Diskussion:Rechtslage Deutschlands nach 1945

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rechtslage Deutschlands nach 1945“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Der Rest waren nur Umformulierungen, überflüssig, nach WP:KORR unerwünscht und vor allem unkonsentiert. Ich bitte um Rücksetzung, dann können wir gerne in einem eigenen Thread diskutieren. --Φ (Diskussion) 10:50, 10. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Es waren gar keine Umformulierungen, sondern ergänzende Konkretisierungen, die ich als Hauptautor dieses Artikels vorgenommen habe. Nichts, wofür hier WP:KORR einschlägig wäre oder ich deine persönliche Billigung bräuchte. Für deine Ergänzung mit Dann sehe ich übrigens keine Notwendigkeit, oder willst du nun jede zufällige Fundstelle, die ein Historiker über die Staatlichkeit Deutschlands nach 1945 mal geäußert hat, in diesen Artikel hauen? --Benatrevqre …?! 10:56, 10. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
WP:WAR ist in jedem Fall einschlägig. Du hast sie ohne Konsens zweimal hintereinander in einen Abschnitt eingepflegt, den ich formuliert habe. Zwingend sind sie in keinem Fall, die Passagen waren auch vor deinem Eingreifen schlüssig formuliert.
Erst Konsens, dann einpflegen. Können wir uns auf diese ganz einfache Grundregel bitte einigen, bitte? --Φ (Diskussion) 11:08, 10. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Schöllgen-Zitat[Quelltext bearbeiten]

Das Schöllgen-Zitat wurde ohne Konsens zweimal hintereinander in den Artikel gezwungen. Ich halte es für redundant. --Φ (Diskussion) 19:05, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe es nicht als überflüssig, sondern als sinnvoll an. Und zwar aus folgendem Grund: Wenn du schon meinst, es sei "ähnlich"(!), will der Leser natürlich auch erfahren, worüber Schöllgen schreibt (er schreibt wohlgemerkt nicht über die politische Souveränität wie Otto Dann, der im Text wörtlich zitert wird) und worin diese angebliche Ähnlichkeit beider Ansichten besteht. Zumal Dann damit gar nicht von einer Beendigung der Existenz des Deutschen Reiches schreibt. Hier mangelt es also an einer Klarstellung. Außerdem ist es nicht unüblich, solche Details in einer Anmerkung wiederzugeben. --Benatrevqre …?! 19:35, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dann schreibt, „Das Deutsche Reich hatte […] aufgehört zu existieren“, Schöllgen meint, die Siegermächte „beendeten faktisch die Existenz des Deutschen Reiches“. Der Unterschied ist ephemer, das ist kein wichtiges Detail, das zwingend in den Arrtikel müsste. Siehe WP:WSIGA#Länge eines Artikels: Die Artikel sollen „nicht zu detaillert sein“. --Φ (Diskussion) 19:42, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Also bitte, der Punkt Detailreichtum bezieht sich ja wohl auf den Hauptteil eines Artikel, wenn man da ellenlang paraphrasiert und ausschweift. Dies ist nicht auf einen knapp-kurzen Einzeiler in einer Anmerkung übertragbar, der an der Länge des Artikels nichts verändert. Und selbst wenn man deinem Argument folgte, so wüsste der Leser immer noch nicht, was Schöllgen schreibt. --Benatrevqre …?! 20:10, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ziemlich dasselbe wie Dann. Kein zwingender Grund es zu zitieren, auch mit Blick auf WP:ZIT. --Φ (Diskussion) 20:22, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Die Begründungen beider Aussagen sind unterschiedlich. Und WP:ZIT verbietet es ausdrücklich nicht, eine texterhebliche Zitatstelle in eine Anmerkung zu schreiben. Es schadet nicht, sondern schafft nur Klarheit. --Benatrevqre …?! 21:14, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Zwingend ist er nicht, und Konsens haben wir auch nicht. --Φ (Diskussion) 21:33, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Zwingend ist es auch nicht, nur von "ähnlich" zu schreiben und den wesentlichen Teil wegzulassen. In den Text umsetzen? Mach doch mal einen konkreten Kompromissvorschlag. Mir geht es dabei vor allem um das Wort "faktisch", denn Schöllgen grenzt seine Aussage damit vom offiziellen Standpunkt der vier Mächte ab. Denen ging es erklärtermaßen nicht um eine Beendigung der Existenz des Deutschen Reiches. --Benatrevqre …?! 07:18, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Wir sind gehalten, mit Zitaten sparsam umzugehen. Wenn die wörtliche Zitierung, wie du selber schreibst, nicht zwingend ist, bleibst sie bitte draußen. --Φ (Diskussion) 08:06, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dem muss ich widersprechen, denn das habe ich gar nicht gesagt. Ich warte immer noch auf einen konstruktiven Vorschlag.
