Diskussion:Speisekarte

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Speisekarte“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hierher oder ins "Menü" gehört: Es gibt ja auch sogenannte Menükarten, auf denen bei großen Gala-Diners die Speisenfolge abgedruckt ist. Wo gehört das genau hinein? Da gibt es möglicherweise ein paar interessante, historische Fakten zu. -- WormforEnnio 13:13, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Meiner Meinung nach müßte es 'Speisenkarte' heißen, da sie ja (in aller Regel) meherer Speisen auflistet. Jojo 18:39, 1. Jun 2005 (CEST)

Hmmm, lesen bildet... habe mich eines besseren belehren lassen müssen, es scheint tatsächlich 'Speisekarte' zu heißen. Jojo 18:43, 1. Jun 2005 (CEST)

Aber es heißt doch auch "Getränkekarte" und nicht "Getränkkarte". Von einer Bekannten weiß ich, dass die Zeitschrift "Der Feinschmecker" in einem Leserbrief das Wort "Speisekarte" in "Speisenkarte" verbessert hat. Es leibt wohl offen und spannend :-) --84.169.248.69 13:20, 17. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Buchstabe n ist zunächst einmal ein Fugenelement, kein Plural-n. (So heißt es Hals-Nasen-Ohrenarzt, obwohl man einen Hals, eine Nase und zwei Ohren hat.) Hierzu gibt es viele Regeln:
Wenn der Plural z.B. mit -e endet, wie in Getränke, ist Getränkekarte zwingend. Ebenso, wenn Plural und Genetiv mit -en enden. So heißt es Zeugenaussage, weil der Zeuge beidesmal mit n (die Zeugen/ des Zeugen) gebeugt wird. Bei Speise (die Speisen/ der Speise) gibt es keine eindeutige Regel. Aber bei weiblichen Wörten auf -e wird oft ein n verfugt, wie in Brillenträger. (Obwohl er nur eine Brille auf der Nase trägt.) Somit ist auch Speisenkarte richtig, und beide Formen werden erwähnt.
Quelle: http://www.canoo.net/services/WordformationRules/Komposition/WB-Elements/Fuge.html?MenuId=WordFormation11551 , 91.60.123.88 11:31, 22. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Siehe Fugenelement. --Suricata 17:56, 2. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Es heißt Speisenkarte (Plural wie auch Singular "Duden"), würde man Speisekarte sagen, wäre es ja eine Karte zum verspeisen/essen. Es heißt ja auch Straßenbahn und nicht Straßebahn.ps 8.6.2013. (nicht signierter Beitrag von Ropiti (Diskussion | Beiträge) 13:41, 8. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]


Als gelernter Gastronom sage ich es geht beides wie auch bei Kalbfleisch (mit Fugen-s) und Kalbfleisch (ohne Fugen-s) und in diesem Fall eben Singular Speise oder Plural Speisen

Seitensperrung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Seite mal für ein Weilchen gesperrt, weil jemand rumvandaliert. Rainer ... 18:33, 2. Sep 2005 (CEST)

Sollte nicht noch hinzugefügt werden, das eine Speisekarte - zumindest in Deutschland - nach dem Gesetzgeber auch Mindestangaben enthalten muss (z. B. bestimmte Inhalts- und Farbstoffe, Mengenangaben bei Getränke, Herkunftsregionen und Qualitätsangaben bei Weinen etc.). Grundlagen bilden hierbei das Gaststättengesetz, die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, das Weingesetz, die Preisangaben-Verordnung und das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Ferner ist die Speisekarte (oder der Preisaushang bei Bierkneipen etc) für den Wirt verpflichtend (Preisvergleich für den Kunden). So wie die 'Speisekarte' jetzt dargestellt ist, befasst sich die Seite ja mehr mit dem Layout einer Speisekarte und sollte um diese Aspekte ergänzt werden.

