Diskussion:Wehrshausen (Schenklengsfeld)

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Löschung der Anmerkung zu den Ämtern im Abschnitt "Verwaltungsgeschichte im Überblick"[Quelltext bearbeiten]

Diese Anmerkung erklärt die Funktion der Ämter die über Jahrhunderte nicht nur Verwaltung sondern auch Gericht waren. Da dies die primäre Schnittstelle zwischen der Staatsherrschaft und der Ortsbevölkerung war halte ich die Anmerkung für angebracht. Zudem ermöglicht sie über die Verlinkungen Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und Amt (historisches Verwaltungsgebiet) sich vertieft über dieses Thema zu informieren. Des weiteren korrespondiert sie mit der Anmerkung, in der auf das Ende dieser Doppelfunktion der Ämter hingewiesen wird.

Ich bitte die Mitautoren (Benutzer:Zollernalb, Benutzer:Brühl, Benutzer:Crazy1880, Benutzer:Karl-Heinz Jansen, Benutzer:Kuebi, Benutzer:Nassauer27, Benutzer:Wurgl, Benutzer:Reinhard Dietrich, Benutzer:Commander-pirx, Benutzer:Muck50, Benutzer:Karsten11, Benutzer:Kolja21), von denen ich weiß dass Sie Ortsartikel bearbeiten, um ein Meinungsbild ob diese Anmerkung angebracht ist ober ob sie, wie Benutzer Cosal meint, nicht in einen Ortsartikel gehört. --wivoelke (Diskussion) 11:54, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Moin zusammen, dann sollte man doch bitte Benutzer:Cosal auch die Möglichkeit geben, sich zu äußern, warum das nicht in den Artikel gehört. Damit man beide Meinungen vergleichen kann. mfg --Crazy1880 11:58, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Inhaltlich finde ich die Anmerkung wichtig (und erhaltenswert), weil der Begriff „Amt“ heute in erster Linie mit Verwaltung assoziiert wird. Historisch war das anders und eben darauf weist die Anmerkung hin. Ich würde sie aber lieber dort platzieren, wo im Artikel erstmals das Amt Landeck genannt wird, nicht im einleitenden Satz zum gesamten Abschnitt, wo sie wirklich etwas kontextlos wirkt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:09, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
+1 --Wurgl (Diskussion) 12:15, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ich finde die Anmerkung o.k., könnte ggf. in alle Ortsartikel, wo das zutrifft. Ich finde auch die Position der Ref oben in der Einführung angemessen. MfG --commander-pirx (disk beiträge) 14:15, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Mich stört schon allein, dass die Löschung ohne Begründung erfolgt ist. So etwas wäre nicht mein Stil. Und ich kann mir auch keine Begründung denken, da ich in der Löschung eine Verbesserung des Artikels nicht zu erkennen vermag. --Brühl (Diskussion) 19:11, 4. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe Benutzer:Cosal eingeladen sich an dieser Diskussion zu beteiligen. --wivoelke (Diskussion) 17:56, 11. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