Das Argument mit Zitaten habe ich entkräftet, denn nach seinem „Normzweck“ und dem dahinterstehenden Gedanken, auf welchem es sich begründet, bezieht es sich nicht auf eine kurze Anmerkung, sondern hat breite Zitationen im Fließtext zum Gegenstand. Solche sind unerwünscht, es steht aber nicht gegen eine Klärung eines Sachverhalts. Der Form halber widerspreche ich, das entscheidende Wort "faktisch" unter den Tisch fallen zu lassen. --Benatrevqre …?! 09:49, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Nein, so geht das nicht. Du willst eine Änderung, also hast du auch Konsens herzustellen bzw. abzuwarten. Die Zitation ist nicht zwingend, das schreibst du selbst. Das Wort faktisch ist nur ein minimaler Unterschied, Schöllgen macht auch gar kein Aufhebens darum. Seine Haltung ist ähnlich zu der von Dann, mehr muss hier nicht stehen.
Ich werde das unkonsentierte Zitat deshalb wieder rausnehmen. Du kannst ja dritte Meinungen einholen. --Φ (Diskussion) 10:03, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Du verstößt gegen dein eigenes Ehrenwort, wenn du es rausnimmst, obwohl du die Diskussion blockierst und auch keinerlei konstruktiven Verbesserungsvorschlag machst. Warum wird überhaupt Otto Dann breit zitiert? Selbiges Zitat hast du entgegen deiner eigenen Regelauslegung von WP:ZIT eingebaut. Es klingt nicht sehr überzeugend, sondern ist offenbar nur vorgeschoben, wenn sie hier gelten soll, aber kurz zuvor oder danach nicht mehr. Das kann ich nur so verstehen, dass wo es dir in den Kram passt, zitierst du gerne ausführlich, und wo nicht, soll angeblich eine „Zitation nicht zwingend“ sein. Ich sehe daher keinen Grund, warum Schöllgens persönliches Fazit, den 5.6.45 als eine „faktische Existenzbeendigung“ zu erklären, nicht wörtlich genau wiedergeben werden sollte. --Benatrevqre …?! 11:40, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Nervige Rechthaberei. Wie sieht denn dein konstruktiver Verbesserungsvorschlag aus? Du zwingst per Edit War eine Änderung in einen Passus, den du nicht geschrieben hast, und verweist mich auf unsere Abmachung. Aber die gilt anscheinend nicht rückwirkend, oder wie versteh ich dich? Sehr raffiniert, hast mich ausgetrickst.