Da hast du recht. Wie es aussieht, kennst du dich mit dem Thema aus. Dann hau in die Tasten! Der Artikel kann ja von jedem bearbeitet werden. Oder weißt du eine Internetquelle, wo die für Speisekarten relevanten Dinge aufgelistet sind? Gaststättenverband vielleicht? Rainer Z ... 17:44, 5. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was mir noch fehlt, ist die Pflicht der Restaurants Speisekarten außen auszuhängen (nachts sogar beleuchtet), so dass der Gast schon vor Betreten des Lokals entscheiden kann, ob es seinen Ansprüchen und Budget entspricht. Leider finde ich die betreffende Verordnung nicht. Gilt wohl auch in Österreich. --Suricata 17:55, 2. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Hinweis, dass die rechtlichen Grundanforderungen an Speisekarten zumindest in Deutschland zu oberflächlich dargestellt sind, ist richtig (Zusatzstoffe, Mengenangaben, irreführende Angaben). Ich werde mich dem im Rahmen einer eigenen Artikelserie demnächst widmen, wenns genehm ist. Einstweilen der Hinweis auf die im Einzelnachweis schon genannte Speisekarten-Seite (EN 2), die einen hervorragenden Überblick über weitere Grundanforderungen bietet.
Die Aushangpflicht ist im Artikel jetzt ja bereits behandelt. Verdeutlicht werden könnte lediglich, dass nicht die gesamte Speisekarte ausgehängt werden muss, sondern nur wesentliche Teile. Dies wird meist so interpretiert, dass das Preis- und Leistungsniveau aus den dargestellten Elementen erkennbar sein sollte, allerdings nicht nur die Speisen, sondern auch die Getränke betreffend. --Gastromartini 02:34, 25. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das steht ja unter Rechtliches. Ansonsten ist es selbstverständlich genehm, wenn Du Dein Wissen hier einbringst. Die Pflichtfußnoten mit Phosphat etc sollten tatsächlich noch rein. Was hat es mit den Mengenangaben auf sich? --Suricata 07:51, 25. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Habe ich, glaube ich, auch erwähnt, dass die Aushangpflicht bereits behandelt ist. Ich hatte mich auf den vorherigen Diskussionsstand bezogen.
Es gibt insgesamt drei Punkte, die weiters in Deútschland noch verbindlich vorgeschrieben sind:
  • Bei Getränken müssen die Mengenangaben, auf die sich die Preise beziehen, zwingend mit angegeben werden (ausser bei Heissgetränken oder Cocktails), also 0,5 ltr. Bier=3,00€
  • Zusatzstoffe müssen gekennzeichnet werden (wobei ich noch nicht sicher bin, ob die Liste der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe bundes- oder landesweit verbindlich ist).
  • Die Deklaration der angebotenen Artikel muss deren Eigenschaften so umschreiben, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird. Dies betrifft im Wesentlichen die angebotenen Weine sowie die Speisen. In den Lebensmittelrichtlinien sind hier einige Konsensbegriffe aufgeführt, die als quasi allgemeinverbindlich gelten. Bekanntestes Beispiel ist das "Wiener Schnitzel", dass so deklariert ein Kalbsschnitzel sein muss, häufigster Fehler der Schinken, der ohne weitere Kennzeichnung ein Hinterschinken sein muss, weil dies dort als allgemeine Verbrauchererwartung festgelegt worden ist.
Gerade der letzte Punkt ist nicht nur für Gastronomen von Bedeutung, die sich über Speisekarten informieren wollen, sondern im Rahmen der Diskussionen über Klebeschinken und Analogkäse auch für Verbraucher. Möglicherweise sollte man diesen Punkt daher ausführlicher behandeln.
Wie gesagt, ich bin am Anfang einer Artikelserie zu diesem Thema, allerdings mit gastronomischen Schwerpunkten, sprich Gestaltung und Bedeutung als Steuerungselement der betrieblichen Abläufe. Aus der Vorrecherche dazu ergeben sich meistens Nachweise, die auch für hier relevant sein können. Wenn ich die beieinander habe, stelle ich gerne einen Änderungsvorschlag auf deine Diskussissionseite oder auch hier, um sie abzufeilen.

--Gastromartini 02:40, 26. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Danke, ich hatte bei den Mengenangaben an Speisen gedacht. Da Deine Vorschläge fundiert klingen kannst Du sie ruhig direkt im Artikel einbringen. Wenn Dir der Mut fehlt, dann erstmal hier. --Suricata 08:09, 26. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

interessiert, daß der Begriff (Speise-) Karte vom italienischen carta kommt, was dasjenige meint, was wir mit Papier bezeichnen. Papier stammt allerdings von papyros, und der hat mit aus einem Faserbrei geschöpften Material nichts zu tun. Carta ist jünger. Im Gasthaus legt der Wirt einen Zettel aus. Zettel liegt nahe beim täglichen Geschehen, das Koch und Patron meist gemeinsam abhalten. Das gepflegte Restaurant widerspiegelt das Marktangebot im Jahresverlauf. Wenn also auf einer Speisekarte im Februar Erdbeeren stehen, dann ist man am falschen Ort. Recht am Platze ist die Karte aber auf dem Häuschen: carta igienica heißt Klo.-Papier. Filmtechniker-80.219.86.230 11:42, 6. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Abgrenzung zu anderen Karten[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur die Weinkarte, sondern viele andere Karten (Getränkekarte, Cocktailkarte, Zigarrenkarte, Eiskarte, Dessertkarte, ...) können die Speisekarten ergänzen. Wie damit umgehen? Einzelne Lemmata? Oder hier ein gesonderter Abschnitt nur mit den jeweiligen Besonderheiten? Ich persönlich beführworte letzteres und würde bei Bedarf gerne damit anfangen.