1. Dass die Löschung in diesem Ortsartikel ohne Begründung erfolgte, ist eher ein Versehen. Ich habe bei ähnlichen Löschungen in anderen Ortsartikeln darauf hingewiesen, dass es hier um Ortsgeschichte geht und nicht um allgemeine Verwaltungsgeschichte.
2. Zur Formulieren der Anmerkung ("Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.") zunächst dies: Das ist prinzipiell nicht unrichtig, aber der Begriff „Gericht“ geht dem später aufkommenden Begriff des „Amts“ als historisches Verwaltungsgebiet lange voraus. Mit anderen Worten, ein Gericht war sowohl ein Gerichts- als auch ein Verwaltungsterritorium, bis dann Ämter die Verwaltungsaufgaben übernahmen. Dazu kann man in zahlreichen den Wiki-Artikeln einiges nachlesen, u.a. Gericht Freiensteinau, Gericht Breitenbach, Gericht Johannesberg, Gericht Mansbach, Gericht Wehrda oder Gericht Liebenstein.
3. Auch anzumerken ist, dass die Zenten, die historischen Gerichts- und Verwaltungsbezirke, aus denen die historischen Gerichte oft hervorgingen, hier keinerlei Erwähnung finden.
4. Die Liste zeigt Verwaltungseinheiten. Wenn also „Gericht“ und später „Amt“ aufgeführt wird, handelt es sich offenkundig um Verwaltungseinheiten. Sonst würden sie hier ja nicht Erwähnung finden. Damit ist, meine ich, die hier diskutierte Anmerkung unnötig.
5. Wenn man, andererseits, der Meinung ist, in der Liste erscheinende Begriffe seien in ihrer vollständigen Bedeutung ohne zusätzliche Anmerkungen unklar, dann müsste man vermutlich erheblich weiter gehen. Wie und warum, z. B., kam es zu den mannigfachen Veränderungen der unteren und untersten Verwaltungseinheiten: waren das lediglich Umbenennungen, oder waren es im Zuge von Verwaltungsreformen erfolgte Veränderungen der betreffenden Gebiete? Warum steht bei „Amerikanischer Besatzungszone“ keine Anmerkung zum Verschwinden des Deutschen Reichs aus der Liste? Warum folgte das Königreich Westphalen auf die Landgrafschaft Hessen-Kassel und dann Kurhessen auf das Königreich Westphalen? Warum verschwindet 1944 die preußische Provinz Hessen-Nassau und es erscheint die Provinz Kurhessen? Warum folgte auf den Kreis Kassel der Landkreis Kassel? Und und und ….
MfG, --Cosal (Diskussion) 23:38, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo,
Meine Motivation für diese Anmerkung hatte ich ja bereits erklärt. Dass die Bedeutung der Ämter irgendwo in WP beschrieben spricht nach meiner Meinung nicht geben die Anmerkung. Die von Cosal erwähnten Zenten und Gerichte werden durchaus in Verwaltungsübersichten erwähnt, soweit sie aus den mir zugänglichen Quellen bekannt sind. Dass sich die Doppelfunktion der Ämter automatisch ergibt erschließt sich mir (und wahrscheinlich weiteren Lesern) nicht. Was weitere Anmerkung betrifft sind die Änderungen der Verwaltungseinheiten in der Regel über die Links zu den Verwaltungseinheiten ersichtlich. In einigen Fällen hatte ich dazu an Anmerkungen in die Liste eingebaut, die von Cosal als „Artikelfremd“ gelöscht wurden.

Um die Sache zum Abschluss zu bringen bitte ich die Mitautoren Benutzer:Zollernalb, Benutzer:Brühl, Benutzer:Crazy1880, Benutzer:Karl-Heinz Jansen, Benutzer:Kuebi, Benutzer:Nassauer27, Benutzer:Wurgl, Benutzer:Reinhard Dietrich, Benutzer:Commander-pirx, Benutzer:Muck50, Benutzer:Karsten11, Benutzer:Kolja21 um ein Votem für oder gegen diese Anmerkung. Sollte sich die Mehrheit bis zum 15. Oktober 2023 dagegen aussprechen, werde ich die fragliche Anmerkung nicht mehr nutzen. Gerne wäre ich auch bereit die frühen Gerichte in die Erklärung der Doppelfunktion aufzunehmen.
--wivoelke (Diskussion) 10:56, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Ich hab oben "+1" geschrieben, weil ich weitestgehend mit dem Kommentar übereinstimme. Der Begriff "Amt" ist heute doch etwas ganz anderes als "Gericht" und daher kann man das so lassen, ob jetzt ein Verschieben der Anmerkung an eine andere Stelle besser ist, ist Geschmackssache. --Wurgl (Diskussion) 11:13, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Beibehalten. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:09, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Das Löschen der Anmerkung macht nichts klarer, vielmehr ist sie dem geneigten Leser nützlich; also beibehalten. --Brühl (Diskussion) 17:18, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Beibehalten. --Nassauer27 (Diskussion) 08:24, 27. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

@Cosal: Da alle Mitautoren die geantwortet haben für „Beibehalten“ plädieren, werde ich die fragliche Anmerkung in folgender Form weiterhin nutzen:

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.

Gruß --wivoelke (Diskussion) 10:16, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten