Ausformulierung Zu vollen Geld- und Naturalhebung für die im Damenstift lebenden Konventualinnen (nicht Conventualinnen) sollte bitte vorher noch der Text zu den adligen und bürgerlichen Einschreibungen im Dobbertiner Einschreibebuch gelesen werden. Im Kloster Dobbertin waren von den 32 Plätzen mindestens 3 von bürgerlichen Töchtern belegt. Auch nachzulesen in dem jährlichen Grossherzoglich Mecklenburg-Schwerinscher Staats-Kalender unter Klöster, milde Stiftungen und Wohlthätigkeits-Anstalten, A. Jungfrauenklöster. Dort sind die mit ihrer Einschreibenummer aufgelisteten Konventualinnen zur vollen Geld- und Naturalhebung, zur vollen Geldhebung, zur halben Hebung und zur Viertelhebung aufgeführt. Im Kloster Dobbertin wurden die Naturalhebungen, wie Fisch, Fleisch, Wild, Milch und Brot fast täglich geliefert. Siehe dazu auch die Bemerkungen im Kloster Dobbertin unter dem Beitrag zum Damenstift. Wenn man die dortigen Texte auch so exakt ausformulieren wollte, wie zu den Hebungen, müsste man dann auch schreiben, dass jeder Klosterdame eine Kuh gehörte und der Kuhhirte täglich die frische Milch zum Frühstück bringen musste. Die Sahne kam nachmittags mit dem Milchwagen von der Molkerei aus der benachbarten Stadt Goldberg.

Der Text zu den Hebungen gehört bitte schön nicht zu den Orden unserer Klostertanten.--Klostermönch 17:14, 5. Jul. 2017 (CEST)

„Der Text zu den Hebungen gehört bitte schön nicht zu den Orden unserer Klostertanten.“ von Klostermönch (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) und das Einrichten eines Sieben-Tage-Archivs von Mentee ZellmerLP (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) mit heute 95 Artikelbeiträgen seit September 2015 löst die Frage nicht, was die Hebungen zu bedeuten haben. Man denkt sich nur seinen Teil. Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 14:13, 10. Jul. 2017 (CEST)Beantworten


Nochmals Anne Winsch, sich nur seinen Teil denken reicht bei der von Dir hier angesprochenen Thematik nicht, mitwirken an der Verbesserung des Artikels mit Einbringung einer verständlichen Formulierung aus dem von Concord exakt zitierten Text wäre immer noch wünschenswert. Warum machst Du es nicht? Immer nur kritisieren find auch ich nicht gut. Zu den Hebungen noch eine Anmerkung: Im Dobbertiner Damenstift nannte man um 1903 die Hebung sogar Präbende einer im Kloster wohnenden Konventualin und ab 1930 wurden es Pfründe, also ein müheloses Einkommen. Vielleicht gibt es zu den Hebungen bei WIKIPEDIA mal einen gesonderten Artikel, auch ich würde dann im Sinne des Klosters Dobbertin mitarbeiten. Doch bedenke, der Bruststern bleibt, den durften die Damen nur auf der linken Brustseite tragen, doch die bürgerlichen Konventualinnen hatten in Dobbertin leider nur den Orden aus Pappe... Das Thema ist für uns damit beendet. --Klostermönch 20:33, 10. Jul. 2017 (CEST)
Wer „wir“ ist, für den das Thema „damit beendet“ ist, kannst nur du beantworten – oder wer sich deinem „wir“ anschließt. Ich habe einen Textvorschlag unterbreitet, auf den Concord nicht mehr reagiert hat. Du hast auf meinen Vorschlag mit dem Totschlagsargument reagiert mit „Der Text zu den Hebungen gehört bitte schön nicht zu den Orden unserer Klostertanten“. Ein Mitarbeiter eures Portals hat mit der Einrichtung eines Sieben-Tage-Archivs versucht, die Diskussion auf dieser Seite im Archiv verschwinden zu lassen. Die offene Frage, was eine volle oder halbe Geldhebung bedeutet, ist damit noch nicht geklärt. Ich habe einen Definitionsvorschlag unterbreitet, auf den ihr – der Autor, Concord, der Newbie eures Portals und du – nicht eingegangen seid. Es liegt an euch, auf meinen Vorschlag zu reagieren. Bis zur Lösung bleibt der „Dieser Artikel hat einen Mangel“-Baustein im Artikel. Ihr könnt natürlich noch eine dritte Meinung einholen. Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 21:40, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
@Klostermönch: Du bist zwar seit sieben Jahren hier tätig, aber offenbar mit den gewünschten Regeln für Signaturen nicht vertraut. Ich bitte dich zur Vereinfachung der Kommunikation, Hilfe:Signatur#Hinweise zur Gestaltung der Signatur zu lesen und deine Signatur mit deiner Benutzerseite, deiner Diskussionsseite oder deiner Beitragsliste zu verbinden: Die Signatur muss auf die Benutzerseite, die Benutzerdiskussionsseite oder die Beitragsliste (mindestens eines davon) verlinken.
Deine Formulierung „Klostertanten“, die du früher benutzt hast, finde ich übrigens unnötig abschätzig gegenüber Frauen, um die es im Artikel geht. Niemand würde dich beispielsweise entsprechend als „Klosteronkel“ bezeichnen oder anreden. Gruß --Anne Winsch (Diskussion) 22:24, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Definition der „Geldhebung“

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Vorschlag, als Fußnote bei „Geldhebung“:

  • Die „Geldhebung“ war eine Unterhaltszahlung aus dem erwirtschafteten Vermögen des Stifts. Eine volle oder geringere Hebung stand den Stiftsdamen nach gesellschaftlichem Status oder Dauer der Wartezeit seit der Anmeldung zur Aufnahme in das Stift zu. --Anne Winsch (Diskussion) 22:40, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
@Anne Winsch: Ist diese meine Ergänzung willkommen? Dann möge bitte die Bemerkung der Unverständlichkeit entfernt werden, anderenfalls ich mich den Damen zur Ergänzung selbigen Wortlautes erbiete. --Altkatholik62 (Diskussion) 00:55, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Vielen Dank. --Anne Winsch (Diskussion) 01:03, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten