Gerichtsbezirk Oberzeiring

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Oberzeiring
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Judenburg
Sitz des Gerichts Oberzeiring
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 496,24 km2
(1971)
Einwohner 5.939
Aufgelöst 1. Oktober 1976
Zugeteilt zu Judenburg


Der Gerichtsbezirk Oberzeiring war ein dem Bezirksgericht Oberzeiring unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den nördlichen Teil des politischen Bezirks Judenburg (heute Bezirk Murtal) und wurde 1976 dem Gerichtsbezirk Judenburg zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Oberzeiring wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als Gerichtsbezirk Zeiring geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Brettstein, Hohenthauern, Oberkurzheim, Oberzeiring, Oswald, Pusterwald und St. Johann.[1]

Der Gerichtsbezirk Oberzeiring bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Knittelfeld, Obdach und Judenburg den Bezirk Judenburg.[3]

Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm der Gerichtsbezirk Judenburg per 1. Juni 1923 das Gebiet des aufgelösten Gerichtsbezirks Obdach[4], zudem reduzierte sich die Anzahl der Gerichtsbezirke im Bezirk Judenburg 1946 durch die Abtrennung des Gerichtsbezirks Knittelfeld, der zu einem selbständigen, politischen Bezirk wurde.[5]

Nachdem die Bundesregierung per Verordnung die Auflösung des Gerichtsbezirks Oberzeiring beschlossen hatte, wurde per 1. Oktober 1976 der Gerichtsbezirk Judenburg schließlich auf den gesamten politischen Bezirk Judenburg ausgedehnt.[6]

Per 1. Jänner 2012 wurden die Bezirke Knittelfeld und Judenburg zu einem Bezirk mit dem Namen Murtal verschmolzen,[7] der seit der Auflösung des Gerichtsbezirkes Knittelfeld am 1. Juli 2013 deckungsgleich mit dem Gerichtsbezirk Judenburg ist.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sieben Gemeinden Bretstein, Hohentauern, Oberkurzheim, Oberzeiring, Pusterwald, Sankt Johann am Tauern und Sankt Oswald-Möderbrugg.[8]

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
    Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 1923, 42. Stück, Nr. 187: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“
  5. Landesgestzblatt für das Land Steiermark: Stück 1, Nr. 3: Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von 20. Februar betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Knittelfeld.
  6. BGBl. Nr. 353/1976
  7. LGBl. Nr. 103/2011 Stück 36: Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2011 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark
  8. Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 1. Teil. Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 1,0 MB) S. 140

Literatur