Diskussion:Richard II. (Drama)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von WeiteHorizonte in Abschnitt Handlung
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Gruß -- Andreas Werle (Diskussion) 09:31, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Uraufführung (Info-Box)[Quelltext bearbeiten]

Die Erstaufführung des Stückes ist nicht bekannt; auf Grundlage der Forschungen von E. K. Chambers galt bei früheren Herausgebern wie J. Dover Wilson lange Zeit aufgrund eines Einladungsschreibens an Sir Robert Cecil eine angenommene private Aufführung im Hause von Sir Edward Hoby in Canon Row am 9. Dezember 1595 als erste belegte Aufführung (nicht aber als Datum der Uraufführung!); nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion kann jedoch aus diesem Einladungsschreiben nicht eindeutig oder mit hinreichender Sicherheit auf eine tatsächlich stattgefundene Aufführung von Shakesepeares Richard II geschlossen werden; aus dem Wortlaut des Schreibens („K. Richard will present himselfe to your viewe“) lässt sich nicht einmal mit Gewissheit entnehmen, ob es sich überhaupt um eine Theateraufführung oder aber um eine Präsentation gänzlich anderer Art, beispielsweise eine Gemäldes, handelte; ein eindeutiger oder auch nur wahrscheinlicher Hinweis auf ein Stück Shakespeares ist in dem Text des Schreibens nicht zu finden; für die Datierung der Entstehungszeit des Stückes wird dieses Datum in der heutigen Diskussion daher auch nicht mehr als terminus ante quem herangezogen (vgl. z.b. Jeremy Lopez: The Shakespeare Handbooks - Richard II, Palgrave Macmillan 2009, S. 2, oder Ulrich Suerbaum: Der Shakespeare-Führer, Reclam 2015, S. 265, der den Eintrag im Stationers’ Register vom 29. August 1597 als spätestmöglichen Abfassungszeitpunkt nennt.) Auch in der gerade erschienenen zweiten Auflage des Oxford Companion to Shakespeare von Michael Dobson und Stanley Wells findet sich keine Angabe einer belegten Aufführung vor dem Druck der ersten Quarto-Ausgabe von 1597 (vgl. S. 322-325).--WeiteHorizonte (Diskussion) 22:29, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Handlung[Quelltext bearbeiten]

In der Inhaltsangabe wird in der Darstellung des Abbruchs des angesetzten Zweikampfes zwischen Bolinbroke und Mowbray durch Richard II. wird in der vorherigen Fassung auf die mittelalterliche Vorstellung der Strafe durch Gott Bezug genommen; dieser Zusatz wurde als "überflüssige Deutung" von Cricho entfernt. Der hierin implizit enthaltene Verweis auf das mittelalterliche Konzept des Gottesurteils ist für die Bedeutung dieser Historie jedoch keinesfalls irrelevant. In Shakespeares Historien kommt Richard II. eine besondere politische Brisanz zu, da es hier um die Dramatisierung der Absetzung eines rechtmäßigen Königs (=nach elisabethanischem Denken des weltlichen Stellvertreters Gottes, siehe Suerbaum Shakespeares Dramen, Tübingen und Basel 1996, S. 94ff.) geht, der in der zeitgenössischen Lesart des Tudor Myth zu einem nahezu hundert Jahre andauernden Chaos führte.

Die Beendigung des nach mittelalterlich Denken von den Kontrahenten geforderten Duells für eine Gottesentscheidung durch Richard II zeigt nicht nur dessen Wankelmut, sondern ebenso seinen Bruch mit den mittelalterlichen Traditionen durch einen willkürlichen Machtanspruch seinerseits, der Teil der Legitimation seiner späteren (nach mittelalterlichen Vorstellungen wiederum unrechtmäßigen) Absetzung durch Bolinbroke ist.

Dieses Zusammenprallen von mittelalterlichen Traditionen bzw. Ordnungsvorstellungen und neuzeitlichem Denken und Agieren ist ein zentrales Thema dieses in der elisabethanischen Rezeption hochbrisanten Stückes und daher nicht bedeutungslos.

