Diskussion:Vorbehaltsfilm

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2001:A61:260D:6E01:49FE:F9E9:D1A7:B18B in Abschnitt Zeit für eine kritische Betrachtung?
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Triumph des Willens[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Triumph des Willens wird dieser als Vorbehaltsfilm bezeichnet. Warum ist er nicht in dieser Liste?? --Benutzer:Dynamiker 22:00, 03. Sep. 2009


Mich würde mal interessieren, welchen Charakter die im Artikel erwähnten Einschränkungen haben. Gibt es hier einschlägige Gesetze (wenn ja: welche) oder ist es einfach so, daß die Murnau-Stiftung als Inhaberin der Rechte Aufführungen der Filme nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt? --Toto 10:36, 23. Jun 2006 (CEST)

Primär gibt es wohl erstmal Beschränkungen durch die Inhaberschaft der Rechte. Wenn die Schutzfristen auslaufen, wird man vermutlich diskutieren, inwiefern § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §130 (Volksverhetzung) StGB anwendbar sind.
Die Antwort eines juristischen Fachmanns würde mich auch interessieren. --217.237.150.42 01:09, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Das mit den Leni Riefenstahl Filmen stimmmt meiner Erinnerung nach (wie ja auch die Liste im Artikel zeigt) nicht - sie hat sich, soweit ich weiss, schon in den 1930er und 40er Jahrne, also noch im Dritten Reich, die Rechte an ihren Filmen vertraglich gesichert, daher konnte und kann die Murnaustiftung auch nicht über sie verfügen. In der Tat war Frau Riefenstahl wohl kein Fan der Vorbehaltsregelung: angeblich hat sie verbieten lassen, dass ihre Filme mit einer "fachlichen" Einführung vorgeführt werden. Der Artikel ist ja insgesamt nicht gerade kritisch; es gibt eine Menge Filme, deren Rechte die Murnaustiftung hat, und die nicht unter Vorbehalt stehen (Wien 1910, Feuertaufe u.ä.). Die Stiftung hat vor allem von Film und Geschichte keine Ahnung und auch kein Interesse. Ein Blick auf deren homepage genügt, da werden einfach propagandistische Texte aus Goebbels' PropMin als Synopsen abgedruckt und ähnliche Katastrophen.. --Pontiuspilatus (Diskussion) 12:17, 24. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Gründe für die Einstufung als Vorbehaltsfilm[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, woher IP 84.63.208.126 die detaillierten Informationen über die Einstufung der einzelnen Filme als Vorbehaltsfilm hat. Ich hoffe, diese Angaben beruhen nicht auf einer persönlichen Einschätzung der Filme, sondern stammen aus der Literatur. --Stilfehler 19:14, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


Die Gründe sind sehr aufschlußreich für den politischen Grundtenor dieser selbstherrlichen "Stiftung" und ihrer Zensoren. "Antisowjetisch" ist ein besonderes Schmankerl genauso wie "Glorifizierung des Deutschen": DAS kann man in der Canossa-Republik keinesfalls zulassen. (nicht signierter Beitrag von 79.197.201.244 (Diskussion) 14:01, 17. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Das Problem ist wohl, das die Stiftung keine offizielle Begründung für jeden Film veröffentlicht. *Ich klage an! Telepolis-Artikel über Vorbehaltsfilme und die Arbeit der Stiftung, 27 März 2010, abgerufen am selben Tag.
--Eingangskontrolle 18:21, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten


Auf den Seiten der Murnau-Stiftung finde ich die angegebenen Gründe für die Einordnung als Vorbehaltsfilm nicht in den zitierten Formulierungen. Von wem stammen sie? Bitte Quellenangabe!

