Friedrich Silcher (Rechtsanwalt)

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Friedrich Silcher (* 3. Oktober 1906 in Reutlingen; † 11. September 1995 in Hamburg) war ein deutscher Rechtsanwalt. Er war ein Urgroßneffe des Volksliederkomponisten Friedrich Silcher.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Silcher besuchte das Gymnasium in Reutlingen (heute Friedrich-List-Gymnasium Reutlingen) und studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Berlin und Kiel. Seit dem Jahr 1924 war er Mitglied des Corps Suevia Tübingen.[1] Ab 1931 war er in Stuttgart als Rechtsanwalt niedergelassen. Von 1933 bis 1935 war er Jurist bei der Deutschen Pachtbank in Berlin, dann von 1935 bis 1947 Jurist in der Zentralverwaltung der I.G. Farbenindustrie AG.

Im I.G.-Farben-Prozess verteidigte er als Associate Defense Counsel den ehemaligen Chefsyndikus der I.G. Farben August von Knieriem. Nach dessen Freispruch übernahm Silcher die Rechtsabteilung des Werks Leverkusen und wurde 1951 mit Neugründung der Farbenfabriken Bayer AG dort Vorstandsmitglied bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1971.

Von 1954 an war er Vizepräsident und von 1962 bis 1967 Präsident der IHK Solingen.

Silcher verstarb 1995 in Hamburg, er wurde dort auf dem Nienstedtener Friedhof beigesetzt.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Joachim Robert Rumpf: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation: Die erste Musterklage eines ehemaligen Zwangsarbeiters in der Bundesrepublik Deutschland – Prozess, Politik und Presse. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-60131-0.
  • Erich Stockhorst: Fünftausend Köpfe. Wer war was im Dritten Reich. Blick + Bild Verlag, Velbert 1967, DNB 458250953.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kösener Corpslisten 1960, 129, 875.
  2. Bekanntgabe von Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesanzeiger. Jg. 25, Nr. 85, 8. Mai 1973.