--thSo (Diskussion) 17:02, 23. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Theorie und Praxis[Quelltext bearbeiten]

Preisverzeichnisse sind 'jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen ... vorzulegen'. Dem widerspricht etwa die Damenkarte. Auch Kleinkinder brauchen keine Speisekarte. Für die Bezahlung haftet die bestellende Person, vermutlich weil dadurch ein vertragliches Rechtsverhältnis begründet wird. Inwieweit wird also die Preisangabenverordnung in der Praxis umgesetzt?

Auch habe ich noch nie Angaben über Zusatzstoffe bekommen. In einem Smalltalk mit einem Bar-Keeper erzählte mir dieser, dass die Cocktail-Kirschen eigentlich recht ungesund seien. Die Getränkekarte dieser Bar ist ein dickes Buch mit hunderten Cocktails, seitenweise exotischen Spirituosen, Jahrgangsweinen etc. Müssten die Angaben bei jedem Cocktail stehen oder genügt ein Sternchen mit Verweis auf ein Glossar am Ende? Inwieweit ist die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung praxisgerecht?

Was passiert bei Nicht-Einhaltung? Ich habe bereits in vielen Berufen gearbeitet. Bislang gab es da noch kein einziges Betätigungsfeld, in dem die (teilweise kostenpflichtig gelehrten und amtlich geprüften) Bestimmungen eingehalten wurden. (ZB Taxifahrer: haben Ruhezeiten, dürfen nicht in die FuZo, sind gemäß Arbeitszeit anzumelden => fahren 18 Stunden ohne richtige Pause, nehmen Gäste überall auf, werden geringfügig gemeldet und erhalten ca 40 % des Umsatzes. AMS Kursleiter, die mit Rucksack kommen und auf Urlaub gehen, während sie Teilnehmern die Anwesenheit nahelegen oder mit Existenzminimum-Entzug um erfundene Zeitbestätigungen erpressen. Lehrlinge, die täglich unbezahlte Überstunden in Vollbeschäftigungen machen und angeschrien werden, wenn sie mit der AK drohen. Restaurants, wo sich Gäste in der Küche zum Kiffen und feiern treffen. Angestelltenverhältnisse, die einfach nicht angemeldet werden...)

Ist alles, was hier an Rechtlichem steht eigentlich auch nur offiziell, während es in der Praxis keine Rolle spielt? -- 77.119.129.220 07:13, 27. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Deklarationspflichten nicht belegt, ggf. nicht rechtsgültig[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierungen in den jeweils abschließenden Absätzen der Abschnitte 'Lebensmittelzusätze' und 'Verbrauchertäuschende Deklaration von Speisen und Getränken' sind nicht mit Quellen belegt. Meines Wissens nach entsprechen sie keiner gültigen Rechtsprechung in Deutschland (ggf. in Österreich? Schweiz?) Ohne entsprechende Belege sollten diese Absätze daher entfallen. --thSo (Diskussion) 19:42, 21. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Geplante Content-Spende[Quelltext bearbeiten]

Ich überlege, meine zusammengetragenen Erkenntnisse der letzten 25 Jahre der Wikipedia zu "spenden": Viele Inhalte meiner Speisekarten-Seite (selbst unter CC-BY-SA-Lizenz, Wikipedia:Beteiligen) würde ich in das Lemma Speisekarte überführen (natürlich bereinigt um alles, was nicht WP-geeignet ist, d. h. Meinungen, Anleitungen etc.) Meine Erkenntnisse sind jedoch nur zum Teil auf wissenschaftliche Publikationen zurückzuführen (die entsprechende Liste habe ich bereits vor einiger Zeit auf Speisekarte hinterlegt.) Bevor ich aber damit anfange, wollte ich mal hören, welche Argumente für oder auch gegen solche eine Spende sprechen.

Freue mich über jeden Hinweis, -- thSo (Diskussion) 09:37, 4. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Thorsten! Also das Problem ist uns schon länger bekannt, scheiterte bislang aber an den verschiedenen Ansätzen für das Thema. Fängt schon damit an, bis wann etwas eine Menükarte ist, und ab wann eine Speisekarte. Das offenbar vor allem im DACH dieser Unterschied gemacht wird, erleichtert die Sache nicht wirklich. Gibt eigentlich 2 Wege. Entweder Du erstellst in Deinem BNR einen Entwurf, und schlägst den dann als Ersatz für diesen Artikel hier vor, oder Du änderst ihn hier Schritt für Schritt, und wartest die Reaktionen ab. Auch eine Diskussion beim Portal:Essen und Trinken könnte was bringen. Denn es geht hier nicht nur um "wissenschaftliche Publikationen", sondern auch simple Fach- und Sachkunde verschiedener Ausbidlungsberufe und der Gastronomie generell.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:59, 4. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Danke, Oliver, das macht mir Mut. Ich würde es mit der schrittweisen Methode versuchen. An Portal:Essen und Trinken hatte ich auch schon gedacht. --thSo (Diskussion) 10:33, 4. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]