FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen
Stiftungsland im Niehuuser Tunneltal

Stiftungsland im Niehuuser Tunneltal

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 137 ha
Kennung 122-391
WDPA-ID 555517775
Natura-2000-ID D1122391
FFH-Gebiet 137 ha
Geographische Lage 54° 50′ N, 9° 23′ OKoordinaten: 54° 49′ 44″ N, 9° 22′ 53″ O
FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 0 m bis 45 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Niehuus Burgstelle
Mündung der Krusau in die Flensburger Förde

Das FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen ist ein NATURA 2000 Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Harrislee. Es ist Teil des Naturraums Ostschleswiger Hügelland in der Landschaft Angeln.[1] Es hat eine Fläche von 137 ha und seine größte Ausdehnung von ca. 3,6 km in nordöstlicher Richtung. Der höchste Punkt mit 45 m liegt an der Quelle vom Exebach,[2] der tiefste an der Mündung der Krusau auf Meereshöhe. Es grenzt im Osten, Westen und Norden an das Königreich Dänemark. Es besteht aus zwei ca. 1,2 km entfernten Teilgebieten. Das östliche Teilgebiet wird noch einmal durch die Wohnbebauung des Ortsteils Kupfermühle in einen nördlichen und einen südlichen Teil getrennt. Die Grenze im Osten und Norden stimmt mit der Bundesgrenze zu Dänemark überein, im Süden bildet die Wohnbebauung des Ortsteils Wassersleben die Grenze. Im Westen reicht es nicht ganz an die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße B 199 heran. Die Grenze des westlichen Teilgebietes stimmt bis auf eine kleine Grünlandfläche im Norden und Westen ebenfalls mit der Bundesgrenze zu Dänemark überein. Die Süd- und Westgrenze richtet sich nach den Zuschnitten der betroffenen Flurflächen.[3] Geologisch gehört das FFH-Gebiet zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland, das durch die letzten Eiszeiten entscheidend geformt wurde. Dies gilt insbesondere für das Niehuuser Tunneltal, wie im Geländemodell zu sehen.[4] Die Schmelzwässer eines eiszeitlichen Gletschers haben unter dem Eispanzer ein Tal wie ein nach Süden offenes Hufeisen geformt, das im Südosten, am östlichsten Punkt des FFH-Gebietes, am Grenzübergang Schusterkate die Flensburger Förde erreicht.[5] Durch das Tunneltal fließt die Krusau vom dänischen Padborg kommend an der Landesgrenze entlang in den Niehuussee. Westlich vom Ortsteil Niehuus verlässt die Krusau (dän. Kruså) als Grenzfluss den Niehuussee, umfließt den 10 m höher gelegenen Schlossberg, um dann ein Feuchtgebiet auf deutscher Seite zu durchqueren. Danach wird sie auf 450 m Länge wieder zum Grenzfluss, um danach im dänischen Krusau (dän. Kruså) in den Mühlenteich (dän. Møllesøen) zu fließen. Sie verlässt den Mühlenteich durch das Mühlengebäude und wendet sich gen Süden, um nach ca. 700 m wieder in Kupfermühle die Grenze zu Deutschland zu passieren. Nach ca. 900 m wird sie wieder Grenzfluss bis zur Mündung in die Flensburger Förde. Nördlich von Niehuus befindet sich der Rest einer Burgstelle.[6] Es handelt sich um die mittelalterliche Turmhügelburg „Niehuus“ (Objektnummer:aKD-ALSH-Nr. 004 049).[7] Das Niehuuser Tunneltal war in den Jahren 2004 bis 2005 unter dem Namen „Projekt Krusau Tunneltal“ ein grenzüberschreitendes INTERREG III A-Förderprojekt mit einem Budget von 1.199.444 €, das zu 50 % aus EU-Mitteln gefördert wurde. Projektpartner waren von deutscher Seite die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und die Gemeinde Harrislee sowie von dänischer Seite das Amt Sønderjylland.[8] Die an den Wanderwegen aufgestellten Themenschilder weisen noch auf dieses Projekt hin. Mit Mitteln des Projektes wurden unter anderem die Kleingewässer im Grünland am Niehuussee zur Ansiedlung von Amphibien und die Fischtreppe in der Kupfermühle finanziert.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 1: Eigentümer
Diagramm 2: Lebensraumklassen