Von wann stammen die Gründe? Kann eine „Lebensnorm“ (ein archaischer Begriff“) von z.B. 1960 für heute ein Maßstab sein? Sollen die 175er wieder bestraft werden, Schwangerschaftsabbrüche wieder kriminell sein, Frauen wieder keine Geschäfte eigenverantwortlich tätigen dürfen, etc. Einen Grund „NS-Dolchstoßlegende wird kolportiert“ kann es nicht geben, da dies Unsinn ist. Die sog. Dolchstoßlegende gibt es bereits seit dem Ersten Weltkrieg. Empfohlene Quelle: Wikipedia. „Verfälschte Wertevermittlung“ – wie kann man eine Wertevermittlung verfälschen? Vielleicht meint der Autor: Falsche Werte vermitteln oder Werte falsch vermitteln. Der Verfasser scheint Probleme mit der deutschen Sprache zu haben.

Generell, da mehrfach angemahnt, wenn keine Quellen für diese Art von Gründen, sollten sie nach Wikipedia-Regeln sofort gelöscht werden !!!!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 84.159.177.15 (Diskussion) 18:30, 3. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Gibt's wirklich...[Quelltext bearbeiten]

... keine Chance, diese Filme zu sehen? Ich kann mir gerade unter nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit sachkundiger Einführung nichts konkretes vorstellen.
„Red Dawn“ gibt's an jeder Ecke, und man kann vorher abschätzen, wieso der Film so ist wie er ist. Daher fände ich's schade, wenn diese filmischen Ideologie-Zeitzeugen dem Geschichtsinteressierten unzugänglich blieben. -- Gohnarch░░░░ 20:06, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Guck doch einfach bei Youtube oder Torrent, da gibt es sie unzensiert... Mfg --PentiumII 11:31, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

So ist es. Daher stellt sich die Frage, inwiefern es noch Sinn macht, "Vorbehaltsfilme" im "Giftschrank" zu lagern, wenn jeder "Hitlerjunge Quex" und Vergleichbares bei Google Video runterladen kann. Sergius 13:19, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Der Sinn ist es, die Medienkompetenz und die Vergleichsmöglichkeit gering zu halten. Der Unterhaltungswert der umseitigen Filme ist durchgehend recht gering; Regie, Drehbuch, Tricks/Stunts, Kamera geschweige Farbe oder Ton entsprechen nicht ansatzweise heutigen Ansprüchen. Ein "interessiertes" Publikum würde sich aus nur wenigen Neonazis rekrutieren, für den Rest der Bevölkerung sind die Filme schlichtweg langweilig und (filmisch) uninteressant. Aaaber... wenn man sie doch einmal sehen könnte, dann könnte man ihren offenen und verdeckten propagandistischen, nationalistischen und ausländerfeindlichen Inhalt und die Art und Weise, wie dieser vermittelt wird, mit den unzähligen US-Produktionen vergleichen und man würde erkennen, dass dort in vielen Filmen auf genau die selbe Art und Weise Russen/Kommunisten/Araber/Vietnamesen/Indianer/Japaner usw. als nichtmenschliche und grundsätzlich bösartige Objekte dargestellt werden, die es zu vernichten gilt. DAS ist unerwünscht und das war es auch schon 1945ff, als die beiden Blöcke Ost und West ihre Grenzen durch die Welt zogen. (nicht signierter Beitrag von 217.84.162.251 (Diskussion | Beiträge) 18:40, 14. Jan. 2010 (CET)) Beantworten
Du hast bei Deiner ethnischen Auflistung Deutsche (oder "Nazis") vergessen. Dazu gibt es ja mehr als genug Filme. Die seltsamerweise hier im wiki nicht als Propagandafilme tituliert werden. --41.151.226.182 21:42, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

„Einen Vertrieb dieser Filme erlaubt die Stiftung grundsätzlich nicht, aber es zirkulieren illegale Kopien dieser Filme.“ Es existieren nicht nur Kopien, sondern es gibt diverse Internet-Versender von Argentinien bis Polen, bei denen man Videos dieser Filme kaufen kann. Es gibt auch mehrere Websites, von denen man diese und weitere Filme aus dem III. Reich kostenlos herunterladen kann. (nicht signierter Beitrag von 84.159.177.15 (Diskussion) 18:30, 3. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

