Gerichtsbezirk Irdning

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Irdning
Irdning
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Irdning
 Landesgericht Leoben
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Liezen
Sitz des Gerichts Irdning
Kennziffer 6123
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 944,48 km2
Aufgelöst 1. Juli 2013
Zugeteilt zu Liezen


Der Gerichtsbezirk Irdning war ein dem Bezirksgericht Irdning unterstehender Gerichtsbezirk im österreichischen Bundesland Steiermark. Er umfasste 14 Gemeinden im westlichen Bereich des Bezirks Liezen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Irdning wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die zwölf Gemeinden Aigen, Altirdning, Donnersbach, Donnersbachwald, Irdning, Lantschern, Neuhaus, Niederöblarn, Pürgg, Stainach, Tauplitz und Wörschach.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Irdning bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Aussee, Gröbming, Liezen, Rottenmann, Schladming und St. Gallen den Bezirk Liezen.[4]

Als 1873 der politische Bezirk Gröbming gegründet wurde, kam der Gerichtsbezirk Irdning gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gröbming und Schladming per 30. Juni 1873 zum neu gegründeten Bezirk.[5]

1938 wurde der Bezirk Gröbming im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsänderungen aufgelöst. Der Gerichtsbezirk Irdning kam in der Folge per 15. Oktober 1938 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Schladming und Gröbming wieder zum Bezirk Liezen.[6] Diese Änderung wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten.

Bis 2002 blieb das Gebiet mit 476,65 km² nahezu unverändert. Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke durch die Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark der Bundesregierung wurde auch der benachbarte Gerichtsbezirk Bad Aussee aufgelöst und dessen Gebiet mit dem Gerichtsbezirk Irdning vereinigt. Der Gerichtsbezirk Irdning vergrößerte sich dadurch um die Gemeinden Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee und Pichl-Kainisch.[7]

Mit 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Liezen zugewiesen.[8]

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Irdning umfasste die 14 Gemeinden Aigen im Ennstal, Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Donnersbach, Donnersbachwald, Grundlsee, Irdning, Niederöblarn, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels, Stainach, Tauplitz und Wörschach des Bezirks Liezen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1873, XXIX. Stück, Nr. 84: Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft zu Gröbming in Steiermark.
  6. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Steiermark, Jahrgang 1938, Stück 6, Nr. 11: Verordnung des Landeshauptmannes über die Einteilung des Landes Steiermark in Verwaltungsbezirke.
  7. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark).
  8. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]