Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Grabarten
[Bearbeiten] Das Reihengrab
Ein Reihengrab ist wie ein Wahlgrab ebenfalls ein Einzelgrab. Der Unterschied ist jedoch, dass man sich bei einem Reihengrab die Grablage nicht selbst aussuchen kann. Wichtiger ist jedoch, dass nach Ablauf der Pacht das Grabnutzungsrecht erlischt und dieses nicht verlängert werden kann. Dies bedeutet, dass die Liegezeit des Verstorbenen (meist ca. 30 Jahre) nach Ablauf der Frist nicht verlängert werden kann und das Grab eingeebnet wird.
[Bearbeiten] Das Wahlgrab/Familiengrab
Das Wahlgrab kann, wie der Name bereits andeutet, an einer bestimmten Stelle des Friedhofes gepachtet werden. Des Weiteren können auch ein Doppelgrab und unter Umständen sogar größere Grabflächen gepachtet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grabnutzungsrecht meist verlängert werden. Auf dieser Grabstätte kann dann auch eine Folgebestattung stattfinden. Manchmal ist auch eine nachträgliche Bestattung einer Urne zusätzlich in einem Wahlgrab möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die Reihenfolge
- 1. Erdbestattung
- 2. Urnenbeisetzung
aufgrund der Totenruhe möglich ist.
[Bearbeiten] Die Gruft/Das Mausoleum
Die Gruft ist ein unter- oder oberirdischer Raum, in dem die Verstorbenen beigesetzt werden. Oft wird eine Art Familiengruft angelegt, in der über Jahrhunderte hinweg Familienangehörige beigesetzt wurden. Dies ist verständlicherweise aufgrund der immensen Kosten eine heutzutage eher seltene Art der Beisetzung. Das Mausoleum setzt sich insofern von einer Gruft ab, als es ein Grabmal in Gebäudeform ist. In diesen Gräbern sind häufig Könige, sehr reiche Menschen und hohe Würdenträger beigesetzt.
[Bearbeiten] Gesetzliche Regelungen
Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine Gesundheitlichen Bedenken vorliegen (Wartefristverlängerung).
Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.
[Bearbeiten] Bundesrecht
[Bearbeiten] Im Strafgesetzbuch
[Bearbeiten] Störung einer Bestattungsfeier (§167a)
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[Bearbeiten] Störung der Totenruhe (§168)
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
[Bearbeiten] Im Infektionsschutzgesetz (§1)
§1 = Eine Bestattung dient der Gefahrenabwehr gegenüber der Bevölkerung