... und weil die Stiftung als Verwertungsrechteinhaberin diese nicht lizenziert hat, handelt es sich um illegale Kopien. Genauso wie Du auf jedem zweiten Flohmarkt illegale Kopien von Hollywood-Blockbustern angeboten bekommst. Auch wenn Du illegale Kopien professionell vertreibst, bleiben es illegale Kopien ;) --213.168.88.118 14:23, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Link mal auf die Hauptseite übernommen. Der Artikel ist ziemlich ausführlich, zumal noch ein weiterer Teil folgen wird. Hilfreich ist auch die Erläuterung, wie auf der Seite der Stiftung nachrecherchiert werden kann, ob ein Filme ein Vorbehaltsfilm ist.
Ich habe unsere Liste auch mal mit den Einträgen der Murnau-Stiftung verglichen (und bei der Gelegenheit die Einzelnachweise hinzugefügt). Dort fehlen fünf Filme: Friesennot, Hans Westmar, SA-Mann Brandt, Der ewige Jude und Heimkehr. Zumindest so wären es tatsächlich 41. Warum die nicht bei der Stiftung gelistet sind und was deren Status ist: warten wir den zweiten Teil des Telepolis-Artikels ab.

-- kallewirsch 23:50, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Einschränkungen der FSK?[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte hier schon einmal vor geraumer Zeit (Mitte 2006) nachgefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Film als Vorbehaltsfilm gilt. Nach der letzten Änderung soll nun die FSK hierfür zuständig sein. Die Aufgaben der FSK sind allerdings im JuSchG klar geregelt, und das einzige, was die FSK tun kann, ist einen Film (mit allen Konsequenzen) zu indizieren. Weitere Auflagen festzulegen ("nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit sachkundiger Einführung") ist klarerweise nicht eine Aufgabe der FSK. Also nochmal meine Frage: Welche Gesetze sind für Vorbehaltsfilme einschlägig? -- Toto 10:04, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Also die Murnau Stiftung hat die Filmrechte. Auch die von Filmen die nach Urheberrecht nicht mehr geschützt sind ? Das möge mal jemand erkären. Ob trotz der „Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte“ [1] die Rechte fortbestehen, sollte geklärt werden. Darin wird unterschieden:
  • Artikel 2.2 „Die Schutzfrist für ein Filmwerk oder ein audiovisuelles Werk erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen, unabhängig davon, ob diese als Miturheber benannt worden sind: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und Komponist der speziell für das betreffende Filmwerk oder audiovisuelle Werk komponierten Musik.“
  • Artikel 3.3 „Die Rechte der Hersteller der erstmaligen Aufzeichnung eines Films erlöschen fünfzig Jahre nach der Aufzeichnung. Wird jedoch der Film innerhalb dieser Frist erlaubterweise veröffentlicht oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben, so erlöschen die Rechte fünfzig Jahre nach der betreffenden ersten Veröffenlichung oder öffenlichen Wiedergabe, je nachdem, welches Ereignis zuerst stattgefunden hat. Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet "Film" vertonte oder nicht vertonte Filmwerke, audiovisuelle Werke oder Laufbilder.“
Es wird also zwischen Schutzfrist und Rechten unterschieden.
Deutsche Gesetzesvorlagen lesen sich wiederum anders als die EG-Richtlinie. Dauer des Urheberrechts (§§ 64-69)
Das bei der Umsetzung der Urheberrechtsreformen mehrfach korregiert werden musste, lässt ich bei Gunda Dreyer,Jost Kotthoff,Astrid Meckel, Urheberrechtsgesetz, Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nachlesen [2]. Das Wiederaufleben bereits abgelaufener Schutzrechte scheint eine ungeklärte Problematik.
Das mag nun interpretieren wer mag. Besten Gruß Tom 09:33, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Die Definition des "Vorbehaltsfilm" stammt augenscheinlich von der Murnau-Stiftung. Auf deren Homepage findet sich folgende Formulierung:
Vorbehaltsfilme (VB-Filme) sind vorwiegend Propagandafilme aus der Zeit des Dritten Reichs, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch oder volksverhetzend ist, denen z.T. die Freigabe der Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verweigert wurde und die auf Beschluss des Kuratoriums der Murnau-Stiftung von ihr nicht gewerblich ausgewertet werden.
Stattdessen kommen diese Filme in geschlossenen Veranstaltungen – etwa im Rahmen der politischen Bildungsarbeit – zum Einsatz. Hier werden sie von kompetenten Referenten eingeführt und anschließend mit dem Publikum diskutiert.
Veranstaltungen mit Vorbehaltsfilmen führt im Auftrag der Murnau-Stiftung das Kölner Institut für Kino und Filmkultur durch.
Mit der FSK hat das wohl nichts zu tun. Aber ich gehe davon aus, dass die Filme bei der FSK durchgefallen wären und / oder von der Stiftung als Rechteinhaber nie der FSK zur Prüfung vorgelegt wurden.
--Dk0704 22:30, 14. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Stimmt, die FSK hat mit den Vorbehaltsfilmen (zumindest heute) nix (mehr?) zu tun. Ich hab das entfernt. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 22:50, 14. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Die FSK hatte mit den Vorbehaltsfilmen NIE etwas zu tun, die Einstufung wurde ja vom Rechte-Inhaber getroffen und die Filme niemals der FSK vorgestellt. Angesichts der Inhalte wären die Filme gemäss Strafgesetzbuch jedoch von der FSK als schwer jugendgefährdend einzustufen. (nicht signierter Beitrag von 46.115.112.113 (Diskussion) 02:10, 9. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

