Diskussion:Steuerverkürzung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Dealerofsalvation in Abschnitt Falsches Lemma?
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Wie hoch ist die Steuerverkürzung?[Quelltext bearbeiten]

Habt ihr mal irgendwo gelesen wie hoch die jährlichen steuerverkürzungen in deutschland sind? was wird von den finanzämtern geschätzt? gruß --Anderer 13:46, 13. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Das kannst Du in der Steuerfahndungsstatistik des Bundesfinanzministers nachlesen. ZB Hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_85434/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2009/09/analysen-und-berichte/b03-ergebnisse-der-steuerfahndung-2008/ergebnisse-der-steuerfahndung-2008.html. Gruß und schönen Abend --Noisl 21:14, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Falsches Lemma?[Quelltext bearbeiten]

ME wedelt hier der Schwanz mit dem Hund. Die Steuerverkürzung (SVK) ist ein Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung (SHZ). Deshalb müsste SVK zu SHZ umgeleitet werden, nicht umgekehrt. SHZ ist eben der allgemeinere Begriff. Überdies ist SVK nur eine Alternative, denn SHZ begeht auch, wer zu Unrecht Steuervorteile erlangt. Und einen Artikel über "zu Unrecht erlangte Steuervorteile" gibt es auch nicht. Zu Recht. Beide Begriffe haben keinen selbstständigen Wert. Sie gehören in einem Artikel über SHZ erläutert. Oder man bringt das alles in einem Artikel zum Lemma Steuerstrafrecht. Das wäre wohl am schönsten. Wenn ich rauskriege, wie das technisch alles funktioniert, mache ich mich vielleicht an die Arbeit. Bis dahin lass ich mich gern eines Besseren belehren (würde mir Arbeit sparen...) --Noisl 21:11, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ja, hier wedelt der Schwanz mit dem Hund. Ich hab einen Admin gebeten, das zu ändern.
"alles in einem Artikel zum Lemma Steuerstrafrecht" ... da finden Amateure es nicht so leicht. Für das In-Zusammenhang-Stellen genügen imho die [[ Links, die Wikipedia so angenehm machen.

Und ein Lemma "Steuerhinterziehung" inkl. Steuerverkürzung mindestens für D-A-CH, evt. auch Hinweise auf andere europ. Länder (wie z.B. das von mir eingefügte griechische Beispiel) kann schon für sich ein stattlicher Artikel werden. --193.158.173.17 06:38, 20. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Verschoben. Die Diskussionsseite (diese) habe ich in diesem Fall nicht verschoben, da am Ziel eine Diskussionsseite existiert. --dealerofsalvation 08:09, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Frage zur Strafandrohung?[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich um die hinterzogenen Steuern bei den Werten? (nicht signierter Beitrag von 93.204.36.240 (Diskussion) 20:34, 19. Mai 2010 (CEST)) Ja, aber das sind nur Faustregeln, die sich zudem von Gericht zu Gericht unterscheiden. --Noisl 14:21, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Verfolgungsbehörde: Fianzpolizei o.ä.[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel fehlt mir ein Hinweis : "in deutschland wird Steurhinterziehung von Finanzämtern (?) zusammen mit der Staatsanwaltschaft (?), Polizei und Bundeszollverwaltung verfolgt und vn ... geahndet. Kennt sich ein Kollege aus ? danke --Neun-x 19:07, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten