Diskussion:Tierpsychologie

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Zu den Tilgungen der IP-Ergänzung vom 13.10.05[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, es gäbe keine akademische Anbindung des Begriffes Tierpsychologie mehr, ist falsch - siehe z.B. [1]

Da "Tierpsychologe" und "Psychologe" nicht verwechselbar sind, ist die Behauptung, die Verwendung des Begriffes Tierpsychologe als berufsbzeichnung sei illegal, ohne Quellennachweis nicht glaubwürdig. --Gerbil 09:13, 14. Okt 2005 (CEST)

Diplom ist geschützt[Quelltext bearbeiten]

Dazu folgende Quelle:

Einzelfragen im Zusammenhang mit der Führung und Verleihung von Hochschulgraden

Ich habe an einem inländischen oder ausländischen Bildungsinstitut ein Abschlusszeugnis mit der Aufschrift "Diplom" erworben. Ist dieses Diplom anerkannt? Kann ich den Titel führen?

Mit dem Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor" oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt.

"Diplomzeugnisse" die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.

[2] (Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur)

Dass die Bezeichnung "Diplom" in Deutschland nicht von jedermann verwendet werden darf, ist damit wohl eindeutig geklärt. Verwechslungsfähig mit einem akademischen Grad heißt nicht verwechslungsfähig mit einem bestimmten Grad (Dipl.-Psychologe vs. Dipl.-Tierpsychologie), sondern daß eine Bezeichnung von Dritten für einen akademischen Grad gehalten werden könnte. Darunter fallen alle Bezeichnungen à la "Diplom-..." oder "Diplom in...", da es laut HRG keinen Numerus clausus (also somnit auch keine endgültige, vollständige Liste aller Diplomgrade) für akademische Grade gibt. Siehe auch Diplom, akademischer Grad, Liste akademischer Grade (Deutschland) --89.51.3.74 18:19, 10. Sep 2006 (CEST)

  • Die IP 212.23.140.110 hält es offenbar nicht für nötig, hier in der Diskussion Stellung zu beziehen, bevor sie falsche Behauptungen wieder in den Artikel führt. Wem die "Rechtslage" immer noch nicht "eindeutig" ist, hier noch folgende Quelle der Staatlichen Zentrale für Fernunterricht:

"11.03.2005

Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Anfrage folgendes mitgeteilt:

Die Abschlussbezeichnung "Diplom-..." ist durch die Gesetzgebung den Hochschulen vorbehalten (§§ 96 I 1, 119 I 1 HG).

Wer die Bezeichnung "Diplom-……. (institutskennzeichneder Zusatz)" führen würde, würde sich nach § 132a StGB strafbar machen. Die Ausstellung einer Urkunde, in der die o.g. Bezeichnung verliehen wird, dürfte als Anstiftung strafbar sein."

[3] Dies ist keine private Interpretation, sondern die offizielle Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums NRW. Der Pseudotitel "Diplom-Tierpsychologe" ist eindeutig rechtswidrig. --89.51.15.179 22:28, 2. Okt 2006 (CEST)

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Wenn man ein bißchen zum Thema googlet, findet man interessantes zum Thema (siehe Weblinks). Scheint wohl mehr in die esoterische Ecke zu gehen. Das geht aus dem Artikel aber in keiner Weise hervor, hier wird's mehr als "angewandte Wissenschaft" verkauft.--89.51.15.198 15:13, 12. Sep 2006 (CEST)

Ich kokettiere ja auch in WP mit meiner Ausbildung (ich wurde auf dem Gebiet der Verhaltensforschung promoviert, bin also tatsächlich von Ausbildung her quasi "Dr. der Tierpsychologe"), arbeite aber seit 1988 in einem völlig anderen Gebiet und verfolge den Missbrauch der Bezeichnung recht genau. Die Qualifikation derjenigen, die beim erwähnten Fernstudiengang ihre Ausbildung gemacht haben, ist in der Regel einigermaßen ok. Es gibt außerdem noch http://www.tierpsychologie.at/ (.de wird grade überarbeitet), auch dieser (ältere) Verband bemüht sich um Seriosität in seinen Reihen. Man muss tatsächlich genau nachfragen, wen man da vor sich hat, aber das ist heute beim Zahnarzt auch so. Auch da bin ich auf Beutelschneider gestoßen, so dass ich mich heute immer im Kurs an der Uniklinik behandeln lasse. --Gerbil 16:36, 12. Sep 2006 (CEST)

Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker ![Quelltext bearbeiten]

Allerdings tummeln sich auf diesem zukunfträchtigen Markt auch viele selbsternannte „alternativer Tierheiler“, die als „Tierheilpraktiker“, „Tierhomöopathen“, „Tiertherapeuten“ und auch als „Tierpsychologen“ praktizieren, ohne eine fundierte verhaltensbiologische Ausbildung nachweisen zu können.


Dazu möchte ich sagen, dass eben nicht mehr jeder Hunz und Kunz sich Tierheilpraktiker/In nennen darf !! Das ist nicht der Fall. Es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom 22. 4. 1999 mit dem Aktenkennzeichen I ZR 108/ 97, in dem es ganz klar heißt:

Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die - ohne Arzt zu sein - bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden UND EINE ENTSPRECHENDE AUSBILDUNG ABGELEISTET, ist nicht als irreführend i. S. von § 3 UWG zu beanstanden. Eine etwaige Fehlvorstellung nicht zu vernachlässigender Teile des Verkehrs über das Erfordernis einer - nicht bestehenden - staatlichen Erlaubnispflicht ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung als nicht schützenswert anzusehen.

Um eine Praxis zu eröffnen braucht man übrigens, je nach Bundesland und zuständigem Veternäramt:

- Ausbildungszertifikat der Schule - Sachkundenachweis über den Umgang freiverk. Lebensmittel

Wenn man Lasertherapie anwenden möchte, wird der "Laserschutzbeauftragtenschein" gefordert. Neu wird demnächst der "Ausbildereignungsschein" der IHK sein, wenn man eine Tierheilkundeschule eröffnen möchte. Das letztere ist jedoch noch Geplänkel, da heisst es abwarten.

Ich bitte dahingehend um Anpassung des Absatzes. (nicht signierter Beitrag von Nordstjernen (Diskussion | Beiträge) 18:15, 23. Sep. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Es ist vor allem auch unsinnig im Einführungssatz festzustellen, dass es keine geschützter Berufsbezeichnung ist, und danach nochmal vor Menschen ohne 'richtige' Ausbildungung zu warnen. Es wurde ja schon die Aussage getroffen, dass es keine richtige Ausbildung gibt, also kann sie auch keiner haben! 83.216.254.155 15:02, 6. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]


@ Gerbil

Ich habe mir auch meine Gedanken zur "Tierpsychologie" gemacht. Die kann man hier:

http://svartebok.npage.de/tierpsychologie_-_17420335.html

nachlesen. Ich denke, dass wir da konform gehen in gewisser Weise. (nicht signierter Beitrag von Nordstjernen (Diskussion | Beiträge) 18:19, 23. Sep. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Kenntnis des Instinktverhaltens als Basis[Quelltext bearbeiten]

„Ihre erfolgreiche Umsetzung in die verhaltenskundliche Praxis setzt gleichermaßen eine genaue Kenntnis des Instinktverhaltens der Tiere voraus wie der Mechanismen der Verhaltensformung durch Lernen (=Konditionierung).“ steht derzeit im Artikel.

Ich sehe aus dem Zusammenhang nicht mehr wirklich, worauf sich ihre erfolgreiche Umsetzung bezieht. Außerdem ist es sicher immer spannend, sich auch mit nicht mehr aktuellen Theorien auseinanderzusetzen, aber sie unter der Überschrift Tierpsychologie heute zum Baiswissen zu erklären, halte ich nicht für richtig. Mag jemand korrigieren, der die Entstehung des Artikels länger schon verfolgt hat? Anka Wau! 15:40, 4. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Kapitel Zertifizierung der Hundetrainer-Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Gehört meiner Meinung nach überhaupt nicht hierher. Könnte nach Hundeschule. Meinungen? Anka Wau! 11:34, 25. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wenn's Quellen gibt natürlich nach Hundetrainer, ev. sekundär in Hundeschule erwähnbar. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:20, 25. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Done. Anka Wau! 22:41, 25. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Pferde in WK II[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist von "hunderten Pferden" die Rede, die auf deutscher Seite eingesetzt gewesen waeren, und es wird der Eindruck erweckt, als sei dies nur oder ueberwiegend auf deutscher Seite der Fall gewesen. Das ist falsch. Alle Kriegsfuehrenden Staaten habe in grosser Zahl (es waren sicher eher hunderttausende als hunderte) Pferde eingesetzt. Weitreichende Motorisierung war kaum vorhanden, am ehesten noch bei Briten und Amerikanern. Das andere wichtige Transportmittel war natuerlich die (Dampf-)lok, am Rande bemerkt. Praktisch jeder Soldat im zweiten Weltkrieg fuhr mit der Bahn an/von der Front, und dort gab es Pferde (nicht fuer Kavallerieattacken, die waren wirklich vorbei), sondern meist vor Planwagen, Geschuetzen usw. (nicht signierter Beitrag von 143.210.72.77 (Diskussion) 10:42, 7. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Das wird nur erwähnt, weil Grzimek es für Studien nutzte. Ob der Zweite Weltkrieg vorwiegend zu Pferde ausgetragen wurde, kann nicht Thema des Artikels Tierpsychologie sein. --Logo 10:56, 7. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Die Aussagte "Außerdem darf nicht übersehen werden, dass auch im Zweiten Weltkrieg noch auf deutscher Seite hunderte Pferde in Kavallerie-Abteilungen eingesetzt wurden" ist trotzdem irrefuehrend bzw. falsch, wenn insgesamt 2.800.000 Pferde eingesetzt wurden (http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/00943/index-21.html.de). Nur weil es nicht das Thema ist, muss man ja nicht gleich Falschinformationen unterbringen... (nicht signierter Beitrag von 143.210.72.77 (Diskussion) 13:12, 7. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Mangel an Ausbildung führt zur Professionalisierung[Quelltext bearbeiten]

„Der Mangel an verhaltenskundlicher Ausbildung während des Studiums der Tiermedizin führt seit den 1990er Jahren zu einer allmählichen Professionalisierung der Arbeit von ‚Experten für verhaltensauffällige Haustiere‘.“ So steht es im Moment im Artikel. Ein Mangel an Ausbildung kann aber wohl unstrittig nicht zu einer Professionalisierung der Arbeit führen. Ich ahne, was hier gemeint ist, aber es steht nicht da. Das, was hier gemeint sein könnte, wäre auch zu belegen. Ich streiche daher den Satz. Anka Wau! 20:09, 6. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]