verfälschte Wertevermittlung?[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn damit gemeint? Wie kann man denn eine Vermittlung verfälschen? Ist das ein offizieller Begriff? Oder ist damit "Vermittlung verfälschter Werte" gemeint; dann wäre aber der Ausdruck falsch.-- 194.59.36.100 10:26, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten


Gemeint ist, dass die Werte in künstlich verfälschten Situationen vermittelt werden, z.b. der Soldat, der glücklich und zufrieden auf dem Schlachtfeld stirbt, da sich seine Kompanie durch seinen Heldentod noch rechtzeitig zurückziehen kann. Die "Werte", das er durch sein Opfer zum Held wird, sind ja durchaus richtig, zumindest was die Männer betrifft, die dann durch ihn die Sache überleben, verfälscht wird die Vermittlung jedoch dadurch, dass der Soldat zu Chorgesängen glücklich einschläft, statt bei seinen eigenen Schmerzensschreien zu verbluten. (nicht signierter Beitrag von 78.48.105.13 (Diskussion 04:10, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Das ist doch reine TF oder gibt es dafür Quellen? Die verlinkte FWM-Seite hilft da nicht weiter. Unter diesen "verfälschte Werte"-Begriff fällt ansonsten praktisch jeder Parteiwerbespot. --Gamma γ 00:48, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
"der Soldat, der glücklich und zufrieden auf dem Schlachtfeld stirbt" - naja DAS kann nun keine Werteverfälschung sein, die zu einer Sperrung des Films führt. Da wären nämlich 90% aller US-Kriegs-Schmonzetten zu verbieten. Die öffentliche Aufführung dieser Filme ist uns von den Alliierten '45 verboten worden, und das gilt eben bis heute fort. Kann doch nicht so schwer sein, das zu begreifen! --217.191.195.171 20:07, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Nun, in Deutschland kommt es dann natürlich noch darauf an, welche Uniform jener Soldat trug und welche sein Gegner. MV--77.182.90.48 22:55, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Bullshit! Die Allierten haben zunächst einmal alle Filme verboten, um sie sichten zu können. Unbedenkliches wurde dann zeitnah wieder freigegeben, manchmal wurden Schnitte vorgenommen um offensichtliche Bezüge auf die NS-Diktatur zu tilgen. Als die Zuständigkeit für die Filmkontrolle auf die BRD überging, waren ca. 200 Filme nicht freigegeben, jetzt sind es noch ca. 40 – ein deutlicher Unterschied zur Besatzungspolitik. Von der politisch indoktrinierten und kontrollierten Produktion des Dritten Reichs von über 1000 Spielfilmen sind weniger als 5 % nicht frei verfügbar, da sie eben falsche Werte vermitteln, die strafbare Inhalte darstellen, wie eben Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung. (nicht signierter Beitrag von 46.115.112.113 (Diskussion) 02:10, 9. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
Naja, in der Beziehung muß dem unten zitierten Welt-Artikel Recht gegeben werden. Beispiel Kriegsverherrlichung: erstens sind von den 5 D des Potsdamer Abkommens nur die Denazifizierung, Demokratisierung und Dezentralisierung uneingeschränkt aktuell (in letzterem Fall mehr oder weniger), während das für die Demontagen nicht mehr gilt (Wirtschaftswunder) und auch nicht in der Form für die Demilitarisierung; der Landser war erlaubt, Die grünen Teufel auch. Eine Zeit, in der man aus gegebenen Gründen meint, daß man den Deutschen den Krieg ganz austreiben muß, ist eine andere als eine, in der man bei allem Angriffskriegsverbot von ihnen einen Wehrbeitrag erwartet. Zweitens führt in diesem Fall der Dings mit dem Vorbehaltsfilm dazu, daß man die Deutschen davor beschützt, einen langweiligen banal-einfältiger Streifen wie U-Boote westwärts! anzusehen, der den Krieg verherrlicht, aber sonst nichts tut, und es aus heutiger Sicht ohne jede Überzeugungskraft tut, während ein - was immer man inhaltlich sagen will - unbestritten großes Kunstwerk wie Die große Liebe, das den Krieg genauso und noch mehr verherrlicht und dabei sogar implizit den Sozialdarwinismus noch dazu, und dafür wegen seiner handwerklichen Qualität viel besser propagandisieren kann, erlaubt ist.--2001:A61:260D:6E01:49FE:F9E9:D1A7:B18B 20:03, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Die Gründe[Quelltext bearbeiten]

