Eidgenössische Alkoholverwaltung

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Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV
«Corporate Design Bund» – Logo der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Hauptsitz Bern
Vorsteher Stefan Schmidt
Aufsicht Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Webpräsenz www.eav.admin.ch
Eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV (französisch Régie fédérale des alcools RFA, italienisch Regìa federale degli alcool RFA, rätoromanisch Administraziun federala d’alcohol AFA) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die EAV ist zuständig für den Vollzug der schweizerischen Alkoholgesetzgebung. Dieses regelt die Produktion und den Import von Spirituosen und Ethanol, den Handel von sowie die Werbung für Spirituosen. Ziel dieser Gesetzgebung ist der Gesundheitsschutz (Art. 105 der Bundesverfassung). Nicht zum Anwendungsbereich der Alkoholgesetzgebung gehören gegorene alkoholische Getränke wie Bier und Wein.

Zweck und Aufgaben

Die EAV nimmt die Aufgaben im Bereich der Bundesmonopole auf die Herstellung von Spirituosen sowie auf die Herstellung und den Import von Ethanol wahr. Mit ihren Partnern in den Kantonen sorgt sie für die Einhaltung der für Spirituosen geltenden Werbe- und Handelsbestimmungen.

Der jährliche Reingewinn von ca. 260 Millionen Franken fliesst zu 90 % in die Finanzierung der AHV/IV und zu 10 % in Präventionsprojekte ein (der sogenannte Alkoholzehntel).

Besteuerung

Die zentrale Aufgabe der EAV ist die Erhebung der Verbrauchssteuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols auf Spirituosen. Hierzu überwacht sie die konsequente Markttrennung zwischen Spirituosen bzw. Ethanol zu Konsumzwecken und Ethanol zu industriellen Zwecken, welches von der Steuer befreit ist.

Werbebestimmungen

Die EAV sorgt für die Einhaltung der im Alkoholgesetz vorgeschriebenen Werbevorschriften für Spirituosen, die nur produktbezogene Werbung zulassen. Die Darstellung eines Lebensstils in Zusammenhang mit Spirituosen ist nicht erlaubt. Sie legt dabei einen hohen Wert auf Beratung. Auf dem eigens dafür entwickelten Webportal können Werbeentwürfe vor ihrer Publikation auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz kostenlos überprüft werden.

Handelsvorschriften

Für den Grosshandel erteilt die EAV Bewilligungen. Für den Verkauf und den Ausschank von Spirituosen an Endkunden muss eine kantonale Kleinhandelsbewilligung beantragt werden. Die Kantone sind für den Vollzug der Handelsvorschriften (z. B. Verbot von Happy-Hours-Angeboten) zuständig. Die EAV steht ihnen dabei beratend zur Seite.

Jugendschutz

Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind im Alkohol- und Lebensmittelgesetz verankert. Die Abgabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten sowie die Abgabe von Wein und Bier an Kinder unter 16 Jahren. Die Kantone dürfen auch strengere Gesetze anwenden - so werden z.B. im Kanton Tessin an unter 18-Jährige überhaupt keine alkoholischen Getränke verkauft. An Verkaufspunkten sind gut sichtbare Hinweisschilder anzubringen, die klar auf die Abgabebeschränkungen aufmerksam machen. Die EAV fördert die Durchführung von Alkoholtestkäufen, die sich als das wirksamste und kostengünstigste Instrument zur Einhaltung der Abgabebeschränkungen bewährt haben. Sie bietet auch kostenlose Schulungsunterlagen für das Verkaufspersonal an.

Ethanolimport

Die Aufgaben im Bereich des Importmonopols für Ethanol werden durch Alcosuisse wahrgenommen. Das Profitcenter mit Leistungsauftrag und Globalbudget beliefert die Schweizer Wirtschaft jährlich mit rund 40 Millionen kg Ethanol.

Organisation

Die EAV wurde 1887 aus der Taufe gehoben und gilt als die älteste Anstalt des Bundes. Sie verfügt seit 1900 über eine juristische Rechtspersönlichkeit. Die EAV hat ihren Hauptsitz in Bern und unterhält zwei Ethanollagerbetriebe in Schachen (LU) und Delsberg (JU). Sie führt dezentrale Kontrollen in der ganzen Schweiz durch. Die EAV und ihr Profitcenter stehen durch ihre vielseitigen Aufgaben mit mehr als 135’000 Firmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Privatpersonen in regelmässigem Kontakt.

Restrukturierung (2008-…)

Die EAV soll als Anstalt mit Rechtspersönlichkeit aufgelöst und in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert werden. Künftig wird eine neue Abteilung Alkohol und Tabak (AAT) der Oberzolldirektion (OZD) mit Sitz in Delsberg (JU) für den Vollzug der Alkoholgesetzgebung zuständig sein. Eine Teilrevision des Alkoholgesetzes soll die dazu nötige gesetzliche Grundlage liefern. Das Profitcenter der EAV, Alcosuisse, wird seinerseits vollständig privatisiert.

Geschichtlicher Hintergrund

Aufgrund von sozialen und wirtschaftlichen Problemen tranken viele Arbeiterinnen und Arbeiter in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts billigen Schnaps, auch Brönz genannt (Jeremias Gotthelf). Die schlechten Arbeitsbedingungen (lange Arbeitszeiten, schwere körperliche Tätigkeiten usw.) führten dazu, dass der Kartoffelschnaps bei den untersten Bevölkerungsschichten zur weit verbreiteten Droge wurde. Oft tranken Kinder, Frauen und Männer schon früh morgens als Ersatz fürs Essen oder als Betäubung für die Arbeit und Schule den hochprozentigen Schnaps. Die Kirche und andere soziale Gruppierungen befürchteten eine physische Verrohung der Arbeiterklasse. Der Kartoffelschnaps wurde zur Volksseuche, bekannt unter dem Namen Kartoffelschnapspest.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise


Koordinaten: 46° 57′ 12,7″ N, 7° 25′ 53,7″ O; CH1903: 599464 / 200272