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Das FFH-Gebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Kupfermühle-Niehuus“, das am 31. März 1967 per Kreisverordnung eingerichtet wurde. 900 m südlich der Mündung der Krusau beginnt das große FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk. Die Krusau ist ein in Teilen noch natürlich verlaufendes Fließgewässer. Die Wasserschutzbehörden von Dänemark und Deutschland erarbeiten in einer gemeinsamen Kommission grenzüberschreitende Schutzkonzepte. So ist die Krusau seit einigen Jahren durch den Bau von Fischtreppen an den beiden Wassermühlen in Krusau und Kupfermühle von der Mündung bis zu den Quellbächen als Laichgebiet für Fische wieder durchgängig. Das FFH-Gebiet ist durch eine Reihe von Wander- und Radwegen touristisch erschlossen. Überregional bedeutende Wanderwege, wie der historische Ochsenweg mit der Pilgerroute und auf dänischer Seite der Gendarmstien, der von der Nordsee bis zur Ostsee an der Landesgrenze verläuft, sowie der Ostseeküsten-Radweg von Kopenhagen nach Danzig durchqueren das Gebiet. Für das nahezu 100.000 Einwohner zählende Flensburg ist es ein bedeutendes Naherholungsgebiet. 83 % der FFH-Fläche ist im Privatbesitz. Die restlichen 17 % verteilen sich auf mehrere institutionelle Eigentümer, siehe auch Diagramm 1.[9] Über die Hälfte der Fläche im FFH-Gebiet besteht aus feuchtem und mesophilem Grünland, siehe auch Diagramm 2.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[10] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[11] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[12] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[13] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[14]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3: Lebensraumtypen

Verglichen mit anderen FFH-Gebieten ist der Anteil der kartierten Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie mit knapp 23 % gering, siehe auch Diagramm 3. Folgende Lebensraumtypen wurden der EU-Umweltbehörde laut Standard-Datenbogen im Mai 2019 gemeldet:[15][16]

Bei den mit * gekennzeichneten Lebensraumtypen handelt es sich um prioritäre Lebensraumtypen.

Als FFH-Art nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie wurde nur die Bauchige Windelschnecke gemeldet:

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung wurden von den gemeldeten FFH-Erhaltungsgegenständen und Arten folgende als FFH-Erhaltungsziele erklärt:[24]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
  • 9180* Schlucht- und Hangmischwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
  • 1016 Bauchige Windelschnecke

Als Lebensraumtypen und Arten von Bedeutung wurden von den gemeldeten FFH-Erhaltungsgegenständen und Arten folgende als FFH-Erhaltungsziele erklärt:

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel Analyse und Bewertung beschäftigt sich unter anderem mit der Entstehungsgeschichte, der Geologie, der Archäologie, der Hydrologie und den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes.[25] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus der Analyse und Bewertung wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog erarbeitet, der auch die bereits durchgeführten Maßnahmen beschreibt.[26] Parallel wurde eine Karte mit den betroffenen Gebietsteilen für die bereits durchgeführten Maßnahmen[27], die notwendigen Maßnahmen[28] und die weitergehenden Maßnahmen[29] erstellt.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Schleswig-Holstein wird alle sechs Jahre stichprobenartig die Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Die Erstkartierung des FFH-Gebietes wurde im Jahre 2005 durchgeführt. Eine Folgekartierung der Lebensraum- und Biotoptypen fand in den Jahren 2007 bis 2012 statt. Im Jahre 2011 wurde hierüber ein erster Monitoringbericht erstellt.[30] Die Folgekartierung bestätigt im Wesentlichen die Erstkartierung. Lediglich bei der Zuordnung der Grünlandflächen[31], der Landröhrichte, Niedermoore und Sümpfe, sowie der ruderalen Gras- und Staudenflur im Teilgebiet Niehuussee waren die beiden ausführenden Firmen unterschiedlicher Ansicht.[32] Als negativ wurde eine Zunahme des Intensivgrünlandes zu Lasten des „mesophilen Dauergrünlandes frischer bis mäßig feuchter Standorte“[33] beobachtet. Die Angaben über die Lebensraumtypen des aktuellen Standard-Datenbogens vom Mai 2019 stimmen mit den Angaben der Folgekartierung aus 2010 fast überein[34]. Lediglich der Lebensraumtyp „9180* Schlucht- und Hangmischwälder“ wird dort nicht mehr aufgeführt.[15] Dies ist auch in den Karten aus 2010 zu entnehmen.[35] Zum Erhalt der Kerb- und Bachtäler wird die Anlage von Pufferzonen durch extensiv genutzte Dauergrünstreifen zur Minimierung des Nährstoffeintrages dringend empfohlen, da diese auch für die Verbesserung des Gewässerzustands im Niehuussee und Krusau unabdingbar sind.