hab ich jetzt mal gelöscht. Der Quellenbaustein war lange genug drin, ohne das was nachgekommen ist; die ursprüngliche Einfügung war auch schon unbequellt und von einer IP, die man jetzt nimmer fragen kann. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 00:51, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Kolberg…[Quelltext bearbeiten]

…wurde vor einigen Jahren auf arte ausgestrahlt, begleitet von einer Dokumentation zur Entstehungsgeschichte. Eine geschlossene Veranstaltung war damit nicht gegeben. Ein pathetisches Machwerk voller Schwulst, dessen einzige enzyklopädische Relevanz die Ausmasse seiner Produktion unter Berücksichtigung der Zeit und ihrer Umstände sind. (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.105 (Diskussion) 00:53, 12. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Links[Quelltext bearbeiten]

Die Links 3-43 funktionieren nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 84.130.234.72 (Diskussion) 17:57, 11. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis, sie sind korrigiert. Grüße --h-stt !? 14:57, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Zeit für eine kritische Betrachtung?[Quelltext bearbeiten]

„Die Welt“ berichtet kritisch über die Behandlung der Vorbehaltsfilme durch die Murnau-Stiftung. Wäre es nicht auch hier angezeigt, den Kritikern eine "Stimme zu geben"?--Akazia030 (Diskussion) 12:46, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Naja, dann aber nicht so viel vom DHM sondern besser unter Betonung des Filmmuseums München, das die selbe Debatte schon letztes Jahr geführt hat. Bei denen gab es eine ziemlich gute Podiumsdiskussion, in der Vertreter der Murnaustiftung, der FSK und der Filmhistoriker Hans Schmid auf dem Podium saßen. Schmid hat das Thema durch eine Artikelserie in Telepolis aus der Versenkung geholt. Grüße --h-stt !? 17:24, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo h-stt, danke für den Hinweis. Ich sehe auch mehr die Murnau-Stiftung in der Verantwortung. M.E. betreibt sie über die ihr zustehenden Auswertungsrechte eine Kontrolle darüber, was uns an NS-Propaganda zugemutet werden kann. I.ü an der FSK vorbei.--Akazia030 (Diskussion) 14:09, 6. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Weder die Murnau-Stiftung noch die FSK sind verantwortlich, sondern das Strafgesetzbuch. § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b und § 184c legitimieren das Vertriebs- und Vorführungsverbot. (nicht signierter Beitrag von 46.115.112.113 (Diskussion) 02:10, 9. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