Da in dem leider noch sehr fragmentarischen Artikel die Teile zur Interpretation und Rezeptionsgeschichte bislang vollständig fehlen, habe ich den durchaus bedeutsamen Hinweis auf das mittelalterliche Vorstellungsbild wieder eingefügt. Vgl. zu diesem Deutungszusammenhang beispielsweise Ina Schabert, Shakespeare Handbuch. 5. Auflage Stuttgart 2009, S. 150ff. sowie Ulrich Suerbaum: Der Shakespeare-Führer, 3. Aufl. Stuttgart 2015, S. 264ff. und Michael Dobson and Stanley Wells: The Oxford Companion to Shakespeare. OUP. Second Edition 2015, S. 322ff. Siehe darüber hinaus zum interpretatorischen Gesamtzusammenhang auch Hans-Dieter Gelfert: Richard II. In: Hans-Dieter Gelfert: William Shakespeare in seiner Zeit. Beck, München 2014, S. 247. Ebenso zum literaturhistorischen Hintergrund Ulrich Suerbaum: Shakespeares Dramen. Tübingen und Basel 1996, ISBN 3-8252-1907-0, S. 100-106, und 181-185. --WeiteHorizonte (Diskussion) 14:39, 7. Mai 2017 (CEST)Beantworten

@WeiteHorizonte: Mich stört ja nicht der Verweis auf den Gerichtskampf, sondern die Epocheneinordnung, die Erklärung über den Ausdruck „mittelalterliche Vorstellung“. Nicht jede „mittelalterliche Vorstellung“ war in der elisabethanischen Zeit ausgestorben. Die Formulierung „ganz nach mittelalterlicher Vorstellung“ war besonders schlimm und klang mehr wie aus einem Reiseführer fürs Mittelalter, wenn es so etwas gäbe, als nach einem wissenschaftlichen Text. Wie wäre es, einfach darauf hinzuweisen, seit wann der Gerichtskampf und die Gottesurteile in England nicht mehr üblich waren? Die Rechtsinstitution des Gerichtskampfes ist ja auch nicht auf eine bloße Vorstellung reduzierbar (die zudem auch im Mittelalter nicht von allen Menschen geteilt wurde, zu Zeiten von Richard II. auch schon lange – mindestens seit 1215 – nicht mehr von der römischen Kirche). Dass auch Shakespeare den Blick aufs Mittelalter mit geprägt hat, heißt ja nicht, dass wir jetzt überall in Inhaltsangaben sinnvoll dieses Attribut einfügen könnten. Es wird ja nicht im Drama „mittelalterlich“ genannt, und wenn wir es so nennen, verstellen wir etwa den Blick darauf, dass der Gerichtskampf etwa vor einem Wiederaufkommen unter Richard II. schon einige Zeit außer Gebrauch gekommen war.[1] --Chricho ¹ ² ³ 16:37, 7. Mai 2017 (CEST)Beantworten
@Chricho: Da stimme ich völlig mit Dir überein, dass eine eher inflationäre und unspezifische Verwendung des Begriffs "mittelalterlich" wenig sinnvoll ist und die vorherige Formulierung im Text unglücklich gewählt war und - wie im Ganzen jedoch der bislang noch ziemlich desolate und stark überarbeitungsbedürftige Artikel- kaum wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. In Shakespeares Historien und damit auch der literaturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Werken geht es jedoch weniger um eine historisch bzw. epochengeschichtlich korrekte Abbildung der nationalen Geschichte Englands vor dem Hintergrund der Rosenkriege, sondern vielmehr um Shakespeares Deutung und fiktionale Aufbereitung der Historie als Teil seines eigenen historischen Selbstverständnisses, das seinerseits wiederum im elisabethanischen Geschichtsverständnis vor allem im Hinblick auf die Legitimierung des Tudor Myth fußte, dieses aber ebenso entscheidend mitprägte. Von daher ist für die Bedeutung und Aussage des Stückes das oben angesprochene Aufeinanderprallen der unterschiedlichen historischen Ordnungsvorstellungen ungeachtet einer (geschichtswissenschaftlich) korrekten Epocheneinordnung durchaus von Belang und zu thematisieren. Vgl. dazu beispielsweise auch die Einleitung von Stanley Wells zu der von ihm hrsg. New Penguin Ausgabe (1977) von Richard II, vor allem S. 13ff., 21ff und 39f. sowie Anthony B. Dawson und Paul Yachnin in der Einleitung der von ihnen hrsg. Oxford World Classic Ausgabe (2011), insbes. S. 1f. und 17ff.).
Ich denke, dass die gesamte Inhaltsangabe wohl nicht nur in sprachlicher Hinsicht eh noch zu überarbeiten sein wird und die entscheidenden noch fehlenden Teile zur Interpretation und Text- und Werkgeschichte bzw. Rezeption noch ergänzt werden müssen; vielleicht finden wir in dieser Hinsicht noch eine passendere Formulierung, inhaltlich sollte das hier im Werk angesprochene Spannungsverhältnis jedoch auf jeden Fall angesprochen und nicht völlig herausgenommen werden. LG--WeiteHorizonte (Diskussion) 17:41, 7. Mai 2017 (CEST)Beantworten