Bildergalerie Teilgebiet Niehussee[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bildergalerie Teilgebiet Küpfermühle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Naturraum des FFH-Gebietes Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. In: Geodienste BfN. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 30. September 2020.
  2. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  3. Managementplan FFH-Gebiet DE 1122-391Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 72,7 MB) Karte 1 – Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 29. September 2020.
  4. Mangementplan FFH-Gebiet DE 1122-391Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 58,1 MB) Karte 2 – Digitales Geländemodell -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 29. September 2020.
  5. Östlichster Punkt des FFH-Gebietes Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 29. September 2020.
  6. Turmhügelburg (Motte) Objektnummer aKD-ALSH-004049. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), abgerufen am 6. Dezember 2021.
  7. Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. Objektnummer:aKD-ALSH-Nr. 004 049. Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), S. 2893, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. April 2021; abgerufen am 29. September 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/schleswig-holstein.de
  8. INTERREG III A-Projekte der Region Sønderjylland und Schleswig-Holstein. Kurzbeschreibungen. In: sylo-tips. S. 12–13, abgerufen am 5. Oktober 2020.
  9. Managementplan FFH-Gebiet 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 5923 kB) Karte 3 - Eigentumsverhältnisse -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 3. Oktober 2020.
  10. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  11. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  12. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  13. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  14. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  15. a b STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 65kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 30. September 2020.
  16. Managementplan FH-Gebiet DE 1122-391Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 5,9 MB) Karte 5 – Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 1. Oktober 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 207–211, abgerufen am 28. November 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2021.
  24. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1122-391 „Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen“. (PDF; 156 kB) In: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 30. September 2020.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 2,1 MB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, S. 20–25, abgerufen am 1. Oktober 2020.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 2142 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, S. 26–36, abgerufen am 1. Oktober 2020.
  27. Managementplan FFH-Gebiet DE 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 5812 kB) Karte 6 - Bisherige Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  28. Managementplan FFH-Gebiet 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF: 5860 kB) Karte 7 - Notwendige Erhaltungsmaßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  29. Managementplan FFH-Gebiet 1122-391 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 6242 kB) Karte 8 - Weitergehende Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Juli 2016, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  30. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen (1122-391). (PDF; 96 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. November 2011, S. 1–23, abgerufen am 3. Oktober 2020.
  31. Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein. (PDF) 8 Grünland: Durch Weide oder Mahd offen gehaltene Grasvegetation. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2019, S. 197–199, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  32. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen (1122-391). (PDF; 96 kB) Tabelle 1: Übersicht der im GGB Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. November 2011, S. 5, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  33. Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein. (PDF) 8.3 GM Mesophiles Grünland. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2019, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  34. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen (1122-391). (PDF; 96 kB) Tabelle 2: Übersicht der im GGB „Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen“ (1122-391) vorkommenden FFH-Lebensraumtypen zusammengefasst nach Erhaltungszuständen. In: Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH. Landesportal Schleswig-Holstein, 30. November 2011, S. 22, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  35. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012 Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen. (PDF; 8987 kB) 1122-391. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juli 2011, abgerufen am 4. Oktober 2020.