Das ist schlicht falsch. Die Murnau-Stiftung hält die Filme zurück; aus sicher mehr oder weniger zutreffenden Gründen. Aber die Mehrzahl der Vorbehaltsfilme würde nach meiner Einschätzung heute nicht an strafrechtlichen Vorschriften scheitern. Anderenfalls wäre der M-S die Aufführung der Vorbehaltsfilme ebenfalls verwehrt. Oder enthalten die §§ 86, 130f und §§ § 184 ff StGB eine Privilegierung für Aufführungen im Rahmen der Veranstaltungen der MS? Der Vorbehaltsfilm der Der Herrscher hat bereits 1950 eine FSK-Freigabe bekommen, trotzdem führt M-S ihn weiter als Vorbehaltsfilm. Das Problem, soweit es ein solches ist, ist, dass eine politisch nicht legitimierte Stiftung ohne rechtliche Kontrolle diese Entscheidungen trifft. Und das wird z.B. von der „Die Welt“ kritisiert. Deshalb ist die Frage, ob man im Artikel auf diese Problematik eingeht.
Akazia030 (Diskussion) 14:25, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Zum Thema § 86, § 130: Es verstößt also sicher gegen einen dieser Paragraphen, U-Boote westwärts! anzuschauen? Einmal angenommen, das sei so, kann ich mir allerdings beim besten Willen nicht mehr vorstellen, wieso es mit diesen Paragraphen in Ordnung geht, Die große Liebe anzuschauen.
Ein "künstlerisch gekonnte Propaganda darf man anschauen, künstlerisch banale Propaganda hingegen nicht" lese ich in § 86, 130 nicht.--2001:A61:260D:6E01:49FE:F9E9:D1A7:B18B 20:07, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

Die rechtlichen Hintergründe dieses merkwürdigen Konstrukts werden aus dem Artikel nicht ganz ersichtlich. Ich nehme an, diese Stiftung hat lediglich umfassende Nutzungsrechte an den Filmen erhalten und es besteht keine eigene gesetzliche Regelung, oder?--Antemister (Diskussion) 18:43, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ja, so ist das. Die Hauptaufgabe der MS ist die Erhaltung, insb. Restaurierung des alten Filmbestandes.--Akazia030 (Diskussion) 17:48, 5. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Was ist dir daran umklar? Die Stiftung ist im Besitz der Rechte und bestimmt einfach, unter welchen Umständen sie die Filme zeigt und unter welchen nicht. Kleine Hintergrundinfo: Die Stiftung ist finanziell eher schlecht ausgestattet und beschäftigt keinen einzigen Filmhistoriker oder ähnlichen Fachmenschen. Grüße --h-stt !? 16:53, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Weil nichto explizit steht dass es "nur" um Nutzungsrechte geht (und nicht etwa um eine Art BPJM-Index, in den die Titel per Verwaltungsakt aufgenommen werden). Weitere Frage: Wie sieht die im zweiten Abschnitt erwähnte "vergleichbare Rechtslage" aus?--Antemister (Diskussion) 22:37, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten
So, ich habe die Einleitung behutsam umformuliert, um die Zusammenhänge verständlicher zu machen. Ist das so in deinem Sinn und hast du noch weitere Anregungen? Schon mal Danke für die Anregung, so wird die Wikipedia wieder ein bisschen besser. Grüße --h-stt !? 11:39, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Tach, ich finde die Einleitung jetzt viel besser. Danke.--Akazia030 (Diskussion) 14:26, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Umsetzung[Quelltext bearbeiten]

Wenn man den Artikel hier und den Welt-Artikel vergleicht was sie über die Aufführungsgenehmigung schreiben erhält man doch ziemlich unterschiedliches. Hier klingt das, mit Verweis auf die Stiftung selbst, nach ziemlich strenger Zensur, lt. Welt sei das aber sehr viel milder (jeder kann sie ansehen, und auch Vorführungen seien möglich (sofern sie vom NPD-Ortsverband Buxtehude kommen). Man ist geneigt, eher der Stiftung selbst zu glauben, aber kann das einer verifizieren?--Antemister (Diskussion) 13:11, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Hier werden die völlig absurden Kriterien kritisiert, welche Filme von der Murnau-Stiftung als Vorbehaltsfilme eingestuft werden und es wird darauf abgestellt, dass hier Urheberrecht benutzt (oder missbraucht) wird, um den Zugang zu regulieren. Natürlich kannst du zur Murnau-Stiftung fahren und dort den Film ansehen. Das ist aber nicht besonders realistisch. Vor allem kann man meines Wissens so gut wie jeden der Filme in ausländischer Fassung auf DVD kaufen (die deutsche Tonspur ist da immer mit drauf), weil die alle ins Ausland lizensiert wurden. Oder du ziehst sie dir einfach aus irgendeinem rechtswidrigen Torrent. Dass die Welt das eigentlich nicht so schlimm findet, ist mir völlig egal. Grüße --h-stt !? 16:52, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Lemmageber[Quelltext bearbeiten]

Also wenn ich mir den Film von Möller dazu anschaue, kommt es für nicht zwingend rüber, das die Murnau-Stiftung den Begriff Vorbehaltsfilm erfunden hat. Zudem werden in dieser DOK auch die Filme Heimkehr oder SA-Mann Brandt als beispiel gezeigt, die ja nun nicht bei Murnau liegen. Von daher sollte man die EInleitung evtl überdenken, oder gibt es klare belege dafür, das Murnau diesen Begriff einführte?--scif (Diskussion) 00:02, 29. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Friesennot[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Friesennot steht unter "Altersfreigabe", dass es ein Vorbehaltsfilm sei. In der Liste hier ist er nicht enthalten. Was stimmt denn nun? --178.201.90.23 16:07, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Im Film selbst und der dortigen Diskussion ist es doch besprochen, der Film ist ein Vorbehaltsfilm. Wenn er hier nicht aufgeführt wird, ist die Liste hier wohl unvollständig. --Orik (Diskussion) 19:53, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Mir erschließt sich die Verwendung des Wortes "Urheberrecht" nicht.[Quelltext bearbeiten]

Die Stiftung mag (noch) die alleinigen Verwertungsrechte haben, aber Urheberrecht hat doch eigentlich hierzulande nur der Urheber, d.h. dass sämtliche hier aufgelisteten Filme eigentlich bald gemeinfrei sein dürften (wenn sie es nciht zum Teil schon sind), weil das Urheberrecht ausgelaufen ist. Mag sein, dass einige indiziert werden, aber mehr könnte wohl kaum passieren. --217.231.29.37 15:56, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Urheberrechte sind noch lange nicht abgelaufen, die Filme sind kaum älter als 70 Jahre.--Antemister (Diskussion) 21:41, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Die Frage ist aber, inwieweit dann die FWM das Urheberrecht hat und nicht der Produzent oder der Drehbuchautor usw (respektive deren Nachkommen), soweit die nicht schon 70 Jahre oder länger tot sind. Die FWM scheint sich einiges anzumaßen. --Maxl (Diskussion) 00:34, 15. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Das steht doch im Artikel. Die Produktionsfirmen waren 1937/38 verstaatlicht worden, die Rechte fielen nach der Gründung der Bundesrepublik also an diese und die übertrug sie auf die FWM-Stiftung. Grüße --h-stt !? 15:23, 17. Nov. 2016 (CET)Beantworten