Domherr

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Domherr ist heute der Titel eines Domkapitulars. Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel (als Synonym wurde auch der lateinische Begriff "Domicellarius" verwendet) jedoch Herren, zumeist adelig, welche eine Domherren- oder Domizellarius-Präbende besitzen. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten, weshalb auch Kinder und Jugendliche, die Chor- oder Klosterschulen besuchten, nach der Firmung und Tonsurierung Zellarii wurden. Man unterschied –- manchmal auch im Chorgestühl getrennte –- weltliche und geistliche Domherren. Letztere durften die schwarze Soutane tragen und konnten in das Domkapitel aufgenommen werden, was man aus den Lebensläufen mehrerer Würzburger Domherren (z. B. Johann Philipp von Frankenstein, Johann Adolph von Hettersdorf oder Johann von Wolfskeel) schließen kann. Als Kapitular durften sie natürlich dunkelviolette, bis 1867 dunkelgrüne Soutanen und Pileoli tragen.

[Bearbeiten] Quellen

http://www.kirchen-lexikon.de/

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