Vor soviel trickreicher Blockade kapituliere ich. Der Klügere gibt nach. --Φ (Diskussion) 12:39, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich blockiere?? --Benatrevqre …?! 12:58, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
Welchen konstruktiven Vorschlag machst du denn? Es bleibt bei der Fassung, die du per Edit War in den Artikel gezwungen hast. Na toll. --Φ (Diskussion) 13:41, 8. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Weitergeltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen[Quelltext bearbeiten]

Darüber gibt es in diesem Artikel nichts. Dass man praktisch die bestehende Rechtslage weiter anwenden musste, abgesehen von allem offensichtlich rechtswidrigem wie der in Gesetztestexte gegossene Rassismus, ist durchaus verständlich. Nur, wie sieht es mit der Legitimität von Gesetzen aus, wenn der Staat, der sie erließ, nicht mehr existiert? –Falk2 (Diskussion) 15:55, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Falscher rechtlicher Ansatz, und du gehst auch von einer irrigen Annahme aus, denn der deutsche Staat existierte ja fort. Deswegen gab es auch kein Problem mit der allgemeinen Fortgeltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit sie nicht dem freiheitlich-demokratischen Geist und später dem Grundgesetz widersprachen. --Benatrevqre …?! 17:08, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Richtig, aber das sollte man für weniger Rechtskundige im Artikel noch einmal explizit hinschreiben. --Φ (Diskussion) 17:41, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Hab was entsprechend ergänzt. --Benatrevqre …?! 22:43, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Danke, aber was war mit den Gesetzen, die vor 1933 erlassen wurden und in Kraft waren? Aus praktischen Gründen wird man keine rechtlose Phase einführen, denn das sowas in die Hose geht, hat sich schon öfter gezeigt. Das Aufheben der zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr wirkte schon abschreckend genug. Es gibt so einige Gesetzestexte, die seinerzeit schon dringend revisionsbedürftig waren. Dazu muss ich mir nur das BGB angucken. Von meinem alten Herrn haben wir eine kommentierte Ausgabe aus den Sechzigern (er war in dieser Zeit auf der Polizeischule) und spätestens beim Familienrecht fallen einem schon die Zähne raus. Immerhin sind in dieser Ausgabe die verfassungsgemäß nicht mehr anzuwendenden Normen enthalten und dann kursiv angepasst ergänzt.
Dazu kommt, dass man sich seinerzeit jahrelang über das Fortbestehen des deutschen Staates gestritten hat. So klar, wie das heute dargestellt wird, war es noch in den Sechzigern und Siebzigern, als ich das Schulsystem genießen durfte, nicht. –Falk2 (Diskussion) 23:25, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es war verfassungsrechtlich bereits ab 1948 klar, dass die Fortbestandstheorie sich durchsetzte. Auch das Grundgesetz höchstselbst ging von Anfang an davon aus, was das BVerfG ja 1972 feststellte (siehe hier). Art. 123 Absatz 1 GG regelt außerdem klar, dass Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages fortgilt, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Vorkonstitutionelles Recht gilt also dann weiterhin fort, wenn es nicht im Widerspruch zum 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz steht, das bezieht sich auch auf alle Gesetze, die vor 1933 erlassen wurden und in Kraft waren.--Benatrevqre …?! 23:51, 24. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Behalte im Auge, dass es bis 1990 zwei Feldpostnummern gab. So nassforsch kann man das nicht aus trizonesischer Sicht abhandeln. Die heutige Sichtweise ist oft sehr einseitig. –Falk2 (Diskussion) 00:04, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Was sollten die Feldpostnummern mit der Rechtslage Gesamtdeutschlands nach 1945 zu tun haben? Das erschließt sich mir nicht. Die DDR selbst konnte ja was anderes meinen und tat dies dann ab Anfang/Mitte der 1950er, indem sie den angeblichen Untergang des deutschen Staates behauptete, was freilich an der Rechtslage und der Staatenpraxis nichts zu ändern vermochte. --Benatrevqre …?! 