Erbschaftsteuer

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Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die bei Zuwendungen von Todes wegen anfällt; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Von den meisten anderen Ländern, wie auch in Deutschland, Österreich und in fast allen Kantonen der Schweiz, wird sie als Erbanfallsteuer erhoben, in Liechtenstein jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. Bei der Erbanfallsteuer ist Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. Eine größere Anzahl von Staaten hat in letzter Zeit entweder die Erbschaftsteuer abgeschafft oder stark reduziert.

[Bearbeiten] Nationale Erbschaftsteuer

[Bearbeiten] Geschichte der Erbschaftsteuer

[Bearbeiten] Internationales und sonstiges ausländisches Erbschaftsteuerrecht

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