Gefolge
Gefolge oder Gefolgschaft bezeichnet im engeren Sinne bei germanischen Stämmen eine freiwillige, durch Treueid gefestigte Vereinigung erprobter Männer und wehrfähiger Jünglinge um einen charismatischen oder berühmten Führer, meist einen König, Gaufürsten oder Herzog; bei den Langobarden war die Bezeichnung Gesinde üblich.
Im allgemeinen Sinne bezeichnet Gefolgschaft die Anhänger einer Führungsperson oder einer sozialen Gruppe.
Geschichte
Der Eintritt in eine Gefolgschaft (lateinisch comitatus) tat der Ehre und Freiheit keinen Abbruch, sodass selbst Söhne angesehener Familien in solche Dienste traten.
In der Schlacht kämpfte das Gefolge wetteifernd unter dem Dienstherrn. Die Anzahl der Gefolgsleute und der Ruf ihres Mutes und ihrer Tapferkeit hoben das Ansehen des Fürsten. Die Gefolgsleute erhielten für ihre Dienste freien Unterhalt, persönliche Ausrüstung, einen Anteil an der Beute sowie sonstige Geschenke. In Friedenszeiten zogen die Gefolgsleute auch mit anderen Fürsten in kriegerische Auseinandersetzungen. Die Größe der Gefolgschaften, die meist nur von beschränkter Anzahl waren, wurde in historischen Berichten oft überschätzt, da die Gefolgsleute mit den freiwillig mitziehenden Kriegern verwechselt oder vermischt wurden. So zählte die Gefolgschaft des alamannischen Gaukönigs Chnodomar etwa 300 Männer, während Fürsten wie beispielsweise Ariovist mehrere Tausend freiwillige Krieger zu kriegerischen Unternehmungen führten.
Im fränkischen Reich hatte nur der König das Recht, Gefolgsleute als sogenannte Antrustiones zu halten. Noch in der merowingischen Periode trat an ihre Stelle das Vasallentum oder Lehnswesen, das ursprünglich niedere Diener umfasste, sich aber nach dem Vorbild des Gefolgschaftswesens veredelte.
In den auf germanische Tradition zurückgehenden epischen Dichtungen und Heldensagen, vom Beowulf bis zum Nibelungenlied, wird das Gefolgschaftswesen noch zu einer Zeit verherrlicht, als es aus dem wirklichen Leben längst verschwunden war.
In der Neuzeit verstand man bis ins 20. Jahrhundert unter der französischen Bezeichnung suite das militärische Gefolge des Landesherren, eines Feldherren oder eines kommandierenden Generals. Sie begleitete ihn bei seinem Dienst und konnte von ihm nach Belieben verwendet werden. Dazu gehörten der Generaladjutant, die Generalstabsoffiziere und Ordonnanzoffiziere. Sie standen dann à la suite der betreffenden Persönlichkeit.
Siehe auch
Literatur
- Christoph Landolt, Heiko Steuer, Dieter Timpe: Gefolgschaft. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 10, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1998, ISBN 3-11-015102-2, S. 533–554.
- Karl Kroeschell: Gefolgschaft. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück u. a. (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Band 1, Schmidt, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, Spalte 1991–1995.