00:10, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Auf diesem Teich würde ich nicht herumhüpfen. Dafür knackt das Eis deutlich zu laut. Juristerei hat mit Naturgesetzen nur wenig zu tun. Was Du gerade sagst, lässt sich mit Es gibt hier zwei Meinungen: Meine und die Falsche übersetzen. Du magst davon überzeugt sein, doch mit einem neutralen Standpunkt hat das nichts zu tun. Hier wäre schon interessant, wie dieselbe Situation in der DDR und auch in Österreich mit sehr ähnlicher Ausgangslage bewertet wurde. –Falk2 (Diskussion) 15:22, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nein, das brauchst du mir nicht zu sagen. Aber hier geht es längst nicht mehr um einen offenen Meinungsstreit. Ich spreche hier nicht über Meinungen, nicht über meine, nicht über deine. Ich verweise stattdessen auf die herrschende Lehre, wie du sie seit Gründung der Bundesrepublik in der einschlägigen Fachliteratur findest. Das ist schon ein großer Unterschied. --Benatrevqre …?! 15:37, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja, eben der Bundesrepublik. Das war nur einer von eben drei Staaten, die auf dem Gebiet des Deutschen Reiches entstanden. Der Unterschied ist nur, dass Österreich nach dem Zerfall des Heiligen römischen Reiches bis zum »Anschluss« eine andere Rechtsgeschichte hatte. »Einschlägige Fachliteratur« gab es eben in allen drei Nachfolgestaaten und die Ansichten passten meist nicht zusammen. Dazu kommt, dass die Bundesrepublik Deutschland der erste der beiden deutschen Staaten war, der offiziell gebildet wurde. Was hätten denn die Länder, die nicht dabei waren, überhaupt tun sollen? Ihre Handlungsfreiheit war durch die Diskrepanzen zwischen der UdSSR und den übrigen drei Alliierten etwa so groß wie die des sächsischen Kurfürsten, später Königs Friedrich August I. in den napoleonischen Kriegen. Die Haltung »Wir sind die einzig Wahren und Gerechten« führte 1990 sehr schnell zur Wortbildung »Besserwessi«. Das sollte allen, die es erlebt haben, noch geläufig sein. Wenn die »herrschende Lehre« nicht neutral ist, dann haben wir schon die Pflicht, das auch darzustellen. –Falk2 (Diskussion) 15:53, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Bitte konsultiere die Fachliteratur. Es war längst nicht nur die Sicht der Bundesrepublik, das ist schlichtweg falsch und ist auch in den aktuellen Standardwerken beschrieben. Mir scheint außerdem, dass dir der Viermächtestatus Deutschlands von 1945–1990, also die Existenz von Rechten und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte über Deutschland als Ganzes, nicht umfassend bekannt ist. Es gibt Regalmeter an Fachliteratur (also ich beziehe vor allem Handbücher ein, die nach 1990 erschienen sind), die sich mit ihm auseinandersetzt. Wir sollten deswegen hierüber keine persönlichen Betrachtungen anstellen. Es ist übrigens aus rechtlicher Sicht nicht korrekt, von „Nachfolgestaaten“ zu sprechen.
Ist dir bezüglich der fortgeltenden deutschen Gesetze nun konkret noch was unklar im Text? --Benatrevqre …?! 15:56, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Nach vorn: Verehrter Kollege Falk2: Man muss in der Tat differenzieren zwischen der Zeit 1945 bis 1949 und die Zeit danach, in der es dann zwei Staaten gab (ich würde nicht so flappsig von "Feldpostnummern" schreiben). Alles, was zwischen 1945 und 1949 passierte, galt gleichermaßen in Ost wie West und da hatten die Allierten das Sagen. Einen recht guten Überblick über diese Zeit und die Aufhebungen/Änderungen, ohne sich erst dick mit Fachliteratur eindecken zu müssen, bietet die Seite "https://www.verfassungen.de/de45-49/verf45-i.htm. Das ist das eine. Das andere ist, dass die Rechtsgeschichte der DDR in dem Artikel tatsächlich sehr kurz ist, er ist allerdings auf die staats- und völkerrechtlichen Debatten und Theorien ausgerichtet und verfolgt im Grunde nicht das, was in dieser Abschnittsüberschrift ausgesagt ist, einen WP-Artikel Rechtsgeschichte der DDR gibt es nicht. Was auch nicht verwundert, denn wer die DDR pauschal als "Unrechtsstaat" bezeichnet oder gar verunglimpft, interessiert sich nicht dafür.

Da gebe ich Dir recht, dass viele Bestimmungen des BGB erst mit dessen Abschaffung Anfang der 1970er Jahre in der DDR aufgelöst wurden (Familiengesetzbuch, Zivilgesetzbuch usw.), dafür traten sie dann kurioserweise 1990 wieder in Kraft, wie der "berühmte" Paragraph 1300 BGB: "Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, kann sie ... auch wegen des Schadens, der kein Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen."(siehe https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/1300.html in gestrichener Fassung, aber der Text ist lesbar - also drastisch und unenzyklopädisch formuliert: Für eine Entjungferung während der Verlobung ist u.U. dafür eine Entschädigung in Geld fällig. Der trat nach dem Beitritt im Osten wieder in Kraft und erst 1998 gesamtdeutsch außer Kraft. Man denke an § 218 StGB, der auch nach der Wiedervereinigung in Ost und West einige Jahre eine andere Rechtslage beinhaltete, siehe Schwangerschaftsabbruch#1945-1990 und Schwangerschaftsabbruch#Seit 1990 (nota bene: Wenn die DDR ein "Unrechtsstaat" war, fragt man sich unwillkürlich, warum man sich mit der unterschiedlichen Rechtslage so lange aufhielt). Auch im Umweltrecht gibt es zahlreiche Beispiele, die Sanierung der WISMUT-Areale war rein rechtlich nur möglich, weil es gelang, die diesbezügliche DDR-Gesetzgebung in den Einigungsvertrag aufzunehmen und sie weitergelten zu lassen (mit dem der Alt-BRD zum damaligen Zeitpunkt hätte man die Areale lediglich großflächig abgesperrt und sich selbst überlassen).

Und so weiter. Das überfordert den Artikel hier aber vollständig. Aus meiner Sicht kann man da nur zustimmen, einige kleinere Bereiche auszubauen oder zu präzisieren, aber ansonsten führt das Anliegen hier zu weit.--Rote4132 (Diskussion) 16:40, 25. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Absatz wieder entfernt. In diesem Artikel geht es um die staatsrechtliche Stellung Deutschlands. Fortgeltendes innerstaatliches Recht hat damit nichts zu tun und passt daher nicht rein. Grüße --h-stt !? 23:55, 29. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich schlage vor, sie wieder reinzunehmen. Das Lemma heißt nun mal Rechtslage, und die betrifft auch das innerstaatliche Recht. Der kurze Abschnitt tut keinem weh. Mit freundlichen Grüßen --Φ (Diskussion) 07:49, 30. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
@H-stt, ich schätze deine Meinung, allerdings geht es in dem Abschnitt auch dezidiert um die rechtliche Vorstellung der Siegermächte, denen es vor allem darum ging, Deutschland mittels Generalklauseln von NS-Recht zu befreien. --Benatrevqre …?! 08:01, 30. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das ist aber nicht das Thema des Artikels. Wenn der bisherige Text dazu verleitet, hier diese off-topic-Ergänzung einzufügen, sollte vielleicht der umgebende Text auch gekürzt werden. Grüße --h-stt !? 16:36, 30. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Rechtslage Deutschlands. Nicht Rechtslage in Deutschland. Dieser Artikel hat eine Funktion, Beliebigkeit gehört hier nicht rein. Lasst uns die Konzentration ernst nehmen. Leute, das hier ist und war schon immer der zentrale Artikel, der die Wahnvorstellungen der Reichsbürger widerlegt. Das ist wichtig. Deshalb sollte hier nichts rein, was von der Funktion ablenken könnte. Grüße --h-stt !? 16:38, 30. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
OK, ich habe es in den Hauptartikel zum Dt. Reich ausgelagert. --Benatrevqre …?! 17:34, 30. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]