E-Wagen

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Ein E-Wagen der Straßenbahn Graz, gefolgt von einem regulären Zug.
Mit Extrawagen beschilderter historischer Straßenbahnzug in Leipzig.
Ein Extrazug auf der Forchbahn.
E-Wagen der Essener Verkehrs-AG.

Als E-Wagen werden im öffentlichen Personennahverkehr deutschsprachiger Länder Kurse bezeichnet, die zusätzlich zum regulären Fahrplan angeboten werden um den Regelverkehr zu unterstützen beziehungsweise zu entlasten. In der Schweiz spricht man auch vom Supplementwagen. Solche Zusatzwagen sind vor allem im Schülerverkehr beziehungsweise generell in Hauptverkehrszeiten anzutreffen, aber auch im Ausflugsverkehr in Naherholungsgebiete, im Schienenersatzverkehr, bei baustellenbedingten Abweichungen, bei Fahrten von oder zu einem Depot, als Personalwagen oder bei sonstigen Sonderfahrten verschiedener Art. Hierbei kann es sich auch um betriebsinterne Fahrten ohne Mitfahrmöglichkeit handeln. Das „E“, häufig optisch auffällig in weißer Schrift auf rotem Grund oder roter Schrift auf weißem Grund, ersetzt dabei die reguläre Liniennummer. Teilweise wird der Buchstabe aber auch als Suffix oder Präfix zu einer numerischen Linienbezeichnung verwendet, beispielsweise Linie E1 oder 1E. Er steht je nach Einsatzort beziehungsweise Einsatzzweck für:

Einlage-
Einrück(e)-
Einsatz-
Einsetz-
Einschub-
Einzieh-
Einzugs-
Entlastungs-
Ersatz-
Extra-
Eil-
Express-
-fahrt
-kurs
-wagen
-zug
-bus

Typisch für E-Wagen sind dabei vom regulären Linienweg abweichende Fahrstrecken, etwa über eine verkürzte Strecke geführte („kurzgeführte“) Verstärkerfahrten beziehungsweise Einsatzlinien auf besonders belasteten Teilstrecken oder aber Direktverbindungen, die sonst nicht angeboten werden. Eine weitere Variante ist es, E-Wagen unmittelbar vor oder nach einem regulären Kurs fahren zu lassen, um diesen zu entlasten. Auf eingleisigen Strecken erfolgt dies dabei meist im sogenannten Folgezugbetrieb. Den zusätzlichen Kurs bezeichnet man dabei auch als Doppelwagen oder – je nach Position zum Regelkurs – als Vorzug respektive Nachzug.

E-Wagen stehen oft nicht im Fahrplan.[1] Sie können, zum Beispiel bei Fahrzeugmangel, Personalengpässen oder kurzfristigen Änderungen im Schulbetrieb, jederzeit entfallen respektive zeitlich verlegt werden. Es besteht somit weder eine Betriebs- noch eine Beförderungspflicht. Mitunter werden sie bei großem Andrang auch nach Bedarf kurzfristig dispositiv eingesetzt, beispielsweise nach großen Sport- oder Kulturveranstaltungen. Nicht selten werden für E-Wagen ältere Fahrzeuge des Bestands herangezogen, die ansonsten nur noch als Reserve dienen. Eine besondere Form des Einsatzwagens stellten die Theaterwagen dar, sie warteten spätabends vor einem Theaterhaus auf die Besucher einer Theatervorstellung um diese nach Hause zu bringen.

Trivia

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main verwenden seit den 1970er Jahren statt dem „E“ für „E-Wagen“ alternativ den Buchstaben „V“ für „Verstärker“. Ursächlich hierfür war die Verwechslungsgefahr mit der damals eingeführten Beschilderung „E“ für Entwerter beziehungsweise Einmannwagen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. E-Wagen Übersicht auf roehler.eu