Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Fachanwalt, dessen Berufsbezeichnung von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt wurde.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende Fachkenntnisse nach § 14l Fachanwaltsordnung (FAO; üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines so genannten Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit. s FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 14l Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Januar 2018 sind 1.165 Fachanwälte in Deutschland zugelassen.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesrechtsanwaltskammer, Statistik (PDF; 83 kB)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]