Fallschirmspringerabzeichen
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Das Fallschirmspringerabzeichen der Bundeswehr ist eine Auszeichnung für eine bestimmte Anzahl an Sprüngen mit dem Fallschirm aus den Luftfahrzeugen der Bundeswehr (z. B. die Transall oder der CH-53) bei Tag und bei Nacht.
Die Stufe I in Bronze wird nach erfolgreichem Bestehen des Fallschirmspringerscheins oder umgangssprachlich Springerlehrgang verliehen.
[Bearbeiten] Stufen
Das Fallschirmspringerabzeichen wird in drei Stufen vergeben:
- Stufe I - Bronze, nach 5 Sprüngen
- Stufe II - Silber, nach 20 Sprüngen
- Stufe III - Gold, nach 50 Sprüngen
[Bearbeiten] Trageweise
Das Fallschirmspringerabzeichen wird, wie alle anderen Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr, über der rechten Brusttasche am Dienstanzug getragen.
[Bearbeiten] Literatur
- Anzugsordnung der Bundeswehr - Zentraler Dienstvorschrift (ZDv) 37/10

