Georg Heinrich von Bernstein

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Georg Heinrich von Bernstein († 8. Juni 1670 in Magdeburg) war Domdechant zu Magdeburg und Domherr zu Naumburg. Außerdem war er Rittergutsbesitzer in Großhelmsdorf in Sachsen-Weißenfels.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Georg Heinrich von Bernstein stammt aus dem obersächsisch-meißnischen Adelsgeschlecht Bern- oder Bärenstein. Sein Vater war Siegfried von Bernstein, der beim Tod im Jahre 1632 seinen fünf Söhnen die zwei verschuldeten Rittergüter Großhelmsdorf und Kertschütz hinterlassen hatte, wovon das Rittergut Großhelmsdorf im Amt Weißenfels im Kurfürstentums Sachsen lag. Nach kurzer Zeit einigte sich Georg Heinrich von Bernstein mit seinen Brüdern, den väterlichen Besitz aufzuteilen. So bekam er einen Anteil am Rittergut Großhelmsdorf, den er bis zu seinem Tod 1670 behielt, obwohl er längst in der Hauptstadt des Herzogtums Magdeburg lebte, wo er 1638 Domherr und 1652 zum Domdechanten gewählt worden war,[1] nachdem er bereits zuvor Domherr in Naumburg geworden war. Zwischen 1637 und 1647 war er Besitzer der Domherrenkurie Domstraße 3 in Magdeburg.[2]

1645 war er an der Kirchenvisitation im Saalkreis beteiligt. Er starb am 8. Juni 1670 um Mitternacht.

Georg Heinrich von Bernstein war verheiratet mit Maria Sophia geb. von Bennigsen, die ihn überlebte. Sie war die Tochter von Erasmus von Bennigsen.[3] Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor, so dass sein Anteil am Rittergut Großhelmsdorf zurück an seine ihn überlebenden Bruder fiel.

Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Domdechant in Magdeburg sind im Landesarchiv Sachsen-Anhalt zahlreiche Urkunden und Akten überliefert.[4]

Erinnerungsstätten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Dom zu Magdeburg befand sich eine Metallplatte mit dem Wappen des Georg Heinrich von Bernstein.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Des berühmten alten Historiographi Ernesti Brotuffii aufrichtige Chronica, 1700, S. 92

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ottomar Müller, Die Bauwerke der deutschen Renaissance in Magdeburg. in Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg, 8. Jahrgang, 1873, 4. Heft, Seite 367
  2. Ottomar Müller, Die Bauwerke der deutschen Renaissance in Magdeburg. in Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg, 8. Jahrgang, 1873, 4. Heft, Seite 367
  3. Leopold Nedopil: Deutsche Adelsproben aus dem Deutschen Ordens-Central-Archive, Band 2, 1868, S. 319.
  4. Beispiel einer von ihm als Domdechanten ausgestellten Lehnsurkunde über Grundbesitz in Sülldorf, 1669
  5. C. L. Brandt: Der Dom zu Magdeburg. Historische, architektonische und monumentale Beschreibung der Cathedrale. Magdeburg 1863, S. 119